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IFG-Anfrage / Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/der DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Wer, zu welcher Zeit auf meine Daten in rueckholprogramm.de zugegriffen hat
--Wann, welche Daten zu welcher Zeit an welche Stelle übermittelt wurden
--Wie, wo, wann und von wem meine Daten eingesehen, bearbeitet oder verarbeitet wurden
-Wer, zu welcher Zeit auf meine Daten im ELEFAND System zugegriffen hat und Warum
-Sofern ein Zugang zum Melderegister besteht oder anderen Informationssystemen wie diese etwa bei der Polizei vorhanden sind
--Wer, wann und wieso auf meine Daten zugegriffen hat und sofern nichts anders möglich, wer als letztes auf meine Daten, Wann und Warum zugegriffen hat.

Da die Informationen digital gespeichert werden verlange ich eine digitale Auskunft.

Insofern verweise ich hilfsweise auf Art. 15 DSGVO und darauf, dass die Auskunft grundsätzlich kostenfrei erfolgen muss.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/der DSGVO Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Wer, zu welc…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage / Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm [#183669]
Datum
30. März 2020 15:36
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/der DSGVO Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Wer, zu welcher Zeit auf meine Daten in rueckholprogramm.de zugegriffen hat --Wann, welche Daten zu welcher Zeit an welche Stelle übermittelt wurden --Wie, wo, wann und von wem meine Daten eingesehen, bearbeitet oder verarbeitet wurden -Wer, zu welcher Zeit auf meine Daten im ELEFAND System zugegriffen hat und Warum -Sofern ein Zugang zum Melderegister besteht oder anderen Informationssystemen wie diese etwa bei der Polizei vorhanden sind --Wer, wann und wieso auf meine Daten zugegriffen hat und sofern nichts anders möglich, wer als letztes auf meine Daten, Wann und Warum zugegriffen hat. Da die Informationen digital gespeichert werden verlange ich eine digitale Auskunft. Insofern verweise ich hilfsweise auf Art. 15 DSGVO und darauf, dass die Auskunft grundsätzlich kostenfrei erfolgen muss. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183669/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> Eserwallstr. 8, 86159 Augsburg
<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> ich habe bisher von Ihnen noch keine Antwort erhalten. Von meiner entsprechen…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage / Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm [#183669]
Datum
6. April 2020 08:47
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> ich habe bisher von Ihnen noch keine Antwort erhalten. Von meiner entsprechenden deutschen Auslandsvertretung werde ich ebenfalls ignoriert. Sie sind mir laut Konsulargesetz zur Hilfeleistung verpflichtet, dies ist kein kann sondern ein muss. Sie beantworten aber nicht einmal einfache Auskunftsanfragen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183669/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> Eserwallstr. 8, 86159 Augsburg
Auswärtiges Amt
Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm [#183669] Betreff: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm [#183669] Sehr…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm [#183669]
Datum
6. April 2020 10:29
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm [#183669] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Auskunftsersuchens am 30.03.2020. Aufgrund der Corona-Pandemie arbeitet das Auswärtige Amt unter sehr hoher Belastung, teilweise unter Überbelastung. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass die Antwort auf Ihr Auskunftsersuchen etwas dauern wird. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage / Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm“ [#183669] [#183669]
Datum
14. Mai 2020 06:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil alle gesetzlichen Fristen zur Antwort überschritten sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 183669.pdf Anfragenr: 183669 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183669/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage / Auskunft nach DSGVO zum Rückh…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage / Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm“ [#183669] [#183669]
Datum
21. Mai 2020 05:07
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage / Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm“ vom 30.03.2020 (#183669) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie die geforderte Auskunft auf Grundlage der DSGVO nicht binnen 7 Tagen erteilen, behalte ich mir das Recht vor, Sie auf die Auskunft zu verklagen. Etwaige Rechtsverfolgungskosten gehen somit zu Ihren Lasten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183669/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Mai 2020 18:46
Status
Warte auf Antwort

