Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring

Alle Dokumente und Informationen, die Aufschluss darüber geben, auf welcher Basis die Einschätzungen erfolgten, dass auf einigen Teilstücken der Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring sowie in Gegenrichtung jeweils Gefahrenlagen anliegen die die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht (VZ237) rechtfertigen, bzw. dies auf anderen Teilstücken eben nicht so ist.

Lt. den im Ratsinformationssystem unter der Vorlagennummer 4113/2019 des Verkehrsausschusses verfügbaren Informationen scheint hier eine Prüfung stattgefunden zu haben (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=91733) .

Bitte senden Sie mir außerdem alle Informationen zu, die Aufschluss darüber geben, wie die vorgeschriebene Anhörung der Straßenbaubehörde und der Polizei, sowie die empfohlene Beteiligung zusätzlicher Sachkundiger aus Kreisen der Radfahrer, der Fußgänger und der Kraftfahrer erfolgte, bzw. wieso sie ausblieb.

Zuletzt bitte ich um Übersendung der Protokolle der letzten Verkehrsschauen in dem genannten Abschnitt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring [#184263]
Datum
8. April 2020 21:35
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente und Informationen, die Aufschluss darüber geben, auf welcher Basis die Einschätzungen erfolgten, dass auf einigen Teilstücken der Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring sowie in Gegenrichtung jeweils Gefahrenlagen anliegen die die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht (VZ237) rechtfertigen, bzw. dies auf anderen Teilstücken eben nicht so ist. Lt. den im Ratsinformationssystem unter der Vorlagennummer 4113/2019 des Verkehrsausschusses verfügbaren Informationen scheint hier eine Prüfung stattgefunden zu haben (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=91733) . Bitte senden Sie mir außerdem alle Informationen zu, die Aufschluss darüber geben, wie die vorgeschriebene Anhörung der Straßenbaubehörde und der Polizei, sowie die empfohlene Beteiligung zusätzlicher Sachkundiger aus Kreisen der Radfahrer, der Fußgänger und der Kraftfahrer erfolgte, bzw. wieso sie ausblieb. Zuletzt bitte ich um Übersendung der Protokolle der letzten Verkehrsschauen in dem genannten Abschnitt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184263 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
8. April 2020 21:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in mit u.g. Email bitten Sie um Überprüfung einer Verkehrslage. Aufgrund der aktuellen…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
WG: Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring [#184263]
Datum
9. April 2020 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit u.g. Email bitten Sie um Überprüfung einer Verkehrslage. Aufgrund der aktuellen Situation im öffentlichen Raum ist es uns nicht möglich, Ihr Anliegen abschließend zu bearbeiten. Sobald eine abschließende Bearbeitung möglich ist, werden die zuständigen Kollegen Sie unaufgefordert über das Ergebnis informieren. Eine zeitliche Angabe ist aktuell leider nicht möglich. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring [#184263]
Datum
1. Juli 2020 09:38
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring“ vom 08.04.2020 (#184263) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184263/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
1. Juli 2020 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anliegen wurde uns zur Beantwortung weitergeleitet. Die abschließende Bearbeitu…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Zwischennachricht / Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring [#184263]
Datum
7. Juli 2020 07:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anliegen wurde uns zur Beantwortung weitergeleitet. Die abschließende Bearbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald uns ein entsprechendes Ergebnis vorliegt, werden wir Sie unaufgefordert informieren. Eine zeitliche Angabe ist aktuell leider nicht möglich. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht / Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring [#184263]
Datum
28. August 2020 20:10
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring“ vom 08.04.2020 (#184263) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 109 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184263/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
