Umgang mit VIG-Anfragen in ihren Behörden

Anfrage an: Städteregion Aachen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen darüber, wie in den Behörden/Ämtern der Städteregion Aachen mit VIG-Anfragen umgegangen wird.

- Gibt es Handlungsanweisungen/Empfehlungen zum Umgang mit VIG-Anfragen? Falls ja, senden Sie mir diese bitte zu.

- Wie viele Anfragen nach VIG gab es im Jahr 2019 und wie viele hiervon wurden positiv/negativ Beschieden?

- Bei wie vielen Anfragen kam es zu Fristüberschreitungen (auch mit Fristverlängerung)?

Diese Anfrage richtet sich extra zentral an die Städteregion Aachen, da z.B. das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen (Kontakt mit Herrn Kurt Küchen) eine Ausfkunft durch Schweigen verweigert (VIG: z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-nobis-printen/) bzw. nachweislich falsch beantwortet (IFG: https://fragdenstaat.de/a/161638). Die an das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen gestellten Anfragen sind teilweise schon mehr als ein halbes Jahr alt und wurden, trotz kontinuierlichem Nachhaken, nicht beschieden oder falsch beantwortet.

Dazu bitte ich auch um folgende Informationen:

- Wie viele Personen sind am Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen mit der Beantwortung von VIG-Anfragen beschäftigt
- Gibt es einen Mailfilter in ihren Ämtern, welcher Mails der Domain fragdenstaat.de blockiert?

Ich bitte um eine Stellungnahme von zentraler Stelle.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Städteregion Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit VIG-Anfragen in ihren Behörden [#183654]
Datum
30. März 2020 12:44
An
Städteregion Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen darüber, wie in den Behörden/Ämtern der Städteregion Aachen mit VIG-Anfragen umgegangen wird. - Gibt es Handlungsanweisungen/Empfehlungen zum Umgang mit VIG-Anfragen? Falls ja, senden Sie mir diese bitte zu. - Wie viele Anfragen nach VIG gab es im Jahr 2019 und wie viele hiervon wurden positiv/negativ Beschieden? - Bei wie vielen Anfragen kam es zu Fristüberschreitungen (auch mit Fristverlängerung)? Diese Anfrage richtet sich extra zentral an die Städteregion Aachen, da z.B. das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen ([geschwärzt]) eine Ausfkunft durch Schweigen verweigert (VIG: z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-nobis-printen/) bzw. nachweislich falsch beantwortet (IFG: https://fragdenstaat.de/a/161638). Die an das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen gestellten Anfragen sind teilweise schon mehr als ein halbes Jahr alt und wurden, trotz kontinuierlichem Nachhaken, nicht beschieden oder falsch beantwortet. Dazu bitte ich auch um folgende Informationen: - Wie viele Personen sind am Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen mit der Beantwortung von VIG-Anfragen beschäftigt - Gibt es einen Mailfilter in ihren Ämtern, welcher Mails der Domain fragdenstaat.de blockiert? Ich bitte um eine Stellungnahme von zentraler Stelle. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 183654 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit VIG-Anfragen in ihren Behörden“ vom 3…
An Städteregion Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit VIG-Anfragen in ihren Behörden [#183654]
Datum
9. Juli 2020 15:56
An
Städteregion Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit VIG-Anfragen in ihren Behörden“ vom 30.03.2020 (#183654) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183654/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit VIG-Anfragen in ihren Behörden“ [#183654] [#183654]
Datum
30. Juli 2020 15:51
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183654/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde auf keinerlei Anfragen reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 183654.pdf Anfragenr: 183654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183654/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit VIG-Anfragen in ihren Behörden“ [#183654] [#183654]
Datum
31. Juli 2020 07:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 30.3.2020 Antrag auf Informationszugang vom 30.3.2020 Aktenzeichen: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 30.3.2020
Datum
29. September 2020 12:19
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationszugang vom 30.3.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-6924/20 Mein Auskunftsersuchen vom 31.7.2020 Erinnerung ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen

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Städteregion Aachen
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW In meinem Haus existiert derzeit keine Handlungsanweisung zum Umgang mit VIG-Anfrage…
Von
Städteregion Aachen
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW
Datum
7. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
In meinem Haus existiert derzeit keine Handlungsanweisung zum Umgang mit VIG-Anfragen. Aktuell stehen 0,5 Stellenanteile für die Bearbeitung von Anfragen nach dem VIG NRW bzw. IFG NRW zur Verfügung. Ab dem 01.12.2020 wird dieser um einen weiteren 0,5 Stellenanteil erweitert, so dass ab diesem Zeitpunkt 1 ,0 Vollzeitstellen zur Verfügung stehen. Es gibt bei der StädteRegion Aachen keinen Filter für Anfragen, die über das Internetportal www.fragdenstaat.de gestellt werden.