Schreiben des Herrn Schäuble an Fraktionschefs wg. einer Änderung des Grundgesetzes im Zusammenhang mit Änderung der Geschäftsordnung vom 25.03.2020

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Sämtlichen Schriftverkehr zwischen Herrn Schäuble und den Fraktionschefs hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung des Grundgesetzes wegen der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Parlaments während der Coronakrise.

Sämtlichen Schriftverkehr zu der Drucksache 19/18126, der bestätigen kann, dass diese Drucksache rechtzeitig an die Abgeordneten gesandt wurde.

Die Anwesenheitsliste zur 154. Sitzung am 25.03.2020.

Laut Spiegel hat sich Herr Schäuble an die Fraktionschefs gewandt und eine Änderung des Grundgesetzes vorgeschlagen, um das Parlament handlungsfähig zu halten.

Es drängt sich die Frage auf, weshalb Herr Schäuble eine Änderung des Grundgesetzes anstrebt, obwohl am 25.03.2020 die Geschäftsordnung des Bundestages bereits gravierend geändert wurde:
"(1) Der Deutsche Bundestag ist abweichend von § 45 Absatz 1 beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
(2) Ein Ausschuss ist abweichend von § 67 beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen oder über elektronische Kommunikationsmittel an den Beratungen teilnehmen können. ..."

Mir erscheint bereits diese Änderung mehr als drastisch und birgt die Gefahr, dass das Parlament im Stillen und willkürlich die leider nicht mehr existente Demokratie dauerhaft und unumkehrbar beseitigt. Gerade weil der Bundestag mit dieser Regelung mit wenigen Abgeordneten nunmehr in der Lage ist, Beschlüsse zu fassen, wie es ihm gefällt.

Der Süddeutschen Zeitung teilte Herr Schäuble mit "Wir müssen alles daransetzen, die parlamentarische Demokratie nicht außer Kraft zu setzen." - zum einen wurde die Demokratie bereits außer Kraft gesetzt, zum anderen hat jeder Bürger das Recht zu erfahren, wie weit unsere "Regierung" noch gehen möchte.

Ferner bitte ich um Erklärung, wie es sein kann, dass ein nicht beschlussfähiger Bundestag einen so weitreichenden Beschluss fassen kann und ob diese Beschlussfassung überhaupt verfassungskonform ist.
Das vom Bundestag veröffentlichte Video während der Beschlussfassung zeigt, dass sich NIEMALS 355 Abgeordnete im Plenarsaal befunden haben.

Quellen:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-krise-fraktionen-lehnen-grundgesetzaenderung-fuer-bundestag-notfallloesung-ab-a-1682f970-bcb3-4659-8236-c8c36df236d7
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7435610#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0MzU2MTA=&mod=mediathek

