Dr. Julius Miller: Lebensdaten

Für einen biografischen Artikel über den Stuttgarter Gymnasialdirektor Dr. Julius Miller benötige ich einen Nachweis über Geburts- und Sterbeort sowie -datum.
Dr. Miller war von 1912 bis 1932 Leiter des Zeppelin-Gymnasiums in Stuttgart. Sein Geburtsdatum ist der 11.06.1864. Als Geburtsort habe ich sowohl Untertürkheim als auch Unterbalzheim bei Stuttgart gefunden.
Das Todesjahr ist 1945, Sterbeort vermutlich Stuttgart.

Ich bitte Sie, diese Lebensdaten anhand Ihrer Bestände nach Möglichkeit zu verifizieren und zu präzisieren.

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. April 2020
  • Frist
    3. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Jonathan Groß
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für einen…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Jonathan Groß
Betreff
Dr. Julius Miller: Lebensdaten [#183918]
Datum
3. April 2020 10:02
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für einen biografischen Artikel über den Stuttgarter Gymnasialdirektor Dr. Julius Miller benötige ich einen Nachweis über Geburts- und Sterbeort sowie -datum. Dr. Miller war von 1912 bis 1932 Leiter des Zeppelin-Gymnasiums in Stuttgart. Sein Geburtsdatum ist der 11.06.1864. Als Geburtsort habe ich sowohl Untertürkheim als auch Unterbalzheim bei Stuttgart gefunden. Das Todesjahr ist 1945, Sterbeort vermutlich Stuttgart. Ich bitte Sie, diese Lebensdaten anhand Ihrer Bestände nach Möglichkeit zu verifizieren und zu präzisieren. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 183918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183918 Postanschrift << Adresse entfernt >> Jonathan Groß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonathan Groß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!