Corona: Offenlegung aller Kriterien für die Lockerung der Kontaktsperre

alle geplanten-, in Gesprächen befindliche-, oder bereits festgelegte Kriterien für eine Lockerung der aktuellen Kontaktsperre, die im Zuge der Corona-Pandemie verhängt wurde.

Siehe auch:
https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-coronavirus-bundesregierung-legt-kriterien-fuer.1939.de.html?drn:news_id=1118805

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle geplanten-, in…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona: Offenlegung aller Kriterien für die Lockerung der Kontaktsperre [#184262]
Datum
8. April 2020 21:34
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle geplanten-, in Gesprächen befindliche-, oder bereits festgelegte Kriterien für eine Lockerung der aktuellen Kontaktsperre, die im Zuge der Corona-Pandemie verhängt wurde. Siehe auch: https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-coronavirus-bundesregierung-legt-kriterien-fuer.1939.de.html?drn:news_id=1118805
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184262 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Corona: Offenlegung aller Kriterien für die Lockerung der Kontaktsperre [#184262]
Datum
14. April 2020 11:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesminister…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Corona: Offenlegung aller Kriterien für die Lockerung der Kontaktsperre [#184262]
Datum
24. Juni 2020 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände noch nicht Monats beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch Covid-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona: Offenlegung aller Kriterien für die Lock…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: WG: Corona: Offenlegung aller Kriterien für die Lockerung der Kontaktsperre [#184262]
Datum
28. September 2020 23:35
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona: Offenlegung aller Kriterien für die Lockerung der Kontaktsperre“ vom 08.04.2020 (#184262) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 140 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184262/
Bundesministerium für Gesundheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. September 2020 23:42
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona: Offenlegung aller Kriterien für die Lock…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Corona: Offenlegung aller Kriterien für die Lockerung der Kontaktsperre [#184262]
Datum
29. September 2020 01:52
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona: Offenlegung aller Kriterien für die Lockerung der Kontaktsperre“ vom 08.04.2020 (#184262) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 141 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184262/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona: Offenlegung aller Kriterien für die Loc…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Corona: Offenlegung aller Kriterien für die Lockerung der Kontaktsperre [#184262]
Datum
24. Februar 2021 15:19
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona: Offenlegung aller Kriterien für die Lockerung der Kontaktsperre“ vom 08.04.2020 (#184262) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 289 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184262/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in für die zeitliche Verzögerung unserer Antwort bitten wir um Ihr Verständnis. Sie ist den ak…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Erinnerung IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in Corona: Offenlegung aller Kriterien für die Lockerung der Kontaktsperre [#184262]
Datum
25. Februar 2021 07:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in für die zeitliche Verzögerung unserer Antwort bitten wir um Ihr Verständnis. Sie ist den aktuellen Herausforderungen der COVID-19-Pandemie geschuldet, bei der das Bundesministerium der Gesundheit an zentraler Stelle der Krisenbewältigung in besonderer Verantwortung steht und Personalressourcen in erheblichen Umfang gebunden werden. Zudem sind die eingegangenen IFG-Anträge größtenteils sehr umfangsreich und dadurch sehr zeit- und arbeitsintensiv. Ich möchte Sie daher nochmals um Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich möchte mich zunächst für Ihr Verständnis bedanken, dass die Beantwortung Ihres IFG Ant…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Corona: Offenlegung aller Kriterien für die Lockerung der Kontaktsperre [#184262]
Datum
10. Mai 2021 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in ich möchte mich zunächst für Ihr Verständnis bedanken, dass die Beantwortung Ihres IFG Antrags wegen der aktuellen außergewöhnlichen Situation im Bundesministerium für Gesundheit deutlich länger gedauert hat gewöhnlich. Seit der Einreichung Ihrer IFG-Anfrage hat sich das Ausbruchsgeschehen der Coronapandemie nur während des Sommers 2020 abgeflacht. Die zweite Welle der Coronapandemie hat eine erhebliche Zahl von Sterbefällen mit sich gebracht; die dritte Welle ist noch nicht überwunden. Die Gefährlichkeit des Virus hat sich besonders zum Jahreswechsel 2020/2021gezeigt: Die Zahl der COVID-19-Toten stieg seit dem 8. April 2020 von 1.861 auf 33.071 am 31. Dezember 2020. Inzwischen ist die Zahl der COVID-19-Toten auf 84.410 (Stand: 7. Mai 2021) angewachsen. Im Verlauf der Pandemie wurden mehrere Verordnungen und Gesetze erarbeitet und verabschiedet, die darauf zielen, das Infektionsgeschehen möglichst umfassend unter Kontrolle zu bringen (https://www.bundesgesundheitsminister... ). Beispielshaft zu nennen sind: · Coronavirus-Testverordnung - TestV · Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) · Coronavirus-Schutzverordnung – CoronaSchV · Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite · Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) · Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) Am 7. Mai 2021 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages der „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ zugestimmt. Mit dieser Verordnung reagiert der Gesetzgeber auf wissenschaftliche Belege, wonach von geimpften und genesenen Personen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht und sieht daher Erleichterungen für diese Personengruppe vor (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artike... ). Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass es aus infektionsepidemiologischer Sicht erforderlich ist, den erneuten Eintritt in ein exponentielles Wachstum der Pandemie durch antiepidemische Maßnahmen zu verhindern und – darüber hinaus – die Fallzahlen deutlich weiter in einen voraussichtlich kontrollierbaren Bereich zu senken, bis sich auf Populationsebene Grundimmunität durch die Impfungen einstellt. Mit freundlichen Grüßen