Amtseid der Polizei

Anfrage an: Bundesgerichtshof

mir ist betreffend des Eides der Polizei ein kleiner Fehler aufgefallen.
Im § 47
Diensteid
( § 38 BeamtStG ) heißt es:

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

Im Jahr 1990 hat Herr Genscher die BRD und die DDR bei der UNO abgemeldet und Deutschland / Germany angemeldet.
Also gibt es defacto die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr.
Folglich ist der Diensteid falsch und die jungen Beamten / Polizisten leisten einen Meineid und dieser ist strafbar!

Können sie mir das bitte erklären. Vielen Dank

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: mir ist betreffend …
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtseid der Polizei [#184567]
Datum
14. April 2020 15:44
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mir ist betreffend des Eides der Polizei ein kleiner Fehler aufgefallen. Im § 47 Diensteid ( § 38 BeamtStG ) heißt es: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ Im Jahr 1990 hat Herr Genscher die BRD und die DDR bei der UNO abgemeldet und Deutschland / Germany angemeldet. Also gibt es defacto die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr. Folglich ist der Diensteid falsch und die jungen Beamten / Polizisten leisten einen Meineid und dieser ist strafbar! Können sie mir das bitte erklären. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184567 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit e…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
14. April 2020 15:44
Status
Warte auf Antwort
Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit einfacher E-Mail können Sie dem Bundesgerichtshof nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Informationen dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr (https://www.bundesgerichtshof.de/erv). Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz (https://www.bundesgerichtshof.de/datenschutz) entnehmen. Mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#184567] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtseid der Po…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#184567]
Datum
16. Mai 2020 10:24
An
Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtseid der Polizei“ vom 14.04.2020 (#184567) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184567

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Ihre Eingaben vom 14. April und 16. Mai 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in dieser E-Mail übersende ich Ihnen ei…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre Eingaben vom 14. April und 16. Mai 2020
Datum
20. Mai 2020 07:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in dieser E-Mail übersende ich Ihnen ein Schreiben vom 18. Mai 2020. Mit freundlichen Grüßen