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Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Fünfte

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Ihrer Auskunft vom 20.12.2019
https://fragdenstaat.de/anfrage/forschungsvorhaben-3617e03250-zur-perkolation-in-steinsalz-die-vierte/#nachricht-443230
sollte jetzt der Endbericht zum oben genannten Forschungsvorhaben vorliegen. Ich beantrage die Übersendung des Endberichts und aller Berichtsfassungen zwischen dem Zwischenbericht und diesem Endbericht inklusive der Stellungnahmen des BfE/BaSE zu den einzelnen Zwischenschritten.

Weiterhin beantrage ich Auskunft über den Grund, weshalb das oben genannte Forschungsvorhaben weder als laufendes noch als abgeschlossenes Projekt auf der BaSE-Internetsite auftaucht. Geben Sie diese Auskunft vor dem Hintergrund Ihres Hinweises vom 18.03.2019
https://fragdenstaat.de/anfrage/forschungsprojekt-4717e03241-zur-maximaltemperatur/#nachricht-173412

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut Ihrer Auskunft vom 20.12.2019 https://fragdenstaa…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Fünfte [#184750]
Datum
16. April 2020 19:30
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut Ihrer Auskunft vom 20.12.2019 https://fragdenstaat.de/anfrage/forschungsvorhaben-3617e03250-zur-perkolation-in-steinsalz-die-vierte/#nachricht-443230 sollte jetzt der Endbericht zum oben genannten Forschungsvorhaben vorliegen. Ich beantrage die Übersendung des Endberichts und aller Berichtsfassungen zwischen dem Zwischenbericht und diesem Endbericht inklusive der Stellungnahmen des BfE/BaSE zu den einzelnen Zwischenschritten. Weiterhin beantrage ich Auskunft über den Grund, weshalb das oben genannte Forschungsvorhaben weder als laufendes noch als abgeschlossenes Projekt auf der BaSE-Internetsite auftaucht. Geben Sie diese Auskunft vor dem Hintergrund Ihres Hinweises vom 18.03.2019 https://fragdenstaat.de/anfrage/forschungsprojekt-4717e03241-zur-maximaltemperatur/#nachricht-173412 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184750 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 16. April 2020 bitten Sie das Bundesamt für die Sicherheit der nukl…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 16. April 2020 - Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz - die Fünfte [#184750]
Datum
15. Mai 2020 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 16. April 2020 bitten Sie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um 1. Übersendung des Endberichts zu dem Forschungsvorhaben "Überprüfung des perkolationsgetriebenen Transports von Fluiden im Wirtsgestein Steinsalz unter relevanten Bedingungen für ein Endlager (PeTroS)" (FKZ: 4717E03250 bzw. ehemals 3617E03250), 2. Übersendung aller Berichtsfassungen zwischen dem Zwischenbericht und diesem Endbericht inklusive der Stellungnahmen des BfE/BASE zu den einzelnen Zwischenschritten, 3. Auskunft über den Grund, weshalb das oben genannte Forschungsvorhaben weder als laufendes noch als abgeschlossenes Projekt auf der BASE-Internetseite auftaucht, vor dem Hintergrund des Hinweises vom 18. März 2019 (https://fragdenstaat.de/anfrage/forschungsprojekt-4717e03241-zur-maximaltemperatur/#nachricht-173412). Ihr Antrag wird wie folgt beschieden: Zu 1.: Dem BASE liegt derzeit noch kein abgenommener Abschlussbericht zu dem Vorhaben vor, so dass eine Zurverfügungstellung eines Berichts nach UIG noch nicht erfolgen kann gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe einer nicht abgenommenen Entwurfsfassung ist - zumal mit Blick auf die zeitlich absehbare Veröffentlichung eines fertiggestellten Abschlussberichts - nicht erkennbar. Mit dem Vorliegen eines abgenommenen Abschlussberichts ist nach derzeitiger Einschätzung der zuständigen Fachabteilung zum Ende des II. Quartals 2020zu rechnen. Zu 2.: Berichtsfassungen und diesbezügliche, im Rahmen der gesetzlich geschützten vertraulichen Beratungen des BASE erfolgte Kommentierungen stellen lediglich Arbeitsstände dar, bei denen es sich um noch nicht abgeschlossene Schriftstücke handelt. Aus diesem Grund besteht gemäß § 8 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 UIG kein Anspruch auf Informationszugang, da auch insoweit kein überwiegendes öffentliches Interesses an der Bekanntgabe von internen Arbeitsständen erkennbar ist. Zu 3.: Das Forschungsvorhaben „Überprüfung des perkolationsgetriebenen Transports von Fluiden im Wirtsgestein Steinsalz unter relevanten Bedingungen für ein Endlager (PeTroS)“  wird mittlerweile auf der Internetseite des BASE https://www.base.bund.de/DE/themen/fa/soa/projekte-aktuell/projekte-aktuell.html geführt. Sobald der Abschlussbericht abgenommen ist, wird dieser ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin erhoben werden. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen