Regelungen zur Kostenübernahme bei erforderlichen Umzügen während der Corona-Krise
Bitte übersenden Sie die aktuellen Regelungen zur Kostenübernahme bei erforderlichen Umzügen
Erforderliche Umzüge im Sinne dieser Anfrage können z.B. sein Umzüge wegen Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter oder gar eine bevorstehende Räumung.
Ich verweise auf die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen sowie auf die Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungs-maßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV), die der Berliner Senat am 22.03.2020 erlassen hat.
Danach sind Umzüge zwar nach der derzeit geltenden Regelung erlaubt, jedoch nur, sofern sie nicht mit Freunden und Verwandten erfolgen, sondern ausschließlich von einem professionellen Umzugsunternehmen, das die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln beachtet.
Wer das Kontaktverbot missachtet und dabei andere Personen fahrlässig mit dem Corona-Virus infiziert, muss im schlimmsten Fall (bei Todesfolge) sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen.
Die Polizei stellte in einem Pressestatement klar, dass nicht zum Hausstand gehörende Familienmitglieder oder Freunde als Helfer untersagt sind.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. April 2020
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5. Mai 2020
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Regelungen zur Kostenübernahme bei erforderlichen Umzügen während der Corona-Krise [#183803]
- Datum
- 1. April 2020 17:28
- An
- Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
- Betreff
- 29_IFG_2020_04_08_Entscheidung_Regelungen_Kostenübernahme_erforderliche_Umzüge_Corona-Krise_#183803
- Datum
- 8. April 2020 10:50
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 29_IFG_2020_04_08_Entscheidung_Regelungen_Kostenübernahme_erforderliche_Umzüge_Corona-Krise_#183803 [#183803]
- Datum
- 8. April 2020 13:45
- An
- Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
- Betreff
- 29_IFG_2020_04_14_ergänzender Hinweis_Regelungen_Kostenübernahme_erforderliche_Umzüge_Corona-Krise_#183803
- Datum
- 14. April 2020 11:26
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Regelungen zur Kostenübernahme bei erforderlichen Umzügen während der Corona-Krise“ [#183803] [#183803]
- Datum
- 20. April 2020 11:41
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage beim Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg bzgl. „Regelungen zur Kostenübernahme bei erforderlichen Umzügen während der Corona-Krise“ [#183803] # 25-720-1/001 II#0338
- Datum
- 22. April 2020 09:28
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage beim Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg bzgl. „Regelungen zur Kostenübernahme bei erforderlichen Umzügen während der Corona-Krise“ [#183803] # 25-720-1/001 II#0338 [#183803]
- Datum
- 22. April 2020 12:42
- An
- Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
- Betreff
- 29_IFG_2020_04_22_Nachtrag_Auskunft_§§13,14SGBI_Kostenübernahme_erforderliche_Umzüge_Corona-Krise_[#183803]
- Datum
- 22. April 2020 13:42
- Status
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Sie geben in Ihrer Antwort an, dass die Regelungen bei einem Umzug für Leistungsbezieher auch weiterhin gelten. Der Leistungsbezieher hätte dabei in Eigenverantwortung und auf eigenes Risiko umzuziehen, wobei er zwar beliebig viele Helfer einsetzen dürfte, diese aber unversichert wären, sich einer konkreten Gesundsgefährdung aussetzen würden und zudem maximal drei dieser Helfer ein geringes Taschengeld erhalten dürften. Eine Anpassung dieser Regelungen während der Coronakrise sei nach Ihrer Auffassung entbehrlich. Der Frage nach der Beauftragung und Kostenübernahme eines professionellen Umzugsunternehmens, wie es die derzeitigen Vorsichtsmaßnahmen zur Gesundheit gebieten, sind Sie ausgewichen bzw. wird diese Frage von Ihnen nonchalant ignoriert.
Ihre Auffassung steht damit im krassen Gegensatz zu der derzeit und noch unabsehbar lang weiterhin geltenden Verordnung, die der Berliner Senat im Zuge der Eindämmung des Coronavirus beschlossen hat, insbesondere im Gegensatz zu den geltenden Kontaktverboten. Diese gelten uneingeschränkt auch bei einem Umzug.
Da Sie Ihre Kunden mit Ihrer Rechtsauffassung mindestens fahrlässig dazu zwingen, Ordnungswidrigkeit und ggf. sogar Straftaten zu begehen und von Ihnen keine klare Antwort zum Thema (mehr) zu erwarten ist, werde ich nunmehr die betreffenden Stellen über Ihre o.g. Rechtsauffassung, mit der Sie die Gesundheit und das Leben Ihrer ″Kunden″ einzig aus Kostenersparnisgründen fahrlässig aufs Spiel setzen, informieren.