Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Emden

Anfrage an: Jobcenter Emden

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Inge Hannemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Emden Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Emden [#18445]
Datum
21. Oktober 2016 13:16
An
Jobcenter Emden
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Inge Hannemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann
Jobcenter Emden
Ihr Antrag vom 21.10.2016 Sehr geehrte Frau Hannemann, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier…
Von
Jobcenter Emden
Betreff
Ihr Antrag vom 21.10.2016
Datum
4. November 2016 09:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist sehr umfangreich. Sie verlangen eine Vielzahl von Informationen, ohne diese näher zu spezifizieren. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass bei einem unbestimmten Antrag (hier: sämtliche interne Weisungen) die Zusammenstellung der gewünschten Information und die Sichtung der Inhalte auf mögliche IFG-Ausschlussgründe einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen, für den nach § 10 IFG und der IFG- Gebührenverordnung Gebühren zuzüglich Auslagen anfallen können. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Inge Hannemann
AW: Ihr Antrag vom 21.10.2016 [#18445] Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sollte…
An Jobcenter Emden Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 21.10.2016 [#18445]
Datum
4. November 2016 14:09
An
Jobcenter Emden
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Wie bereits aus anderen Anfrage ersichtlich, haben unterschiedlichste Jobcenter kostenlose Auskünfte über ihre Weisungen gegeben. Auch hier lässt sich feststellen, dass diese z.T. sehr umfangreich in der Anzahl der Weisungen / Arbeitshilfen sind. Als Bsp. kopiere ich diesen Link ein. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/ So warte ich mit Spannung auf einen detaillierten Kostenvoranschlag oder im Sinne der Transparenz eine Entscheidung nach § 10 IFG. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Inge Hannemann
AW: AW: Ihr Antrag vom 21.10.2016 [#18445] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wei…
An Jobcenter Emden Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: Ihr Antrag vom 21.10.2016 [#18445]
Datum
23. November 2016 17:28
An
Jobcenter Emden
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Emden“ vom 21.10.2016 (#18445) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Inge Hannemann
AW: AW: AW: Ihr Antrag vom 21.10.2016 [#18445] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Jobcenter Emden Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: AW: Ihr Antrag vom 21.10.2016 [#18445]
Datum
23. November 2016 17:28
An
Jobcenter Emden
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Emden“ vom 21.10.2016 (#18445) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Emden“ [#18445]
Datum
7. Dezember 2016 16:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18445 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil diese Anfrage nicht derart schwerwiegend ist, dass Gebühren gerechtfertigt sind. Andere Jobcenter haben diese Auskunft ebenso kostenlos erteilt. Weiterhin hat der Antragsteller über die Form des Antrags zu entscheiden und das BVerwG hat mit Urteil vom 20.10.2016 (7 C 6.15) entschieden, das Vorabauslagen nicht gestattet sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Emden
AW: AW: Ihr Antrag vom 21.10.2016 [#18445] Sehr geehrte Frau Hannemann, ich bitte, die verspätete Übersendung zu …
Von
Jobcenter Emden
Betreff
AW: AW: Ihr Antrag vom 21.10.2016 [#18445]
Datum
9. Dezember 2016 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hannemann, ich bitte, die verspätete Übersendung zu entschuldigen, aber aufgrund der vielen Aufgaben mit Blick auf den Jahresabschluss und die Planungen für 2017 bin ich nicht eher dazu gekommen, Ihnen die gewünschten Unterlagen zusammenzustellen und zu übersenden. Das JC Emden orientiert sich überwiegend an den zentralen Weisungen der BA. Eigene ergänzende Regelungen mit Außenwirkung sind den Anlagen zu entnehmen. Daneben finden Regelungen zum internen Dienstbetrieb Anwendung, die ich ebenfalls beifüge. Mit freundlichen Grüßen
Inge Hannemann
AW: AW: AW: Ihr Antrag vom 21.10.2016 [#18445] Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die umfangreic…
An Jobcenter Emden Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: AW: Ihr Antrag vom 21.10.2016 [#18445]
Datum
9. Dezember 2016 13:10
An
Jobcenter Emden
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die umfangreiche Zusendungen Ihrer Weisungen. Trotz aller Endjahresplanungen usw. wünsche ich Ihnen erholsame Feiertage. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Dezember 2016 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
44112_2016.pdf
195,3 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Inge Hannemann
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes [#18445] Sehr geehrt<<…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes [#18445]
Datum
13. Dezember 2016 15:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Bemühungen und inzwischen hat das Jobcenter Emden geantwortet. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>