Kosten Campus-Lizenz Zoom

Anfrage an: TH Köln

1. Wie viel haben Sie für die Campus-Lizenz der Videokonferenz- und Webinarsoftware Zoom von Zoom Video Communications gezahlt? (https://www.th-koeln.de/hochschule/zoom_73756.php)

2. Wie lange ist die Campus-Lizenz gültig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An TH Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Campus-Lizenz Zoom [#184505]
Datum
13. April 2020 18:01
An
TH Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viel haben Sie für die Campus-Lizenz der Videokonferenz- und Webinarsoftware Zoom von Zoom Video Communications gezahlt? (https://www.th-koeln.de/hochschule/zoom_73756.php) 2. Wie lange ist die Campus-Lizenz gültig?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184505
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Campus-Lizenz Zoom“ vom 13.04.2020 (#1845…
An TH Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten Campus-Lizenz Zoom [#184505]
Datum
16. Mai 2020 02:14
An
TH Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Campus-Lizenz Zoom“ vom 13.04.2020 (#184505) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184505
Technische Hochschule Köln. Hochschulbibliothek
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in könnten Sie Ihre Anfragen künftig bitte an das Präsidium der TH Köln ode…
Von
Technische Hochschule Köln. Hochschulbibliothek
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
18. Mai 2020 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in könnten Sie Ihre Anfragen künftig bitte an das Präsidium der TH Köln oder das Referat Kommunikation und Marketing oder den Datenschutzbeauftragten der TH Köln anstatt an die Studienberatung richten? Ein Sachzusammenhang der Frage zur Studienberatung ist diesseits nicht erkennbar und führt zu unnötigen Verzögerungen. Ihre Anfrage zu den Kosten des Erwerbs der Zoomlizenz wurde bislang nicht beantwortet, da diese Kosten zum Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Anfrage noch nicht feststanden. Ich werde Ihre Anfrage in Kürze inhaltlich beantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#184505] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte nennen Sie mir die E…
An Technische Hochschule Köln. Hochschulbibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#184505]
Datum
19. Mai 2020 02:15
An
Technische Hochschule Köln. Hochschulbibliothek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte nennen Sie mir die E-Mail-Adresse, an die künftige IFG-Anfragen an die TH Köln geschickt werden können. Dann werde ich die E-Mail-Adresse ändern lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184505

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Technische Hochschule Köln. Hochschulbibliothek
Antw: AW: Ihre Anfrage [#184505] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie können Anfragen nach dem IFG NRW grundsätzlich a…
Von
Technische Hochschule Köln. Hochschulbibliothek
Betreff
Antw: AW: Ihre Anfrage [#184505]
Datum
27. Mai 2020 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie können Anfragen nach dem IFG NRW grundsätzlich an die Funktionsadresse <<E-Mail-Adresse>> richten. Ihre Anfrage vom 13.04.2020 beantworte ich wie folgt: Die Kosten für die Hochschul-Jahreslizenz für "Zoom" betragen 47.705,- €. Mit freundlichen Grüßen