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Auswärtiges Amt
WG: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm Betreff: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm Sehr geehrteAntragst…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
WG: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm
Datum
25. Mai 2020 13:27
Status
Betreff: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Auskunftsersuchens am 30.03.2020. Aufgrund der Corona-Pandemie arbeitet das Auswärtige Amt unter sehr hoher Belastung. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass Ihre Auskunftsersuchen noch nicht beantwortet werden konnte. Das Auswärtige Amt wird Ihnen so schnell wie möglich antworten. Mit freundlichen Grüßen,
Auswärtiges Amt
WG: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm An: <Information-entfernt> Betreff: Auskunft nach DSGVO zum Rü…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
WG: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm
Datum
25. Mai 2020 13:57
Status
An: <Information-entfernt> Betreff: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bestätige den Eingang Ihres Auskunftsersuchens am 30.03.2020. Aufgrund der Corona-Pandemie arbeitet das Auswärtige Amt unter sehr hoher Belastung. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass Ihre Auskunftsersuchen noch nicht beantwortet werden konnte. Das Auswärtige Amt wird Ihnen so schnell wie möglich antworten. Mit freundlichen Grüßen,
Auswärtiges Amt
WG: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lauterbacher Sehr geehrter Herr Lauterbacher, ei…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
WG: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lauterbacher
Datum
27. Mai 2020 15:57
Status
Sehr geehrter Herr Lauterbacher, eine Nachfrage zum zuständigen Fachreferat ergab: Ihr Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO bezieht sich auf Daten , die aus Datenschutzgründen eine Identifizierung notwendig machen. Eine E-Mail ist aufgrund der mangelnden Sicherheit nicht ausreichend. Die Identifizierung ist möglich durch Vorlage eines amtlich beglaubigten Antrags (Unterschriftsbeglaubigung), oder -die persönliche Vorsprache mit Lichtbildausweis im Auswärtigen Amt oder einer deutschen Auslandsvertretung. Bitte haben Sie Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme, die auch dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten dient. Auf Ihr Recht, Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO einzulegen, wird hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lauterbacher [#183669] Sehr <Information-ent…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lauterbacher [#183669]
Datum
3. Juni 2020 03:55
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> bitte Übersenden Sie mir ein entsprechendes Dokument zur Identifizierung mit Vorsprache in der Auslandsvertretung. Es scheint mir doch so als könnte man diese Identifizierung sodann nicht meiner hiesien Anfrage zuordnen. Im Übrigen verweise ich darauf, dass durch Ihre Untätigkeit Daten verloren gehen könnten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183669/
Auswärtiges Amt
AW: WG: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lauterbacher [#183669] Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: WG: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lauterbacher [#183669]
Datum
4. Juni 2020 07:03
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihrer bisherigen Mails ging ich davon aus, dass Sie in Deutschland leben. Sie geben als Postanschrift an: Antragsteller/in Antragsteller/in, Eserwallstr. 8, 86159 Augsburg Sind Sie unter dieser Anschrift gemeldet? Wenn Sie im Ausland leben: wo sind Sie gemeldet? Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lauterbacher [#183669] Sehr <Information-ent…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lauterbacher [#183669]
Datum
13. Juni 2020 16:16
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> ich bin unter dieser Anschrift gemeldet halte mich aber derzeit an einem anderen Ort auf. Ich kann Ihnen meinen Pass auch digital übermitteln. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183669/
Auswärtiges Amt
Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lauterbacher [#183669] Sehr geehrteAntragsteller/in Bi…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lauterbacher [#183669]
Datum
23. Juni 2020 11:27
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine digitale Übermittlung ihres Passes nicht ausreicht. Durch eine bloße Übermittlung eines fotografierten Passes einer Person ist die Identität des Absenders nicht nachgewiesen. Die Daten im System Elefand sind sehr sensibel. Das Auswärtige Amt ist deshalb datenschutzrechtlich verpflichtet sicherzustellen, die Identität des Antragstellers sicher geklärt ist. Halten Sie sich in der Nähe einer deutschen Auslandsvertretung auf? Auf Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO wird hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lauterbacher [#183669] Sehr <Information-entfern…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lauterbacher [#183669]
