Dauercamper

Ist es derzeit erlaubt als Dauercamper mit Ganzjahresstellplatz diesen unter Berücksichtigung der Kontaktsperre tagsüber aufzusuchen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
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Wilfried Messer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es de…
An Stadt Trier - Ordnungsamt Details
Von
Wilfried Messer
Betreff
Dauercamper [#184009]
Datum
5. April 2020 13:20
An
Stadt Trier - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es derzeit erlaubt als Dauercamper mit Ganzjahresstellplatz diesen unter Berücksichtigung der Kontaktsperre tagsüber aufzusuchen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wilfried Messer Anfragenr: 184009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184009 Postanschrift Wilfried Messer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wilfried Messer

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Stadt Trier - Ordnungsamt
Sehr geehrter Herr Messer, ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 05. April 2020 an das Ordnungsamt der Stadt Trie…
Von
Stadt Trier - Ordnungsamt
Betreff
AW: Dauercamper [#184009]
Datum
15. April 2020 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
6,3 KB


Sehr geehrter Herr Messer, ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 05. April 2020 an das Ordnungsamt der Stadt Trier. Gerne erteilen wir Ihnen die Auskunft über den Umgang mit den derzeit bestehenden Regelungen der derzeit gültigen Dritten-Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. März 2020. Gemäß § 1 Absatz 6 dieser Verordnung ist der Betrieb von Wohnmobilstell- und Campingplätzen zu touristischen Zwecken untersagt. Sie fragen nunmehr an, ob Sie sich als Nutzer eines Ganzjahresplatzes dort tagsüber aufhalten dürfen. Da es sich hierbei ebenfalls um den Aufenthalt als Freizeittätigkeit und nicht als notwendige Daseins- und Wohneinrichtung handelt, die Sie zum Beispiel zum Übernachten dringend benötigen würden, ist auch dieser Aufenthalt derzeit zu untersagen. Bei der touristischen Nutzung, d.h. auch bei der längerfristigen Installation des Wohnmobils oder des Wohnwagens, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer größeren Anzahl von Kontakten zu den anderen Wohnmobilbesitzern kommt. Es besteht dabei die Gefahr, dass bei möglichen Infektionen eine etwaige Rückverfolgung von Anwesenden aus verschiedenen Regionen der Bundesgebietes unmöglich wird. Wir bedauern, Ihnen derzeit keine positivere Mitteilung machen zu können und wünschen Ihnen alles Gute, vor allem beste Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen