Anweisung des Gesundheitsministers zur Meldung Corona-infizierter Personen an Polizeibehörden

Antrag nach dem IFG M-V

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut mehreren Medienberichten erhielten die Gesundheitsämter des Landes eine Anweisung des Gesundheitsministers Harry Glawe, die Meldeadressen Corona-infizierter Personen an die Polizei zu melden.

Bitte lassen Sie mir die erhaltene Anweisung des Gesundheitsministers zukommen.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!

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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
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An Stadt Rostock - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Anweisung des Gesundheitsministers zur Meldung Corona-infizierter Personen an Polizeibehörden [#184239]
Datum
8. April 2020 15:23
An
Stadt Rostock - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrteAntragsteller/in laut mehreren Medienberichten erhielten die Gesundheitsämter des Landes eine Anweisung des Gesundheitsministers Harry Glawe, die Meldeadressen Corona-infizierter Personen an die Polizei zu melden. Bitte lassen Sie mir die erhaltene Anweisung des Gesundheitsministers zukommen. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! ------------------------------------------------------- Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184239 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
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Anweisung des Gesundheitsministers zur Meldung Corona-infizierter Personen an Polizeibehörden [#184239]
An Stadt Rostock - Gesundheitsamt Details
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Fax
Betreff
Anweisung des Gesundheitsministers zur Meldung Corona-infizierter Personen an Polizeibehörden [#184239]
Datum
8. April 2020 15:23
An
Stadt Rostock - Gesundheitsamt
Status
Fax wird verschickt...
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung des Gesundheitsministers zur Meldung C…
An Stadt Rostock - Gesundheitsamt Details
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Betreff
AW: Anweisung des Gesundheitsministers zur Meldung Corona-infizierter Personen an Polizeibehörden [#184239]
Datum
31. Mai 2020 11:32
An
Stadt Rostock - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung des Gesundheitsministers zur Meldung Corona-infizierter Personen an Polizeibehörden“ vom 08.04.2020 (#184239) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184239 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Anweisung des Gesundheitsministers zur Meldung Corona-infizierter Personen an Polizeibehörden [#184239]
An Stadt Rostock - Gesundheitsamt Details
Von
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Via
Fax
Betreff
AW: Anweisung des Gesundheitsministers zur Meldung Corona-infizierter Personen an Polizeibehörden [#184239]
Datum
31. Mai 2020 11:32
An
Stadt Rostock - Gesundheitsamt
Status
Fax wird verschickt...
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Stadt Rostock - Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist nicht abrufbar, jedoch teilen wir Ihnen mit, dass die Hanse- und Uni…
Von
Stadt Rostock - Gesundheitsamt
Betreff
Antw: Wtrlt: AW: Anweisung des Gesundheitsministers zur Meldung Corona-infizierter Personen an Polizeibehörden [#184239]
Datum
3. Juni 2020 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist nicht abrufbar, jedoch teilen wir Ihnen mit, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock KEINE Daten Personen, die sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben, an die Polizeibehörden übermittelt. Mit freundlichen Grüßen