Dürfen Schüler einer gesperrten Schule für Physiotherapie jetzt ein Praktikum in einem Krankenhaus absolvieren

Meine Patentochter ist Schülerin der maxQ. Schule für Physiotherapie Iserlohn. Ab dem 14.4. beginnt für die Schüler der Abschlußklasse die Praktikumszeit in den Krankenhäusern. Wie vereinbart sich das mit dem Kontaktverbot der Schüler in der Schule, wenn die gleichen Schüler jetzt in Krankenhäusern eingesetzt werden, in denen die Ansteckungsgefahr mit Corona bedeutend höher ist ?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Märkischer Kreis - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Dürfen Schüler einer gesperrten Schule für Physiotherapie jetzt ein Praktikum in einem Krankenhaus absolvieren [#184472]
Datum
13. April 2020 10:42
An
Märkischer Kreis - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Patentochter ist Schülerin der maxQ. Schule für Physiotherapie Iserlohn. Ab dem 14.4. beginnt für die Schüler der Abschlußklasse die Praktikumszeit in den Krankenhäusern. Wie vereinbart sich das mit dem Kontaktverbot der Schüler in der Schule, wenn die gleichen Schüler jetzt in Krankenhäusern eingesetzt werden, in denen die Ansteckungsgefahr mit Corona bedeutend höher ist ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184472
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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