Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten:
1 Eingangsdatum,
2 Datum der Auskunftserteilung bzw.
3 Datum der Ablehnung,
4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)

Ergebnis der Anfrage

Gemäß Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass hier im Jahr 2019 insgesamt 119 Anträge nach dem VIG gestellt wurden und diese alle abschließend bearbeitet wurden. Die Auskünfte erfolgten in der Regel postalisch. In wie vielen Fällen eine Entscheidung im Sinne des Antragstellers erfolgte, müsste hier erst aufwändig recherchiert werden. Diese Auskunft kann Ihnen daher nicht erteilt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183679]
Datum
30. März 2020 17:01
An
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten: 1 Eingangsdatum, 2 Datum der Auskunftserteilung bzw. 3 Datum der Ablehnung, 4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183679 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang und die Bearbeitung Ihres Antrages vom 30.03.2020.…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Betreff: Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183679] - Mein Zeichen: 53.7/ 00 90 30-15/20 Ki
Datum
1. April 2020 09:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang und die Bearbeitung Ihres Antrages vom 30.03.2020. Der Vorgang wird unter dem oben genannten Aktenzeichen geführt. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Anhörung mit E-Mail vom 30.03.2020 stellten Sie hier einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-W…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Anhörung
Datum
6. April 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
691,7 KB
mit E-Mail vom 30.03.2020 stellten Sie hier einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Sie bitten in Ihrem Antrag um Zusendung einer Auflistung aller Anfragen nach dem VIG zum Stichtag (Eingang des Antrags) 01.01.2019 unter Angabe des 1. Eingangsdatums 2. des Datums der Auskunftserteilung bzw. 3. des Datums der Ablehnung 4. und unter Angabe der Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht). Umweltinformationen sind hier nicht betroffen. Ebenso ist der sachliche Geltungsbereich des VIG nicht betroffen, so dass hier die Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem IFG NRW in Frage kommt. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Der Anspruch aus Absatz 1 zielt auf die bei einer öffentlichen Stelle bereits vorhandenen Informationen ab. Hieraus ergibt sich, dass die Behörden weder verpflichtet sind Informationen zu beschaffen oder aufzubereiten, noch Informationen zu rekonstruieren, die bereits vernichtet oder archiviert wurden. Die von Ihnen beantragten Statistiken werden hier nicht geführt. Diese müssten hier erst arbeitsaufwändig erstellt werden. Ein Informationsrecht aus § 4 Abs. 1 IFG NRW besteht daher in diesem Fall nicht. Davon ausgehend beabsichtige ich, Ihren Antrag abzulehnen. Bevor jedoch ein entsprechender Ablehnungsbescheid ergeht, gebe ich Ihnen hiermit gemäß § 28 Abs. 1 VwVfG NRW Gelegenheit, sich unter Angabe meines Zeichens bis zum 17.04.2020 zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Ein Ablehnungsbescheid ist gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW gebührenfrei.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anhörung 53.7/ 00 90 30-15/20 Ki [#183679] Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom…
An Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anhörung 53.7/ 00 90 30-15/20 Ki [#183679]
Datum
14. April 2020 14:04
An
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 06.04.2020. Sie teilten mit, dass die von mir beantragten Statistiken in Ihrem Haus nicht geführt werden und Sie diese erst arbeitsaufwändig erstellen müssten. Das war mir nicht bewusst; ich ging davon aus, dass Sie sowieso für interne Zwecke eine Übersicht zu den von Ihrer Behörde bearbeiteten VIG-Anfragen haben. Ich wäre mit der Übersendung einer solchen Übersicht zufrieden, auch wenn sie nicht alle von mir begehrten Informationen enthält. Hilfsweise wandele ich meine Anfrage wie folgt ab, und hoffe, dass Sie hierauf (zumindest teilweise) antworten können: 1. Wie viele Anträge nach dem VIG erreichten Ihre Behörde im Jahr 2019? 2. Wie viele dieser Anfragen wurden bislang abschließend bearbeitet? 3. In wie vielen Fällen erfolgte eine wie von den Antragstellern beantragte Auskunft? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183679 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
1. auf Grundlage von § 4 Abs. 1 IFG NRW Iehne ich Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen zu den hier im Jahr 201…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
1. auf Grundlage von § 4 Abs. 1 IFG NRW Iehne ich Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen zu den hier im Jahr 2019 gestellten Anträgen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) teilweise ab. 2. Diese Entscheidung ist gebührenfrei. […] Gemäß Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass hier im Jahr 2019 insgesamt 119 Anträge nach dem VIG gestellt wurden und diese alle abschließend bearbeitet wurden. Die Auskünfte erfolgten in der Regel postalisch. In wie vielen Fällen eine Entscheidung im Sinne des Antragstellers erfolgte, müsste hier erst aufwändig recherchiert werden. Diese Auskunft kann Ihnen daher nicht erteilt werden. […]