Bevölkerung in den Bundestagswahlkreisen

Anfrage an: Bundeswahlleiter

Aufstellungen zum Bevölkerungsstand in den bisherigen und vorgeschlagenen neuen Bundestagswahlkreisen mit neuerem Stand als die im letzten Bericht der Wahlkreiskommission enthaltenen sowie Trendberechnungen dazu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    9. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellungen zum B…
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bevölkerung in den Bundestagswahlkreisen [#184126]
Datum
7. April 2020 10:32
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellungen zum Bevölkerungsstand in den bisherigen und vorgeschlagenen neuen Bundestagswahlkreisen mit neuerem Stand als die im letzten Bericht der Wahlkreiskommission enthaltenen sowie Trendberechnungen dazu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184126 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeswahlleiter
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 345: Bevölkerung in den Bundestagswahlkreisen [#184126]
Datum
7. April 2020 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07. April 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/1010001001-IF30345 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeswahlleiter
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 7. April 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30345) eine …
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Bevölkerung in den Bundestagswahlkreisen (A-IR/1010001001-IF30345)
Datum
20. April 2020 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 7. April 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30345) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Aufstellungen zum Bevölkerungsstand in den bisherigen und vorgeschlagenen neuen Bundestagswahlkreisen mit neuerem Stand als die im letzten Bericht der Wahlkreiskommission enthaltenen sowie Trendberechnungen dazu. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: In den angefügten Tabellen finden Sie einerseits eine Aufstellung zum Bevölkerungsstand in den bisherigen Bundestagswahlkreisen (= Wahlkreiseinteilung zur BTW 2017) mit neuerem Stand (= neuester Stand 30.09.2019) als die im letzten Bericht der Wahlkreiskommission enthaltenen. Die entsprechenden Trendberechnungen (bis 30.9.2021) können Sie der zweiten Tabelle entnehmen. Zu den vorgeschlagenen neuen Wahlkreiseinteilungen liegen uns leider keine Informationen vor. Zuständig hierfür ist der Gesetzgeber. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen