Übersicht Verkehrsschauen

Laut Auskunft Ihres Amtes sind in mehreren Straßen in Köln seit Ablauf der Aktenaufbewahrungsfrist von 10 Jahren keine Verkehrsschauen mehr erfolgt.

Siehe:
https://fragdenstaat.de/a/172053 (Jesuitengasse)
https://fragdenstaat.de/a/172052 (Militärringstraße)

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu §45, Randnummer 57 ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet alle zwei Jahre bzw. jährlich eine umfangreiche Verkehrsschau durchzuführen und darüber eine Niederschrift zu fertigen.

„Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.“

Bitte senden Sie mir eine Übersicht der Ihrem Amt vorliegenden Niederschriften, sowie eine Übersicht über zukünftig geplante Verkehrsschauen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht Verkehrsschauen [#185004]
Datum
21. April 2020 10:29
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Auskunft Ihres Amtes sind in mehreren Straßen in Köln seit Ablauf der Aktenaufbewahrungsfrist von 10 Jahren keine Verkehrsschauen mehr erfolgt. Siehe: https://fragdenstaat.de/a/172053 (Jesuitengasse) https://fragdenstaat.de/a/172052 (Militärringstraße) Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu §45, Randnummer 57 ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet alle zwei Jahre bzw. jährlich eine umfangreiche Verkehrsschau durchzuführen und darüber eine Niederschrift zu fertigen. „Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.“ Bitte senden Sie mir eine Übersicht der Ihrem Amt vorliegenden Niederschriften, sowie eine Übersicht über zukünftig geplante Verkehrsschauen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185004 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
21. April 2020 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erinnere ich an die Beantwortung meiner IFG-Anfrage: https://fragdenstaat.de…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht Verkehrsschauen [#185004]
Datum
13. Mai 2020 14:52
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erinnere ich an die Beantwortung meiner IFG-Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-verkehrsschauen/ § 5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW schreibt vor, dass Anfragen unverzüglich zu beantworten sind, spätestens jedoch nach einem Monat. "Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden." Die gesetzliche Frist von einem Monat läuft nächste Woche ab. Ich würde mich über eine fristgerechte Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185004
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
13. Mai 2020 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#185004] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht Verk…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#185004]
Datum
23. Mai 2020 00:02
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht Verkehrsschauen“ vom 21.04.2020 (#185004) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185004
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
23. Mai 2020 00:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersicht Verkehrsschauen“ [#185004] [#185004]
Datum
23. Mai 2020 00:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185004 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie trotz Erinnerung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist beantwortet wurde. Abgesehen von automatischen Eingangsbestätigungen erfolgte keine Reaktion von der Behörde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 185004.pdf Anfragenr: 185004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185004
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [gesc…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020
Datum
5. Juni 2020 06:42
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 21.4.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4741/20 ________________________________ Sehr [geschwärzt], Herr [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu einer Übersicht der erfolgten bzw. geplanten Verkehrsschauen über die Seite von fragdenstaat.de https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-verkehrsschauen/ gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits trotz Erinnerung ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 [#185004] Sehr geehrteAntragsteller/in seit Ihrer Erinnerung an d…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 [#185004]
Datum
23. Juni 2020 22:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in seit Ihrer Erinnerung an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung sind nun über zwei Wochen vergangen. Eine Antwort liegt mir weiterhin nicht vor. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Stadt Köln mit etwas mehr Nachdruck auf Ihre gesetzliche Pflicht hinweisen könnten. Ich warte nunmehr auf fünf Anfragen bei denen die Stadt Köln die gesetzliche Frist überschritten hat. Bei einer dieser Anfragen ist die Frist bereits um 120 Tage überschritten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185004/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 Erinnerung Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020
Datum
6. Juli 2020 09:25
Status
Warte auf Antwort
