Diverse Schreiben bzgl. Übermittlung von Coronavirus-Daten an die Polizei

- das auf den 31.3.20 datierte und auch an Sie adressierte Schreiben des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, in dem Gesundheitsämter angewiesen werden, sogenannte Quarantänestatusdaten zu übermitteln
- den Erlass vom 3.4.20, in dem geregelt wird, dass listenmäßig übermittelte Quarantänestatusdaten nur auf den Leitstellen vorgehalten und ausschließlich zum Schutz der Einsatzkräfte in konkreten Einsatzsituationen verwendet werden dürfen
- den Erlass vom 27.3.20 zum Vollzug polizeilicher Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie, auf den sich die Polizeidirektion Osnabrück am 1.4.20 in einer Antwort auf eine Presseanfrage von netzpolitik.org bezieht

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. April 2020
  • Frist
    4. Mai 2020
  • 4 Follower:innen
Daniel Laufer
Daniel Laufer
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das auf den …
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
Daniel Laufer
Betreff
Diverse Schreiben bzgl. Übermittlung von Coronavirus-Daten an die Polizei [#183968]
Datum
4. April 2020 11:43
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das auf den 31.3.20 datierte und auch an Sie adressierte Schreiben des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, in dem Gesundheitsämter angewiesen werden, sogenannte Quarantänestatusdaten zu übermitteln - den Erlass vom 3.4.20, in dem geregelt wird, dass listenmäßig übermittelte Quarantänestatusdaten nur auf den Leitstellen vorgehalten und ausschließlich zum Schutz der Einsatzkräfte in konkreten Einsatzsituationen verwendet werden dürfen - den Erlass vom 27.3.20 zum Vollzug polizeilicher Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie, auf den sich die Polizeidirektion Osnabrück am 1.4.20 in einer Antwort auf eine Presseanfrage von netzpolitik.org bezieht
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Laufer Anfragenr: 183968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183968 Postanschrift Daniel Laufer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Laufer
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport -Landespolizeipräsidium- 21.39/ KoSt Corona___ Sehr geehrter …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.04.2020; Diverse Schreiben bzgl. Übermittlung von Coronavirus-Daten an die Polizei
Datum
8. April 2020 17:24
Status
Warte auf Antwort
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport -Landespolizeipräsidium- 21.39/ KoSt Corona___ Sehr geehrter Herr Laufer, in Beantwortung Ihrer nachfolgenden Anfrage übersenden wir Ihnen folgende Antworten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das auf den 31.3.20 datierte und auch an Sie adressierte Schreiben des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, in dem Gesundheitsämter angewiesen werden, sogenannte Quarantänestatusdaten zu übermitteln Für das von Ihnen gewünschte Dokument sind wir als Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport weder Herausgeber noch Adressat. Insofern möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrer Anforderung an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu wenden. - den Erlass vom 3.4.20, in dem geregelt wird, dass listenmäßig übermittelte Quarantänestatusdaten nur auf den Leitstellen vorgehalten und ausschließlich zum Schutz der Einsatzkräfte in konkreten Einsatzsituationen verwendet werden dürfen Der von Ihnen zitierte Erlass regelt interne Abläufe und ist nicht für eine Weitergabe bestimmt. Auf Ihre Anforderung teilen wir Ihnen aber mit, dass besagter Erlass durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 03.04., um 17:07 Uhr, per E-Mail an die Polizeibehörden übersandt wurde. In diesem ist u.a. geregelt, * dass Quarantänestatusdaten nur für den Zweck des Eigenschutzes der Polizeibediensteten im Einsatz zu verarbeiten sind (...) und * dass Quarantänestatus-Listen lediglich auf der Leitstelle zu speichern sind, so dass nur die Einsatzbeamtinnen und -beamten der jeweiligen Leitstelle Zugriff auf die personenbezogene Liste haben (...). Betroffen sind hier nicht die ärztlichen Befunde, sondern lediglich identifizierende Daten zu der in Quarantäne befindlichen Personen (Nachname, Name, Geburtsdatum, Wohnadresse). - den Erlass vom 27.3.20 zum Vollzug polizeilicher Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie, auf den sich die Polizeidirektion Osnabrück am 1.4.20 in einer Antwort auf eine Presseanfrage von netzpolitik.org bezieht Der von Ihnen zitierte Erlass regelt interne Abläufe und ist nicht für eine Weitergabe bestimmt. Auf Ihre Anforderung teilen wir Ihnen aber mit, dass besagter Erlass durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 27.03., um 13:06 Uhr, per E-Mail an die Polizeibehörden übersandt wurde. In diesem ist u.a. geregelt, * dass die Gesundheitsämter eine Übermittlung von Quarantänelisten an die Polizei sicherstellen (...). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Laufer, seitens des Innenministeriums wurde uns Ihre Anfrage weitergeleitet. Anliegend übersend…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
