Begründung zur Allgemeinverfügung Quarantänemaßnahmen vom 26.03.2020

Anfrage an: Landkreis Eichsfeld

- die Begründung zur ersten Änderung und Neufassung der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Quarantänemaßnahmen für Reiserückkehrer vom 26.03.2020, vgl. https://www.kreis-eic.de/informationen-zum-coronavirus.html?file=files/kreis_eic/uploads/aktuelles/informationen_zum_coronavirus/quarantaene_verf_kurzf.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Begrün…
An Landkreis Eichsfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begründung zur Allgemeinverfügung Quarantänemaßnahmen vom 26.03.2020 [#183811]
Datum
1. April 2020 18:42
An
Landkreis Eichsfeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Begründung zur ersten Änderung und Neufassung der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Quarantänemaßnahmen für Reiserückkehrer vom 26.03.2020, vgl. https://www.kreis-eic.de/informationen-zum-coronavirus.html?file=files/kreis_eic/uploads/aktuelles/informationen_zum_coronavirus/quarantaene_verf_kurzf.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183811
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung zur Allgemeinverfügung Quarantänemaßn…
An Landkreis Eichsfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Begründung zur Allgemeinverfügung Quarantänemaßnahmen vom 26.03.2020 [#183811]
Datum
5. Mai 2020 02:07
An
Landkreis Eichsfeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung zur Allgemeinverfügung Quarantänemaßnahmen vom 26.03.2020“ vom 01.04.2020 (#183811) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183811
Landkreis Eichsfeld
Sehr geehrteAntragsteller/in damit die Bearbeitung Ihres Antrages korrekt erfolgen kann werden Sie gebeten, Ihre …
Von
Landkreis Eichsfeld
Betreff
AW: Begründung zur Allgemeinverfügung Quarantänemaßnahmen vom 26.03.2020 [#183811]
Datum
5. Mai 2020 16:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in damit die Bearbeitung Ihres Antrages korrekt erfolgen kann werden Sie gebeten, Ihre Anschrift zu übermitteln. Hinsichtlich des Antrages bestehen zwar keine Formerfordernisse, jedoch muss es der Behörde möglich sein, die Identität des Antragstellers festzustellen. Hierfür ist die Übersendung einer zustellfähigen postalischen Anschrift (kein Postfach) ausreichend. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist nicht nachvollziehbar, warum Sie meine Identität feststellen wollen. In die…
An Landkreis Eichsfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Begründung zur Allgemeinverfügung Quarantänemaßnahmen vom 26.03.2020 [#183811]
Datum
5. Mai 2020 16:52
An
Landkreis Eichsfeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist nicht nachvollziehbar, warum Sie meine Identität feststellen wollen. In diesem Fall liegen die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vor: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das ThürTG die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Ich bitte Sie, meinen Antrag nach dem ThürTG umgehend zu bearbeiten, da die einmonatige Bearbeitungsfrist nach § 10 Abs. 3 ThürTG bereits abgelaufen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183811
Landkreis Eichsfeld
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 9 Abs. 4 ThürTG muss der Antrag hinreichend bestimmt sein. Hierzu zählt auch…
Von
Landkreis Eichsfeld
Betreff
AW: Begründung zur Allgemeinverfügung Quarantänemaßnahmen vom 26.03.2020 [#183811]
Datum
6. Mai 2020 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 9 Abs. 4 ThürTG muss der Antrag hinreichend bestimmt sein. Hierzu zählt auch, dass der Antragsteller bekannt bzw. die Identität feststeht. Daher werden Sie nochmals gebeten, die entsprechenden Angaben zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thü…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Begründung zur Allgemeinverfügung Quarantänemaßnahmen vom 26.03.2020“ [#183811] [#183811]
Datum
6. Mai 2020 13:29
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (ThürTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183811 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Mit der Bestimmtheit eines Antrags wird lediglich gemeint, ob die angefragten Informationen präzise genug formuliert werden. Das ist hier der Fall. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 183811.pdf Anfragenr: 183811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183811
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
723,4 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
Infoblatt.pdf
96,6 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landkreis Eichsfeld
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die vollständige Quarantäne vom 26.03.2020. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landkreis Eichsfeld
Betreff
AW: Begründung zur Allgemeinverfügung Quarantänemaßnahmen vom 26.03.2020 [#183811]
Datum
19. Juni 2020 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die vollständige Quarantäne vom 26.03.2020. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.