Dokument zur Rechtfertigung der Wiederaufnahme der Gesundheitsdatenweitergabe an Polizei

Das Dokument, das zur parlamentarischer Rechtfertigung der Wiederaufnahme oder den Weiterbetrieb der Weitergabe von personenbezogenen Gesundheitsdaten von Gesundheitsämtern an Polizeibehörden nach der Untersagung der Landesdatenschutzbeauftragten dient. Unter nachfolgendem Link befindet sich ein Ausschnitt aus dem Dokument: https://freiheitsfoo.de/files/2020/04/nds-polizei-gesundheitsdaten-staubsauger03.jpg

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde stellt sich dumm und sendet mir das falsche Dokument zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    7. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Dokument, das zur …
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokument zur Rechtfertigung der Wiederaufnahme der Gesundheitsdatenweitergabe an Polizei [#184190]
Datum
7. April 2020 18:49
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Dokument, das zur parlamentarischer Rechtfertigung der Wiederaufnahme oder den Weiterbetrieb der Weitergabe von personenbezogenen Gesundheitsdaten von Gesundheitsämtern an Polizeibehörden nach der Untersagung der Landesdatenschutzbeauftragten dient. Unter nachfolgendem Link befindet sich ein Ausschnitt aus dem Dokument: https://freiheitsfoo.de/files/2020/04/nds-polizei-gesundheitsdaten-staubsauger03.jpg
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184190
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das von Ihn…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Betreff
Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium
Datum
15. April 2020 11:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das von Ihnen erfragte Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium [#184190] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zu…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium [#184190]
Datum
15. April 2020 16:37
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
nds-polizei-gesundheitsdaten-staubsauger03.jpg
356,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung des Dokuments "2020-03-31Anschreiben_MS.PDF". Leider ist es nicht das Dokument, um dessen Übersendung ich gebeten habe. Das von Ihnen übersandte Dokument datiert auf den 31.03.2020 und entspricht dem ersten Erlass zur Übermittlung der personenbezogenen Daten der unter Quarantäne stehenden Personen an die Polizeibehörden. Die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel hat dieses Vorgehen am 03.04.2020 untersagt. [1] Das angefragte Dokument, von dem ein Ausschnitt beigefügt ist, ist danach entstanden und soll der Rechtfertigung der Aufrechterhaltung des Vorgehens nach der Untersagung der Landesdatenschutzbeauftragen dienen. Nach Angabe der Veröffentlichter des Ausschnittes handele es sich bei dem Dokument um eine Rechtfertigung der Wiederaufnahme bzw. des Weiterbetrieb des Datentransfers vor der Parlament. [2] Nach dem zweiten Aufruf zum sofortigen Stopp der Datenübermittlung von Barbara Thiel könnte es sich bei dem Dokument auch um den zweiten Erlass an die Gesundheitsämter handeln. [3] Ich hoffe, dass nun alle Missverständnisse ausgeräumt sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://netzpolitik.org/2020/niedersachsen-schickt-weiter-coronalisten-an-die-polizei/ [2] https://freiheitsfoo.de/2020/04/05/polizei-argumentiert-mit-notstand-versus-arztgeheimnis/ [3] https://lfd.niedersachsen.de/startseite/allgemein/presseinformationen/erlass-zur-datenubermittlung-durch-gesundheitsamter-187289.html Anhänge: - nds-polizei-gesundheitsdaten-staubsauger03.jpg Anfragenr: 184190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184190
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AW: Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium [#184190] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfrei…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium [#184190]
Datum
3. Juli 2020 18:35
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokument zur Rechtfertigung der Wiederaufnahme der Gesundheitsdatenweitergabe an Polizei“ vom 07.04.2020 (#184190) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184190/
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
AW: Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium [#184190] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde am …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium [#184190]
Datum
6. Juli 2020 12:46
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhreAnfrageandasNds.Gesundheitsministerium
221,6 KB
2,6 KB
4,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde am 15.04.2020 (siehe Anlage) von uns beantwortet. Insofern gehe ich davon aus, dass sich Ihre nachstehende Mail erledigt hat. Mit freundliche Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium [#184190] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre N…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium [#184190]
Datum
6. Juli 2020 16:49
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
nds-polizei-gesundheitsdaten-staubsauger03.jpg
356,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Dokument, das Sie mir am 15. April gesendet haben, ist leider nicht jenes, um dessen Übersendung ich gebeten habe. Dementsprechend habe ich mit der Email vom 15. April meine Anfrage konkretisiert. Eine Kopie der damaligen Nachricht befindet sich am Ende dieser Mail. Bitte senden Sie mir das tatsächlich angefragte Dokument zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium [#184190] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfrei…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium [#184190]
Datum
27. September 2020 18:58
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokument zur Rechtfertigung der Wiederaufnahme der Gesundheitsdatenweitergabe an Polizei“ vom 07.04.2020 (#184190) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 144 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184190/
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
WG: Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium Sehr geehrteAntragsteller/in auf diesem Wege darf ich Ihnen n…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Betreff
WG: Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium
Datum
28. September 2020 10:16
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,6 KB
image002.png
4,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in auf diesem Wege darf ich Ihnen noch einmal unsere Antwort zuleiten. Nachdem Ihnen meine Kollegin ja bereits die gewünschten Information zugeleitet hat, gehen wir davon aus, dass wir den Vorgang als abgeschlossen betrachten dürfen. Noch einen schönen Einstieg in die neue Woche. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium [#184190] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ih…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage an das Nds. Gesundheitsministerium [#184190]
Datum
28. September 2020 10:34
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
nds-polizei-gesundheitsdaten-staubsauger03.jpg
356,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Wie ich bereits am 15. April ausgeführt habe, ist das übersandte Dokument leider nicht jenes, um dessen Übersendung ich gebeten habe. Weitere Einzelheiten können Sie der Kopie der Nachricht, die ich am 15. April an Ihre Kollegin gesendet habe, entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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