Testat Bahnhof Hamburg-Altona

Das vollständige Gutachten "Bahnhof Hamburg-Altona – Testat und Leistungsfähigkeitsnachweis für die Spitzenstunde" erstellt von der SMA und Partner AG

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Testat Bahnhof Hamburg-Altona [#183827]
Datum
1. April 2020 21:59
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Das vollständige Gutachten "Bahnhof Hamburg-Altona – Testat und Leistungsfähigkeitsnachweis für die Spitzenstunde" erstellt von der SMA und Partner AG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger Anfragenr: 183827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183827 Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger
Finanzbehörde Hamburg
Guten Morgen Herr Schönberger, Ihre Anfrage nach dem HmbTG ist bei uns eingegangen und wird an die zuständige Ste…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Anfrage nach dem HmbTG - Testat Bahnhof Hamburg-Altona [#183827]
Datum
6. April 2020 08:18
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Schönberger, Ihre Anfrage nach dem HmbTG ist bei uns eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 01.04.2020 auf Informationszugang nach dem H…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Testat Bahnhof Hamburg-Altona [#183827]
Datum
6. April 2020 18:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 01.04.2020 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist mit gleichem Datum im Transparenzportal der Finanzbehörde eingegangen. Für die Bearbeitung ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie die Übermittlung des vollständigen Gutachtens "Bahnhof Hamburg-Altona - Testat und Leistungsfähigkeitsnachweis für die Spitzenstunde" erstellt von der SMA und Partner AG. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Testat Bahnhof Hamburg-Altona“ vom 01.04…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
AW: Testat Bahnhof Hamburg-Altona [#183827]
Datum
14. Juni 2020 07:53
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Testat Bahnhof Hamburg-Altona“ vom 01.04.2020 (#183827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger Anfragenr: 183827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183827 Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Negativer Bescheid
Von
Finanzbehörde Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Negativer Bescheid
Datum
3. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, gemäß § 13 Abs.2 HmbTG hat der Bescheid in Schriftform (gemäß § 37 Abs. 2 HmbVwV…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Testat Bahnhof Hamburg-Altona [#183827]
Datum
7. Juli 2020 15:26
Status
Sehr geehrter Herr Schönberger, gemäß § 13 Abs.2 HmbTG hat der Bescheid in Schriftform (gemäß § 37 Abs. 2 HmbVwVfG von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet) zu ergehen. Wir werden den Bescheid daher an die von Ihnen übermittelte Adresse postalisch versenden. Mit freundlichen Grüßen