Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten:
1 Eingangsdatum,
2 Datum der Auskunftserteilung bzw.
3 Datum der Ablehnung,
4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)
Ergebnis der Anfrage
Gemäß Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass hier im Jahr 2019 insgesamt 119 Anträge nach dem VIG gestellt wurden und diese alle abschließend bearbeitet wurden. Die Auskünfte erfolgten in der Regel postalisch. In wie vielen Fällen eine Entscheidung im Sinne des Antragstellers erfolgte, müsste hier erst aufwändig recherchiert werden. Diese Auskunft kann Ihnen daher nicht erteilt werden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum30. März 2020
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1. Mai 2020
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