Erinnerung Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 21.4.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4741/20 Mein Auskunftsersuchen vom 5.6.2020 ________________________________ Sehr [geschwärzt], leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020
Datum
10. Juli 2020 10:19
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4741/20 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang finden Sie die Stellungnahme der Stadt Köln zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 [#185004] Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort der Stadt Köln…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 [#185004]
Datum
18. August 2020 13:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort der Stadt Köln steht im Widerspruch zu der mir in einem anderen Schreiben mitgeteilten Information, dass in der Jesuitengasse eine Verkehrsschau geplant ist. https://fragdenstaat.de/anfrage/kenntnis-bzw-zustimmung-zum-unterbleiben-von-verkehrsschauen-1/#nachricht-477548 Auch wenn keine anderen Verkehrsschauen geplant sind, so hätte zumindest diese (bzw. der Termin) aufgeführt werden müssen. Ich bitte Sie daher erneut vermittelnd tätig zu werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185004/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020
Datum
2. September 2020 13:37
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4741/20 Ihre mail vom 18.8.2020 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben und den darin enthaltenen Hinweis auf einen vergleichbaren Fall. Ich habe mir das Schreiben der Stadt Köln vom 8.4.2020 in dem anderen Fall angesehen. Darin wird mitgeteilt, dass für den Bereich der Jesuitengasse eine Überplanung angeordnet ist. Darunter würde ich etwas anderes als unter einer Verkehrsschau verstehen. Wenn ich es richtig verstanden habe, erfolgt grundsätzlich zunächst eine Verkehrsschau, wofür laut Aussage der Stadt keine Protokolle angefertigt werden. Im Anschluss daran wird der Bereich "überplant". Diese zweite Phase ist nicht von Ihrem ursprünglichen IFG-Antrag umfasst. Aus diesem Grund kann ich hier nicht vermittelnd tätig werden und hoffe insoweit auf Ihr Verständnis. Abschließend habe ich noch eine kleine Bitte: Für uns ist es sehr hilfreich, wenn Sie sich in Ihren Schreiben auf ein konkretes, durch uns vergebenes Aktenzeichen beziehen. Wenn Sie dies beim nächsten Schriftwechsel berücksichtigen würden, wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 [#185004] Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 Aktenzeichen…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 [#185004]
Datum
4. September 2020 13:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4741/20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihrer Argumentation kann ich jedoch nicht folgen. In folgendem Absatz des verlinkten Schreibens, schreibt die Stadt Köln explizit, dass eine Verkehrsschau geplant ist: "Aufgrund Ihres Hinweises werden in den genannten Straßen zeitnahe Verkehrsschauen durchgeführt. Das Ergebnis kann ich Ihnen dann gerne zur Verfügung stellen." Sie stellt auch klar, dass die Verkehrsschau nicht mit der Überplanung in Zusammenhang steht, sondern wegen meiner Hinweise auf eine problematische Verkehrssituation erfolgen. Auch in folgendem Schreiben einer anderen Anfrage, teilt die Stadt dem Anfragenden mit, dass eine Verkehrsschau geplant ist. Dieses Mal im Zusammenhang mit einer Umgestaltung einer Straße. Offenbar ist das Ergebnis der Verkehrsschau für die weitere Planung von Relevanz. Es ist daher wenig glaubhaft, dass eine solche anlassbezogene Verkehrsschau nicht dokumentiert wird. "Erfreulicherweise kann ich Ihnen aber mitteilen, dass eine Umgestaltung der Kalk-Mülheimer Straße vorgesehen ist. Vorbild für diese Planung ist die Gladbacher Straße in der Kölner Innenstadt. Im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird auch eine Verkehrsschau durchgeführt." https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsschau-kalk-mulheimer-strae/513216/anhang/VerkehrsschauKalk-MlheimerStraeinKalk_geschwaerzt.pdf Zusammenfassung: Es ist nun mehrfach dokumentiert, dass die Stadt Köln weiß wo sie zukünftige Verkehrsschauen plant und es ist anzunehmen, dass sie diese auch protokolliert. Ich bitte Sie daher erneut vermittelnd tätig zu werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in PS: Bezüglich Ihrer Bitte möchte ich Sie ermuntern dies dem Portal fragdenstaat.de als Verbesserung vorzuschlagen. Leider entfernt dieses offenbar das Aktenzeichen bei jeder Antwort. Anfragenr: 185004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185004/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 [#185004] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Skepsis darüber, dass…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 [#185004]
Datum