28. August 2020 20:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anliegen wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Mit E-Mail vom 08.04.…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Zwischennachricht / Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring [#184263]
Datum
12. Oktober 2020 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anliegen wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Mit E-Mail vom 08.04.2020 beantragten Sie die Zurverfügungstellung von Informationen zur Radwegbenutzungspflicht auf der Venloer Str. zwischen Hohenzollernring und Innere Kanalstr., sowie die Protokolle der letzten Verkehrsschauen. Ich muss Ihnen mitteilen, dass es aufgrund der seit geraumer Zeit bestehenden Personalsituation nicht möglich ist, auf allen Straßen des Stadtgebietes Köln, die nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgegebenen Verkehrsschauen im aktuellen zeitlichen Turnus durchzuführen. Hierzu gehört auch die Venloer Str. Es ist mir deshalb leider nicht möglich, die von Ihnen gewünschte Information zu übersenden. Auch die weiteren von Ihnen gewünschten Informationen kann ich Ihnen nicht zukommen lassen. Aufgrund der Aktenaufbewahrungsfrist von zehn Jahren liegen mir weder Nachweise über die Basis der Einschätzungen der Radwegbenutzungspflicht, noch über die Beteiligung der Polizei oder zusätzlicher Sachkundiger vor. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen keine Andere Mitteilung machen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anfrage bezog sich jedoch nicht lediglich auf di…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht / Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring [#184263]
Datum
12. Oktober 2020 21:48
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anfrage bezog sich jedoch nicht lediglich auf die Venloer Straße zwischen Hohenzollernring und Innere Kanalstraße, sondern wie beschrieben auch und insbesondere auf die Gegenrichtung. Mindestens dort sind vor deutlich weniger als den angeführten zehn Jahren zusätzliche Radwegbenutzungspflichten zwischen Ludolf-Camphausen-Straße und Brüsseler Straße eingerichtet worden. Zuvor begann die Nutzungspflicht erst mit der Brüsseler Straße, eine Nutzungspflicht zwischen Innerer Kanalstraße und Brüsseler Straße bestand nicht. Wie in meiner Anfrage dargestellt, geht daneben aus der mündlichen Anfrage der Vorgangsnummer 4113/2019 aus einer Verkehrsausschusssitzung vom Januar 2020 hervor, dass unter der laufenden Nummer 65 der Karte eine Einschätzung der Radwegbenutzungspflicht offensichtlich vorgenommen wurde; der Abschnitt deckt sich tw. mit der Benutzungspflicht. Nach meiner Auffassung sind die Unterlagen, welche der Karte zu Grunde liegen, von meiner Anfrage abgedeckt. Das gilt auch für alle anderen Nutzungspflichten im angefragten Bereich, die jünger als 10 Jahre sind. Ich muss daher um eine erneute Bearbeitung meiner Anfrage bitten und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184263/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie das Missverständnis. Ich war nach Ihren Ausführungen davon ausgega…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Zwischennachricht / Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring [#184263]
Datum
19. Oktober 2020 17:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie das Missverständnis. Ich war nach Ihren Ausführungen davon ausgegangen, dass sich der von Ihnen angesprochene Streckenabschnitt der Venloer Str. in Ehrenfeld befindet. Die Radwegbenutzungspflicht wurde zwischen der Inneren Kanlstr. und dem Hohenzollernring auf begrenzte Zeit teilweise aufgehoben. Dies wurde nach einer Abwägung aufgrund der erheblichen Schäden des Radweges entschieden. Die Aufhebung sollte jedoch von Beginn an lediglich bis die Sanierung des Weges abgeschlossen war bestehen. Nach der Sanierung sollte die Beschilderung, wie erfolgt, erneut angebracht werden. Eine dauerhafte Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht war hier nicht vorgesehen. Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Schön zu hören, dass trotz Personalmangel…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht / Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring [#184263]
Datum
6. Februar 2021 15:22