Datum
24. Juni 2020 04:07
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> als ich mich in der Nähe einer Auslandsvertretung befunden habe, bat ich Sie mir eine entsprechende Vorlage zur Identifikation bei der Botschaft zu übersenden. Hierauf erhielt ich keine Antwort. Das Erfordernis der Sicherstellung meiner Identität dürfte ebenfalls erfüllt sein, wenn Sie die angefragten Informationen an meine deutsche Meldeadresse per Post übermitteln. Deshalb fordere ich Sie auf die begehrte Auskunft per Post an meine Meldeadresse zu übersenden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183669/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> Eserwallstr. 8 86159 Augsburg
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktueller Stand? - WG: Ihre Zuschrift an den BfDI [#183669] Sehr <Information-entfernt> eine Bearbeitun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktueller Stand? - WG: Ihre Zuschrift an den BfDI [#183669]
Datum
7. Juli 2020 05:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> eine Bearbeitung ist leider bis heute nicht erfolgt. Auch gehe ich davon aus, dass die Daten zu dennen Auskunft begehrt wurde bisher nicht für eine spätere Auskunftserteilung gesichert wurden. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183669/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Auswärtiges Amt
Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lautenbachen [#183669] Sehr geehrteAntragsteller/in bes…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lautenbachen [#183669]
Datum
9. Juli 2020 19:12
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für Ihre Mail vom 24.06.2020 an Herrn Reichardt, der inzwischen eine andere Tätigkeit übernommen hat. Ich greife Ihren Vorschlag, Ihnen die gewünschte Auskunft per Post an Ihre Meldeadresse in Deutschland zu schicken, gerne auf. Bitte teilen Sie mir die genaue Adresse mit. Um diese überprüfen zu können, bräuchte ich noch Ihre Einwilligung dies mit Ihrer zuständigen Passbehörde in Deutschland aufzunehmen. Bitte teilen Sie mir daher auch diese mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lautenbachen [#183669] Sehr <Information-entfern…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach DSGVO zum Rückholprogramm - Antragsteller/in Lautenbachen [#183669]
Datum
10. Juli 2020 03:00
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> ich erteile Ihnen hiermit die erforderliche Einwilligung. Die Meldeadresse lautet: <Information-entfernt> <Information-entfernt> Eserwallstr. 8 86159 Augsburg Bitte versenden Sie post an diese Adresse ohne Zusatzaufträge oder Vermerke (z.B. Bei Umzug zurück), da die Post derzeit aufgrund eines Nachsendeantrags (vorübergehende Abwesenheit) weitergeleitet wird, damit mir wiederrum am Ende die Post zugeleitet werden kann. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183669/
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort durch AA - Ihre Zuschrift an den BfDI [#183669] Sehr <Information-entfernt> die Auskunft vom Au…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort durch AA - Ihre Zuschrift an den BfDI [#183669]
Datum
17. August 2020 12:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> die Auskunft vom Auswärtigen Amt ist offensichtlich unvollständig und daher falsch. Im Einzelnen bemängele ich auch, dass die Auskunft in einer Form erteilt wurde, die bereits erahnen lässt, dass hier vorrangig ein vermuteter Amtshaftungsanspruch ausgeschlossen werden soll und aus diesem Grund die Auskunft nicht vollständig erteilt wurde bzw. so lange gewartet wurde, bis die entsprechenden Daten gelöscht wurden. Die Daten aus Elefand sind die Daten des neuen Datensatzes. Die alten Daten wurden nicht berücksichtigt, insbesondere erfolgte keine Information wer, wann und warum auf diese Daten zugegriffen hatte (alter Datensatz). Es bestehen bzw. bestanden zu meiner Person Daten auf rueckholprogramm.de Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183669/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort durch AA - Ihre Zuschrift an den BfDI [#183669] Sehr geehrteAntragsteller/in sehr gerne können Sie al…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort durch AA - Ihre Zuschrift an den BfDI [#183669]
Datum
12. Oktober 2020 04:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr gerne können Sie alle notwendigen Informationen das Auswärtige Amt übermitteln. Es scheint jedoch gängige Praxis beim Auswärtigen Amt zu sein, Verfahren so lange hinauszuzögern bis diese "positiv" für das AA abgeschlossen werden können. Ich vermute daher, dass ursprünglich angefragten Daten bereits gelöscht wurden. Dieses Verhalten des AA ist für mich inakzeptabel. Gleichzeitig sehe ich aber auch keine praktikable Lösung für das Problem. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183669/
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