Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
-Landespolizeipräsidium-
21.39/ KoSt Corona___
Sehr geehrter Herr Laufer,
in Beantwortung Ihrer nachfolgenden Anfrage übersenden wir Ihnen folgende Antworten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das auf den 31.3.20 datierte und auch an Sie adressierte Schreiben des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, in dem Gesundheitsämter angewiesen werden, sogenannte Quarantänestatusdaten zu übermitteln
Für das von Ihnen gewünschte Dokument sind wir als Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport weder Herausgeber noch Adressat. Insofern möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrer Anforderung an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu wenden.
- den Erlass vom 3.4.20, in dem geregelt wird, dass listenmäßig übermittelte Quarantänestatusdaten nur auf den Leitstellen vorgehalten und ausschließlich zum Schutz der Einsatzkräfte in konkreten Einsatzsituationen verwendet werden dürfen
Der von Ihnen zitierte Erlass regelt interne Abläufe und ist nicht für eine Weitergabe bestimmt. Auf Ihre Anforderung teilen wir Ihnen aber mit, dass besagter Erlass durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 03.04., um 17:07 Uhr, per E-Mail an die Polizeibehörden übersandt wurde. In diesem ist u.a. geregelt,
* dass Quarantänestatusdaten nur für den Zweck des Eigenschutzes der Polizeibediensteten im Einsatz zu verarbeiten sind (...) und
* dass Quarantänestatus-Listen lediglich auf der Leitstelle zu speichern sind, so dass nur die Einsatzbeamtinnen und -beamten der jeweiligen Leitstelle Zugriff auf die personenbezogene Liste haben (...). Betroffen sind hier nicht die ärztlichen Befunde, sondern lediglich identifizierende Daten zu der in Quarantäne befindlichen Personen (Nachname, Name, Geburtsdatum, Wohnadresse).
- den Erlass vom 27.3.20 zum Vollzug polizeilicher Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie, auf den sich die Polizeidirektion Osnabrück am 1.4.20 in einer Antwort auf eine Presseanfrage von
netzpolitik.org bezieht
Der von Ihnen zitierte Erlass regelt interne Abläufe und ist nicht für eine Weitergabe bestimmt. Auf Ihre Anforderung teilen wir Ihnen aber mit, dass besagter Erlass durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 27.03., um 13:06 Uhr, per E-Mail an die Polizeibehörden übersandt wurde. In diesem ist u.a. geregelt,
* dass die Gesundheitsämter eine Übermittlung von Quarantänelisten an die Polizei sicherstellen (...).
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt]
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])
[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt]<[geschwärzt]>
[geschwärzt]