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IFG-Anfrage bezgl. offensichtlicher Falschinformationen durch die Botschaft Phnom Penh

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Dienstanweisungen und sonstige Informationen,
warum die Botschaft auf Ihrer Facebookseite, der Botschaftsseite und in den Reisehinweisen (bereits wieder entfernt) Falschinformationen verbreitet wie z. B. "Rückholprogramm - Alle Deutschen wurden über ihre Flüge am 29. März informiert. Wir wünschen eine gute Reise!" oder "Die Rückholaktion für deutsche und EU-Staatsangehörige wurde am 29. März mit 2 Flügen erfolgreich abgeschlossen. Weitere Flüge sind nicht geplant."

Obwohl nicht alle deutschen zurück geholt wurden?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dienstanweisun…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage bezgl. offensichtlicher Falschinformationen durch die Botschaft Phnom Penh [#183672]
Datum
30. März 2020 16:03
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dienstanweisungen und sonstige Informationen, warum die Botschaft auf Ihrer Facebookseite, der Botschaftsseite und in den Reisehinweisen (bereits wieder entfernt) Falschinformationen verbreitet wie z. B. "Rückholprogramm - Alle Deutschen wurden über ihre Flüge am 29. März informiert. Wir wünschen eine gute Reise!" oder "Die Rückholaktion für deutsche und EU-Staatsangehörige wurde am 29. März mit 2 Flügen erfolgreich abgeschlossen. Weitere Flüge sind nicht geplant." Obwohl nicht alle deutschen zurück geholt wurden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183672/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> Eserwallstr. 8, 86159 Augsburg
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10407645] IFG-Anfrage bezgl. offensichtlicher Falschinf [...] AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehr…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10407645] IFG-Anfrage bezgl. offensichtlicher Falschinf [...]
Datum
31. März 2020 20:43
Status
Warte auf Antwort
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Am 27.3.2020 wurde vom Pressereferat wie bei allen bevorstehenden Rückholaktionen ein Satz dazu in den Reise- und Sicherheitshinweisen Kambodscha eingestellt: Wichtige Info: Kambodscha wird in das Rückholprogramm des Auswärtigen Amts für gestrandete deutsche Reisende aufgenommen. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft und in den FAQ zur Rückholaktion. Am 28.3.2020 wurde folgender Absatz eingestellt: Wichtige Info: Am 29. März findet das Rückholprogramm für Kambodscha mit insgesamt zwei Flügen nach Frankfurt/Main statt. Alle Deutschen wurden über ihre Flüge informiert. Über Facebook-Posts der Auslandsvertretungen liegen hier keine Protokolle o.ä. vor. Mit freundlichen Grüßen

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AW: [Ticket#: 10407645] IFG-Anfrage bezgl. offensichtlicher Falschinf [...] [#183672] Sehr <Information-entfern…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Ticket#: 10407645] IFG-Anfrage bezgl. offensichtlicher Falschinf [...] [#183672]
Datum
14. Mai 2020 06:53
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> die Anfrage wurde durch ihre Antwort nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183672/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.