Umsonstladen Kollmarsreute
Wir betreiben seit geraumer zeit einen Umsonstladen in Kollmarsreute (Baden Württemberg). das Prinzip ist wer was hat, was nicht mehr gebraucht wird, kann das abgeben und Leute die etwas brauchen können stöbern und es mitnehmen. der Umsonstladen befindet sich in einer privaten Garage auf einem privaten Grundstück.
Nun kam das Ordnungsamt letzte Woche und meinte wir müsse den Umsonstladen schließen. trotz der Auflage, dass nur eine Person in den Umsonstladen gleichzeitig darf und obwohl wir hier auch Lebensmittel verschenken, die zur Grundversorgung gehören. argumentiert wurde, Lebensmittel seien ja nur ein Bruchteil, dies obwohl nicht der ganze raum besichtigt wurde.
Darauf hin war ich im Baumarkt und habe gefragt, warum die geöffnet haben dürfen. hier war das Argument, weil sie gas verkaufen und dies zur Grundversorgung gehöre. doch auch hier ist gas nur ein Bruchteil von dem was ein Baumarkt verkauft. zu dem kann ich eine Tomate essen, aber von gas wird keiner satt.
In einem schreiben vom Ministerium für wirtschaft, arbeit und Wohnungsbau Baden Württemberg steht das Geschäfte mit Mischsediment auch andere waren verkaufen dürfen.
wie können wir weiter vorgehen?
das Ordnungsamt Emmendingen beharrt darauf das der laden nicht aufmachen darf. lediglich Lebensmittel dürfen außerhalb des Umsonstladens verschenkt werden.
uns ist es ein anliegen den Umsonstladen wieder aufmachen zu dürfen. da in Zeiten wo menschen ihr einkommen verlieren, dies nicht bedeutet, dass sie weniger brauchen. im gegenteil, in Zeiten wie dieser sind mehr und mehr menschen auf alternativen angewiesen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. März 2020
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29. April 2020
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