"Corona-App" Datenschutz

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Zu der App, die das RKI derzeit zur Erfassung der Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten entwickelt, habe ich drei Fragen bezüglich des Datenschutzes:

* Wie genau wird die Anonymisierung der Standort- bzw. Kontaktdaten
vorgenommen?
* Welche Daten werden nur auf dem Gerät und welche werden auch online
gespeichert?
* Wird die App quelloffen sein? Wenn ja, besteht die Möglichkeit den
Quellcode schon vor der Veröffentlichung einzusehen?

Beste Grüße und vielen Dank!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    9. Mai 2020
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu der App, die das…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Corona-App" Datenschutz [#184192]
Datum
7. April 2020 20:11
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu der App, die das RKI derzeit zur Erfassung der Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten entwickelt, habe ich drei Fragen bezüglich des Datenschutzes: * Wie genau wird die Anonymisierung der Standort- bzw. Kontaktdaten vorgenommen? * Welche Daten werden nur auf dem Gerät und welche werden auch online gespeichert? * Wird die App quelloffen sein? Wenn ja, besteht die Möglichkeit den Quellcode schon vor der Veröffentlichung einzusehen? Beste Grüße und vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184192
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. April 2020 20:11
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 07.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.04.2020
Datum
24. Juni 2020 13:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen