Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Alfons Kleine Möllhoff - info at emotional-light.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vorbemerkung: Ich beziehe mich auf Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.4.2020, des Expertenrats Corona NRW vom 11.4.2020 sowie der Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina vom 13.4.2020 zu den Aufgaben und Verpflichtungen der staatlichen Entscheidungsträger:

- Bundesverfassungsgericht: „Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse“ (auch auf andere Einschränkungen von Grundrechten grundsätzlich übertragbar) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-024.html
- Expertenrat Corona NRW: „Im Sinne der andauernden Legitimation ihres Handelns ist dabei von zentraler Bedeutung, dass die Abwägung zwischen ethisch relevanten Konflikten sichtbar, erkennbar und nachvollziehbar wird.“ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-11_stellungnahme_expertenrat_corona.pdf
- Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina: „Die aktuellen politischen Entscheidungen zur Bewältigung der Krise müssen die Mehrdimensionalität des Problems anerkennen, die Perspektiven von unterschiedlich Betroffenen und unterschiedlich Gefährdeten berücksichtigen sowie die jeweiligen Abwägungsprozesse offenlegen und entsprechend kommunizieren.“ https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/leopoldina-stellungnahmen-zur-coronavirus-pandemie-2020/

Antrag: Im Hinblick auf diese Prinzipien beantrage ich die Übersendung der folgenden Unterlagen:

- zur aktuellen Verordnung des Landes – Corona-Verordnung: Unterlagen über die Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Ordnungserlasses, soweit sie für die getroffenen Erwägungen und Festlegungen von Bedeutung waren,
- Unterlagen zur fortlaufenden strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte sowie der Abwägungsprozesse und Abwägungsergebnisse, auch in Bezug auf die jeweilige Einschränkung aller betroffenen Grundrechte,
- Unterlagen über Arbeitsaufträge und Arbeitsergebnisse zu ungesicherten Erkenntnissen zum Zeitpunkt des Erlass der Corona-Verordnung (soweit Erkenntnisse auf Annahmen und Hypothesen beruhen, bedarf es Anstrengungen im Sinne einer strengen Prüfung, diese Erkenntnisse zu validieren - es bedarf daher eines Planes zur Evaluierung der Entscheidungsgrundlagen und fortlaufenden Kommunikation der Ergebnisse in die Öffentlichkeit als auch Anpassung der vorgenommenen Grundrechtseinschränkungen)
- Unterlagen über die aktuellen Erkenntnisse und Abwägungen zur Neufassung der Verordnung über den gegenwärtig verfügten Geltungszeitraum hinaus.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Alfons Kleine-Möllhoff
Antrag nach dem LTranspG, VIG Alfons Kleine Möllhoff - info at emotional-light.de Sehr geehrte<< Anrede…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184756]
Datum
16. April 2020 21:17
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Alfons Kleine Möllhoff - info at emotional-light.de Sehr geehrte<< Anrede >> Vorbemerkung: Ich beziehe mich auf Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.4.2020, des Expertenrats Corona NRW vom 11.4.2020 sowie der Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina vom 13.4.2020 zu den Aufgaben und Verpflichtungen der staatlichen Entscheidungsträger: - Bundesverfassungsgericht: „Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse“ (auch auf andere Einschränkungen von Grundrechten grundsätzlich übertragbar) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-024.html - Expertenrat Corona NRW: „Im Sinne der andauernden Legitimation ihres Handelns ist dabei von zentraler Bedeutung, dass die Abwägung zwischen ethisch relevanten Konflikten sichtbar, erkennbar und nachvollziehbar wird.“ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-11_stellungnahme_expertenrat_corona.pdf - Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina: „Die aktuellen politischen Entscheidungen zur Bewältigung der Krise müssen die Mehrdimensionalität des Problems anerkennen, die Perspektiven von unterschiedlich Betroffenen und unterschiedlich Gefährdeten berücksichtigen sowie die jeweiligen Abwägungsprozesse offenlegen und entsprechend kommunizieren.“ https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/leopoldina-stellungnahmen-zur-coronavirus-pandemie-2020/ Antrag: Im Hinblick auf diese Prinzipien beantrage ich die Übersendung der folgenden Unterlagen: - zur aktuellen Verordnung des Landes – Corona-Verordnung: Unterlagen über die Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Ordnungserlasses, soweit sie für die getroffenen Erwägungen und Festlegungen von Bedeutung waren, - Unterlagen zur fortlaufenden strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte sowie der Abwägungsprozesse und Abwägungsergebnisse, auch in Bezug auf die jeweilige Einschränkung aller betroffenen Grundrechte, - Unterlagen über Arbeitsaufträge und Arbeitsergebnisse zu ungesicherten Erkenntnissen zum Zeitpunkt des Erlass der Corona-Verordnung (soweit Erkenntnisse auf Annahmen und Hypothesen beruhen, bedarf es Anstrengungen im Sinne einer strengen Prüfung, diese Erkenntnisse zu validieren - es bedarf daher eines Planes zur Evaluierung der Entscheidungsgrundlagen und fortlaufenden Kommunikation der Ergebnisse in die Öffentlichkeit als auch Anpassung der vorgenommenen Grundrechtseinschränkungen) - Unterlagen über die aktuellen Erkenntnisse und Abwägungen zur Neufassung der Verordnung über den gegenwärtig verfügten Geltungszeitraum hinaus. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184756 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Alfons Kleine-Möllhoff
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Verordnungen des Landes - vom Bun…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
AW: Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184756]
Datum
20. Mai 2020 14:28
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen“ vom 16.04.2020 (#184756) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184756 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 20. Mai 2020 wegen Ihres Antrags #184756 v…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag - Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184756]
Datum
22. Mai 2020 10:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 20. Mai 2020 wegen Ihres Antrags #184756 vom 16. April 2020, den Sie über Frag den Staat gestellt hatten. Leider ist Ihre Anfrage vom 16. April 2020 aufgrund eines technischen Fehlers zunächst nicht bearbeitet worden. Ich bitte Sie, dies zu entschuldigen. Ich bestätige Ihnen nunmehr den Eingang Ihres Antrags nach dem Landestransparenzgesetz. Er wird nun geprüft. Mit freundlichen Grüßen

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Ihre Anfrage - Corona-Verordnungen des Landes [#184756] Sehr geehrter Herr Kleine Möllhoff, bitte beachten Sie da…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage - Corona-Verordnungen des Landes [#184756]
Datum
29. Mai 2020 10:57
Status
Sehr geehrter Herr Kleine Möllhoff, bitte beachten Sie das Dokument im Anhang. Mit freundlichen Grüßen