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtlichen Schriftv…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schreiben des Herrn Schäuble an Fraktionschefs wg. einer Änderung des Grundgesetzes im Zusammenhang mit Änderung der Geschäftsordnung vom 25.03.2020 [#184358]
Datum
10. April 2020 20:10
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtlichen Schriftverkehr zwischen Herrn Schäuble und den Fraktionschefs hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung des Grundgesetzes wegen der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Parlaments während der Coronakrise. Sämtlichen Schriftverkehr zu der Drucksache 19/18126, der bestätigen kann, dass diese Drucksache rechtzeitig an die Abgeordneten gesandt wurde. Die Anwesenheitsliste zur 154. Sitzung am 25.03.2020. Laut Spiegel hat sich Herr Schäuble an die Fraktionschefs gewandt und eine Änderung des Grundgesetzes vorgeschlagen, um das Parlament handlungsfähig zu halten. Es drängt sich die Frage auf, weshalb Herr Schäuble eine Änderung des Grundgesetzes anstrebt, obwohl am 25.03.2020 die Geschäftsordnung des Bundestages bereits gravierend geändert wurde: "(1) Der Deutsche Bundestag ist abweichend von § 45 Absatz 1 beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. (2) Ein Ausschuss ist abweichend von § 67 beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen oder über elektronische Kommunikationsmittel an den Beratungen teilnehmen können. ..." Mir erscheint bereits diese Änderung mehr als drastisch und birgt die Gefahr, dass das Parlament im Stillen und willkürlich die leider nicht mehr existente Demokratie dauerhaft und unumkehrbar beseitigt. Gerade weil der Bundestag mit dieser Regelung mit wenigen Abgeordneten nunmehr in der Lage ist, Beschlüsse zu fassen, wie es ihm gefällt. Der Süddeutschen Zeitung teilte Herr Schäuble mit "Wir müssen alles daransetzen, die parlamentarische Demokratie nicht außer Kraft zu setzen." - zum einen wurde die Demokratie bereits außer Kraft gesetzt, zum anderen hat jeder Bürger das Recht zu erfahren, wie weit unsere "Regierung" noch gehen möchte. Ferner bitte ich um Erklärung, wie es sein kann, dass ein nicht beschlussfähiger Bundestag einen so weitreichenden Beschluss fassen kann und ob diese Beschlussfassung überhaupt verfassungskonform ist. Das vom Bundestag veröffentlichte Video während der Beschlussfassung zeigt, dass sich NIEMALS 355 Abgeordnete im Plenarsaal befunden haben. Quellen: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-krise-fraktionen-lehnen-grundgesetzaenderung-fuer-bundestag-notfallloesung-ab-a-1682f970-bcb3-4659-8236-c8c36df236d7 https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7435610#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0MzU2MTA=&mod=mediathek
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184358
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-101/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in das …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-101/2020
Datum
14. April 2020 12:23
Status
Warte auf Antwort
67,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Dokument übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und zur weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-101/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in das …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-101/2020
Datum
13. Mai 2020 12:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Dokument übersende ich ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-101/2020 [#184358] Sehr geehrteAntragst…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-101/2020 [#184358]
Datum
24. Mai 2020 15:32
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ohne mich nun genau mit der BT-Drs. 15/4493, insbesondere der §§ 3 ff. IFG auseinanderzusetzen, möchte ich hier noch folgendes zu bedenken geben: Sie führen aus, „Meinungen, Wertungen und Rechtsauskünfte sind vom Informationszugangsanspruch nach dem IFG nicht umfasst.“ Meine Anfrage bezog sich nicht auf Meinungen, Wertungen und Rechtsauskünfte, sondern Vorlage des Schriftverkehrs hinsichtlich der 1. Änderung des Infektionsschutzgesetzes gem. Drucksache 19/18126, der bestätigen kann, dass diese Drucksache rechtzeitig an die Abgeordneten gesandt wurde. Rechtzeitig insofern, als gewährleistet war, dass sich die Abgeordneten soweit mit der seinerzeit geplanten Gesetzesänderung über die tatsächlichen Ausmaße ein Bild machen konnten. Man kann wohl davon ausgehen, dass an den Änderungen nicht „über Nacht geschliffen“ wurde, sondern dass diese von entsprechenden juristischen Diensten genaue Vorgaben der Ziele der Gesetzesänderungen mit entsprechendem Zeitaufwand bearbeitet wurden, was einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf bedingt. Damit die Abgeordneten diesen Änderungen in voller Kenntnis der Ausmaße zustimmen oder eben nicht zustimmen sollen, bedarf es auch hierzu einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf. Aufgrund des Gebahrens der Regierungsbeauftragten habe ich offengestanden jedwedes Vertrauen verloren; denn es scheint höchst fragwürdig, dass diese Vorgänge innerhalb weniger (resp. unter 10) Tagen erledigt werden konnten. Die Kommunikation des BMG lässt beispielsweise darauf schließen, dass hier vorsätzlich bürgerrechtsfeindlich (?) gehandelt wurde, wenn es am 14.03.2020 noch hieß: „Es wird behauptet und rasch verbreitet, das Bundesministerium für Gesundheit / die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT! Bitte helfen Sie mit, ihre Verbreitung zu stoppen.“ Zu finden dort: https://twitter.com/bmg_bund/status/1238780849652465664?lang=de Dass gleichzeitig also nicht davon gesprochen werden kann, dass es sich um eine „sich zuspitzende Coronakrise“ handeln konnte, wegen derer von einer Anwesenheitsliste abgesehen wurde und wegen derer die Geschäftsordnung aus Gründen der Beschlussfähigkeit beschlossen werden musste, wenn man davon ausgeht, dass der tatsächliche Vorlauf mindestens bei 2 Wochen liegen dürfte. Selbstverständlich hat ein vollzeitberufstätiger Bürger nicht immer die Zeit, sich sämtliche Bundestagssitzungen anzusehen, dennoch lässt sich sehr leicht beobachten, dass bereits vor der sog. Coronakrise der Plenarsaal stets sehr dünn besiedelt war … Dies lässt leider vermuten, wie groß die Miß-/Verachtung der Abgeordneten gegenüber den „Befehlsempfängern/Bürgern“ ist, die diese Herrschaften mit Steuergeldern auch noch finanzieren dürfen. An dieser Stelle möchte ich es aber gut sein lassen. Ich möchte Sie jedoch bitten, mir mitzuteilen, welche Informationen Sie mir in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheids zulassen kommen können und welche Kosten hiermit verbunden sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184358
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-101/2020 [#184358] Sehr geehrteAntragst…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-101/2020 [#184358]
Datum
1. Juni 2020 12:49
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben des Herrn Schäuble an Fraktionschefs wg. einer Änderung des Grundgesetzes im Zusammenhang mit Änderung der Geschäftsordnung vom 25.03.2020“ vom 10.04.2020 (#184358) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184358
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-101/2020 [#184358] Sehr geehrteAntragst…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-101/2020 [#184358]
Datum
13. Juni 2020 14:26
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schreiben des Herrn Schäuble an Fraktionschefs wg. einer Änderung des Grundgesetzes im Zusammenhang mit Änderung der Geschäftsordnung vom 25.03.2020“ vom 10.04.2020 (#184358) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage bzw. meiner Nachfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184358

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-101/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in das…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-101/2020
Datum
3. Juli 2020 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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