Corona-Abstrich 24.03.2020

Im Gegensatz zu meiner Frau B o z e n n a warte ich bis heute auf einen zumindest teleph.
Bescheid,obwohl alle Unterlagen seitens der Gemeinde von mir ordnungsgemäß bearbeitet werden - wohl spürend dass auch ich ein positives Ergebnis zu erwarten habe.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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Dietrich Dr. Gronarz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
Dietrich Dr. Gronarz
Betreff
Corona-Abstrich 24.03.2020 [#183661]
Datum
30. März 2020 14:01
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Gegensatz zu meiner Frau B o z e n n a warte ich bis heute auf einen zumindest teleph. Bescheid,obwohl alle Unterlagen seitens der Gemeinde von mir ordnungsgemäß bearbeitet werden - wohl spürend dass auch ich ein positives Ergebnis zu erwarten habe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dietrich Dr. Gronarz Anfragenr: 183661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183661 Postanschrift Dietrich Dr. Gronarz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dietrich Dr. Gronarz

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Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Dr. Gronarz, vielen Dank für Ihre Mail. Ihr Testergebnis ist am 28.03.2020 an Ihren Hausarzt g…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
AW: Corona-Abstrich 24.03.2020 [#183661]
Datum
30. März 2020 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Gronarz, vielen Dank für Ihre Mail. Ihr Testergebnis ist am 28.03.2020 an Ihren Hausarzt geschickt worden - bitte setzen Sie sich mit diesem in Verbindung. Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen. Mit freundlichem Gruß