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Schön zu hören, dass trotz Personalmangels die Aktenvernichtungsstelle wie ein Uhrwerk arbeitet. Ich möchte nochmals an die Unterlagen erinnern, aufgrund derer die in der Karte zur oben genannten mündlichen Anfrage getätigte Einschätzung des in Frage stehenden Abschnitts erfolgt ist. Die sind jünger als 10 Jahre. Und ohne Grundlage ist die Einschätzung ja sicher nicht erfolgt. Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe. Mir ist bewusst, dass Sie genau wie ich nur Leidtragende eines verfehlten Systems sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184263/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr Antragsteller/in Ich habe Ihre Anfrage zur Bearbeitung weitergeleitet bekommen. Bezugnehmend auf den von Ih…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Zwischennachricht / Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring [#184263]
Datum
11. Februar 2021 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ich habe Ihre Anfrage zur Bearbeitung weitergeleitet bekommen. Bezugnehmend auf den von Ihnen verlinkten Plan. Dieser Plan ist erstellt worden, in dem das Netz baulich vorhandener Radwege mit der Verkehrsbelastung übereinander gelegt worden sind. Dort, wo aus Sicht der vorhandenen Verkehrsbelastung eine Aufhebung denkbar wäre, sind mit der gelben Farbe belegt worden. Alle anderen Aspekte sind nicht berücksichtigt. Der Plan dient als Unterstützung bei der Priorisierung der Überprüfung. Weitere Unterlagen liegen hierzu nicht vor. Die Venloer Straße weist seit über zehn Jahren eine Radwegbenutzungspflicht zwischen Hohenzollernring und Innere Kanalstraße auf. Da die allgemeine Aktenaufbewahrungspflicht zehn Jahre betragen, kann ich Ihnen keine Unterlagen zur damaligen Einrichtung zur Einsicht zur Verfügung stellen. Anordnungen und Niederschriften werden nicht digital gespeichert, sondern liegen nur in Papierform vor. Im Rahmen des von der Bezirksvertretung 1 beschlossenen Umbau der Stadtbahn-Haltestelle Hans-Böckler-Platzes (Vorlagennummer 2774/2020) wurde die Venloer Straße in den von Ihnen benannten Abschnitt letztmalig am 03.12.2020 kontrolliert. Die Niederschrift und Unterlagen der Überprüfung kann ich Ihnen gerne einscannen, ohne dass hierfür Verwaltungsgebühren anfallen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Erläuterungen der Karte und auch für Ihr Angebot, mir die …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht / Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring [#184263]
Datum
2. Mai 2021 09:46
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Erläuterungen der Karte und auch für Ihr Angebot, mir die Unterlagen der Überprüfung einzuscannen. Davon mache ich gerne Gebrauch. Daneben bitte ich Sie um eine kurze Einschätzung, ob ich die Situation im Folgenden korrekt zusammenfasse: 1. Zwischen Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring, also auch zw. Ludolf-Camphausen-Straße und Brüsseler Straße, war vor mindestens 10 Jahren (Akten fehlen ja) aber vor maximal 13 Jahren (Google Street View) eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet worden. 2. Irgendwann nach Anordnung ist diese aufgrund des mangelhaften Zustandes des Weges im genannten Abschnitt vorübergehend für mehrere Jahre aufgehoben und dann nach Abschluss von Sanierungsarbeiten 2019 wieder eingerichet worden. 3. Eine neuerliche Prüfung der Gefahrenlage hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Sollte das ungefähr der Lauf der Dinge gewesen sein, bitte um Übersendung solcher Unterlagen, aus denen hervorgeht welche Maßnahmen getroffen wurden um die notwendigerweise vorliegende Gefahrenlage in der Zeit abzumildern, in der die Radwegbenutzungspflicht aufgrund der jahrelangen Sanierungsarbeiten aufgehoben war. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184263/

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Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr Antragsteller/in Sie erhalten anbei die Protokolle der letzten Überprüfung der Radwegbenutzungspflicht auf d…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Zwischennachricht / Radwegbenutzungspflicht Venloer Str. zw. Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring [#184263]
Datum
3. Mai 2021 14:29
Status
Sehr Antragsteller/in Sie erhalten anbei die Protokolle der letzten Überprüfung der Radwegbenutzungspflicht auf der Venloer Straße, zwischen Innerer Kanalstraße und Hohenzollernring. Bezugnehmend auf Ihre Fragen kann ich den ersten beiden Punkten zustimmen. Letzterer Punkt ist fernliegend. Die Überprüfung der Gefahrenlage ist unter den aktuellen Gegebenheiten erfolgt. Sollten Sie künftig darüber hinaus weitere Informationen wünschen, so bitte ich diese als separate Anträge im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zu stellen. Im Rahmen des Umfanges der Bereitstellung der Unterlagen können ggf. Gebühren anfallen. Mit freundlichen Grüßen