Schreiben des Herrn Schäuble an Fraktionschefs wg. einer Änderung des Grundgesetzes im Zusammenhang mit Änderung der Geschäftsordnung vom 25.03.2020
Sämtlichen Schriftverkehr zwischen Herrn Schäuble und den Fraktionschefs hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung des Grundgesetzes wegen der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Parlaments während der Coronakrise.
Sämtlichen Schriftverkehr zu der Drucksache 19/18126, der bestätigen kann, dass diese Drucksache rechtzeitig an die Abgeordneten gesandt wurde.
Die Anwesenheitsliste zur 154. Sitzung am 25.03.2020.
Laut Spiegel hat sich Herr Schäuble an die Fraktionschefs gewandt und eine Änderung des Grundgesetzes vorgeschlagen, um das Parlament handlungsfähig zu halten.
Es drängt sich die Frage auf, weshalb Herr Schäuble eine Änderung des Grundgesetzes anstrebt, obwohl am 25.03.2020 die Geschäftsordnung des Bundestages bereits gravierend geändert wurde:
"(1) Der Deutsche Bundestag ist abweichend von § 45 Absatz 1 beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
(2) Ein Ausschuss ist abweichend von § 67 beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen oder über elektronische Kommunikationsmittel an den Beratungen teilnehmen können. ..."
Mir erscheint bereits diese Änderung mehr als drastisch und birgt die Gefahr, dass das Parlament im Stillen und willkürlich die leider nicht mehr existente Demokratie dauerhaft und unumkehrbar beseitigt. Gerade weil der Bundestag mit dieser Regelung mit wenigen Abgeordneten nunmehr in der Lage ist, Beschlüsse zu fassen, wie es ihm gefällt.
Der Süddeutschen Zeitung teilte Herr Schäuble mit "Wir müssen alles daransetzen, die parlamentarische Demokratie nicht außer Kraft zu setzen." - zum einen wurde die Demokratie bereits außer Kraft gesetzt, zum anderen hat jeder Bürger das Recht zu erfahren, wie weit unsere "Regierung" noch gehen möchte.
Ferner bitte ich um Erklärung, wie es sein kann, dass ein nicht beschlussfähiger Bundestag einen so weitreichenden Beschluss fassen kann und ob diese Beschlussfassung überhaupt verfassungskonform ist.
Das vom Bundestag veröffentlichte Video während der Beschlussfassung zeigt, dass sich NIEMALS 355 Abgeordnete im Plenarsaal befunden haben.
Quellen:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-krise-fraktionen-lehnen-grundgesetzaenderung-fuer-bundestag-notfallloesung-ab-a-1682f970-bcb3-4659-8236-c8c36df236d7
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7435610#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0MzU2MTA=&mod=mediathek
Information nicht vorhanden
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Datum10. April 2020
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16. Mai 2020
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