Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten:
1 Eingangsdatum,
2 Datum der Auskunftserteilung bzw.
3 Datum der Ablehnung,
4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)

Ergebnis der Anfrage

Excel-Tabelle in der Nachricht der Stadt Bielefeld vom 26.08.2020

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183678]
Datum
30. März 2020 16:54
An
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten: 1 Eingangsdatum, 2 Datum der Auskunftserteilung bzw. 3 Datum der Ablehnung, 4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183678 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformat…
An Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183678]
Datum
1. Mai 2020 10:08
An
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz“ vom 30.03.2020 (#183678) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183678
<< Anfragesteller:in >>
Vereinfachung meiner Anfrage [#183678] Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfra…
An Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinfachung meiner Anfrage [#183678]
Datum
18. Mai 2020 18:31
An
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz“ vom 30.03.2020 (#183678) ist mir aufgefallen, dass diese eventuell einen größeren Aufwand bereiten könnte. Ich möchte Ihre Bearbeitung der noch unbeantworteten VIG-Anfragen nicht verzögern. Daher wandele ich meine Anfrage wie folgt ab: Bitte senden Sie mir in Ihrem Haus vorhandene Statistiken zu Anfragen nach dem VIG zu. Ich erhoffe mir daraus einen Einblick in die Menge der seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde eingegangenen Anträge, deren Bearbeitungsstand und die Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183678
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz“ [#183678] [#183678]
Datum
25. Juni 2020 20:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183678/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde überhaupt nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 183678.pdf Anfragenr: 183678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183678/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.06.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz“ [#183678] [#183678]
Datum
26. Juni 2020 07:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.06.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
AW: Vereinfachung meiner Anfrage [#183678] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. …
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Vereinfachung meiner Anfrage [#183678]
Datum
30. Juni 2020 12:02
Status
Warte auf Antwort
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängern kann (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#183678] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie sandten mir eine Eing…
An Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#183678]
Datum
30. Juni 2020 18:22
An
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie sandten mir eine Eingangsbestätigung für eine VIG-Anfrage. Ich habe jedoch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183678/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 30.3.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [gesc…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 30.3.2020
Datum
16. Juli 2020 09:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 30.3.2020 zu Statistiken über VIG-Anträgen seit Januar 2019 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-5821/20 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang (https://fragdenstaat.de/anfrage/umgang-mit-anfragen-nach-dem-verbraucherinformationsgesetz-3/) gestellt zu haben. Mit Email vom 30.6. haben Sie ihm eine Eingangsbestätigung zukommen lassen, aus der sich ergibt, dass sein Antrag als VIG-Antrag eingestuft wurde. Mit Email vom selben Tag hat der Antragsteller darauf hingewiesen, dass er seinen Antrag auf der Grundlage des IFG NRW gestellt hat. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 30.3.2020 Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 30.3.2020 z…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 30.3.2020
Datum
24. August 2020 10:42
Status
Warte auf Antwort
Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 30.3.2020 zu Statistiken über VIG-Anträgen seit Januar 2019 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-5821/20 Mein Auskunftsersuchen vom 16.8.2020 ________________________________ Sehr [geschwärzt], leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
WG: Vereinfachung meiner Anfrage [#183678] Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie die gewünschte Übe…
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Vereinfachung meiner Anfrage [#183678]
Datum
26. August 2020 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie die gewünschte Übersicht der VIG-Anfragen ab 2019. Mit freundlichen Grüßen

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Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-5821/20 [#183678] Sehr geehrteAntragsteller/in die Stadt Bielefeld hat mir heute die ge…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-5821/20 [#183678]
Datum
26. August 2020 14:51
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Stadt Bielefeld hat mir heute die gewünschten Informationen per E-Mail geschickt. Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183678/