Kranunfall in Reinbek - Birkenweg

Unterlagen zum Kranunfall (umgekippter Baukran in Reinbek-Neuschönningstedt, Birkenweg) im März 2020. Bitte stellen Sie Ihre Ermittlungsergebnisse bezüglich der Ursache sowie der Auswirkungen und auch die Information über den Bauherren (die an der Baustelle aushängen sollte) zur Verfügung.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    17. April 2020
  • Frist
    17. Mai 2020
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zu…
An Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kranunfall in Reinbek << Adresse entfernt >> Birkenweg [#184806]
Datum
17. April 2020 14:45
An
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zum Kranunfall (umgekippter Baukran in Reinbek-Neuschönningstedt, Birkenweg) im März 2020. Bitte stellen Sie Ihre Ermittlungsergebnisse bezüglich der Ursache sowie der Auswirkungen und auch die Information über den Bauherren (die an der Baustelle aushängen sollte) zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184806 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem IZG. Wunschgemäß teile ich Ih…
Von
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Betreff
WG: [EXTERN] Kranunfall in Reinbek << Adresse entfernt >> Birkenweg [#184806]
Datum
28. April 2020 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem IZG. Wunschgemäß teile ich Ihnen mit, dass gemäß § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH-KostenVO) vom 21.03.2007 Kosten (Auslagen und Gebühren) gemäß Kostentarif zum IZG-SH-KostenVO erhoben werden. Diese betragen bei der Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft nach Ziffer 1.2 des Kostentarifs bis zu 250,<< Adresse entfernt >> €. Ich möchte Sie bitten mir mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag weiterhin aufrechterhalten. Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, dass im Falle einer kostenpflichtigen Bescheidung Ihres Antrags nur eine Zusendung geforderter Informationen an eine postalische Adresse mit dem Namen des Kostenschuldners erfolgen kann. Die Übersendung eines kostenpflichtigen Bescheides erfolgt nicht an eine anonyme Person, da die Durchsetzung der Kostenforderung ansonsten nicht gewährleistet ist. Mit freundlichen Grüßen