AW: Diverse Schreiben bzgl. Übermittlung von Coronavirus-Daten an die Polizei
Datum
15. April 2020 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Laufer, seitens des Innenministeriums wurde uns Ihre Anfrage weitergeleitet. Anliegend übersende ich Ihnen das unten rot markierte Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ich sehe gerade, dass die Mail kein Dokument enthielt. Entschuldigung! Von: Lethen, Justina (MS) Gesendet: Mittwo…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
AW: Diverse Schreiben bzgl. Übermittlung von Coronavirus-Daten an die Polizei
Datum
15. April 2020 13:17
Status
Warte auf Antwort
Ich sehe gerade, dass die Mail kein Dokument enthielt. Entschuldigung! Von: Lethen, Justina (MS) Gesendet: Mittwoch, 15. April 2020 11:38 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: Diverse Schreiben bzgl. Übermittlung von Coronavirus-Daten an die Polizei Sehr geehrter Herr Laufer, seitens des Innenministeriums wurde uns Ihre Anfrage weitergeleitet. Anliegend übersende ich Ihnen das unten rot markierte Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Laufer
Daniel Laufer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Diverse Schreiben bzgl. Übermittlung von Coronavirus-Daten an…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
Daniel Laufer
Betreff
AW: Diverse Schreiben bzgl. Übermittlung von Coronavirus-Daten an die Polizei [#183968]
Datum
14. Mai 2020 10:37
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Diverse Schreiben bzgl. Übermittlung von Coronavirus-Daten an die Polizei“ vom 04.04.2020 (#183968) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Am 8. April teilten Sie mir mit, der von mir zitierte Erlass regele interne Abläufe und sei nicht für eine Weitergabe bestimmt. Ich fordere Sie nun ein weiteres Mal auf, mir entsprechende Dokumente umgehend zur Verfügung zu stellen. Zudem möchte ich Sie auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover hinweisen (AZ 4 B 2369/20), das in dieser Woche de facto entschieden hat, dass Erlasse zum innerdienstlichen Umgang mit der Corona-Pandemie unter das Umweltinformationsgesetz fallen. Demnach sind Sie zu einer Herausgabe dieser Dokumente verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen Daniel Laufer Anfragenr: 183968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183968 Postanschrift Daniel Laufer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport -Landespolizeipräsidium- - KoSt Corona - _ …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
AW: Diverse Schreiben bzgl. Übermittlung von Coronavirus-Daten an die Polizei [#183968]
Datum
19. Mai 2020 10:02
Status
Warte auf Antwort
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport -Landespolizeipräsidium- - KoSt Corona - _ Sehr geehrter Herr Laufer, Ihre Anfrage „Diverse Schreiben bzgl. Übermittlung von Coronavirus-Daten an die Polizei“ vom 04.04.2020 wurde bereits am 08.04.2020 beantwortet. Zu Ihrem erneut formulierten Auskunftsverlangen vom 14.05.2020 wird mitgeteilt, dass diesem derzeit nicht entsprochen werden kann. Soweit Sie zur Begründung auf die Eilentscheidung des VG Hannover vom 12.05.2020 verweisen, mit der das Niedersächsische Justizministerium verpflichtet wurde, entsprechende Erlasse auf Verlangen an den Antragsteller herauszugeben, ist zu berücksichtigen, dass diese Entscheidung noch keine Rechtskraft entfaltet. Das Niedersächsische Justizministerium hat vielmehr die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen und das Verfahren vor dem OVG fortzuführen. Wie das OVG in diesem Fall entscheiden würde, bleibt abzuwarten. Bevor hier also eine endgültige Entscheidung zu derartigen Auskunftsverlangen getroffen wird, soll der weitere Fortgang in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, insbesondere eine rechtskräftige Entscheidung, abgewartet werden. Bis dahin werden Erlasse, Dienstanweisungen o.ä., die interne Abläufe regeln und nicht für eine Weitergabe bestimmt sind, nicht herausgegeben. Mit freundlichem Gruß