7. September 2020 13:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Skepsis darüber, dass anlässlich von Verkehrsschauen keine Dokumentation erfolgt, kann ich teilweise nachvollziehen. Tatsächlich bestehen für mich jedoch keine Zweifel, an der Richtigkeit der Aussage der Stadt zu zweifeln. In dem Schreiben der Stadt vom 10.7., welches ich Ihnen am selben Tag weitergeleitet hatte, teilte diese im viertletzten Satz mit: "Da diese Überprüfungen jedoch im Rahmen des normalen Dienstbetriebes erfolgen, sind keine Protokolle "Verkehrsschau" vorhanden." Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich in dieser Sache nicht weiter vermittelnd tätig werde und den Vorgang hiermit abschließe. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 [#185004] Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe neben den Protoko…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 [#185004]
Datum
7. September 2020 15:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe neben den Protokollen auch eine Übersicht über zukünftig stattfindende Verkehrsschauen angefragt. Leider hat die Stadt Köln keine solche Übersicht zur Verfügung gestellt. Zudem habe ich nachgewiesen, dass mindestens zwei Verkehrsschauen geplant sind. Die angefragte Information liegt also vor. Ich bitte sie also nochmals vermittelnd tätig zu werden und die Stadt dazu zu bewegen die angefragte Information zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185004/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 [#185004] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 21.4.2020 [#185004]
Datum
30. September 2020 14:33
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 21.4.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4741/20 Ihr Zeichen: 66-662-1 Fe Ihr Schreiben vom 10.7.2020 ________________________________________ Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben, welches mein Auskunftsersuchen nahezu vollständig beantwortet; bis auf die Frage [geschwärzt] nach einer Liste - soweit existent - der zukünftig geplanten Verkehrsschauen (s. mail unten bzw. auf https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-verkehrsschauen/). Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwortmail an [geschwärzt] auch zugleich an mich adressieren würden. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Amt für Verkehrsmanagement Köln
WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen Von: Antragsteller/in Gesendet: M…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen
Datum
5. Oktober 2020 10:18
Status
Warte auf Antwort
Von: Antragsteller/in Gesendet: Montag, 5. Oktober 2020 10:09 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf den bisherigen Schriftverkehr teile ich mit, dass eine Übersicht zukünftig stattfindender Verkehrsschauen im Stadtgebiet Köln nicht vorliegt. Es ist daher nicht möglich, eine solche zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004] Sehr geehrteAntrags…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]
Datum
5. Oktober 2020 13:06
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in unabhängig davon, ob die Information gesammelt in einer Übersicht vorliegt oder nicht, bitte ich darum mir mitzuteilen, welche zukünftigen Verkehrsschauen geplant sind bzw. mir diejenigen Dokumente zu senden die hierüber Informationen enthalten. Ich erinnere an die Anweisungen aus dem Handbuch der Stadt Köln zur Auskunftserteilung: "Auskünfte sind unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften (siehe: Ziff. 29) bereitwillig, richtig, unmissverständlich und erschöpfend zu erteilen. Im Verwaltungsverfahren sind die geltenden Vorschriften, insbesondere die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes NW (§ 25 VwVfG NW) zu beachten: den Beteiligten im Verwaltungsverfahren ist Auskunft über die ihnen zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten zu erteilen. Die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen, die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen soll angeregt werden, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind." Momentan habe ich nicht den Eindruck, dass mir bereitwillig und erschöpfend Auskunft erteilt wird. Sollte meine Anfrage formelle Fehler oder ungenaue Formulierung enthalten, so bitte ich Sie mir bei der besseren Formulierung bzw. Beantragung behilflich zu sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185004/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]
Datum
25. Oktober 2020 14:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider hat die Stadt Köln meine Anfrage immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet. Wie ich bereits nachgewiesen habe, sind zukünftig Verkehrsschauen geplant. Unabhängig davon, ob diese Planung nun gesammelt in einer Übersicht vorliegt oder ob sich dies aus anderen Dokumenten ergibt, besteht meiner Einschätzung nach ein Anspruch auf die Information. Siehe hierzu auch der Auszug aus dem Handbuch der Stadt Köln. Ich bitte Sie daher erneut vermittelnd tätig zu werden bzw. das Verhalten der Stadt Köln zu beanstanden. Ich weise darauf hin, dass ich nun bereits über 180 Tage auf die vollständige Beantwortung meiner Anfrage warte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185004/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]
Datum
24. November 2020 12:17
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185004/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]
Datum
25. November 2020 15:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer mail vom 5.10. an die Stadt schreiben Sie: "unabhängig davon, ob die Information gesammelt in einer Übersicht vorliegt oder nicht, bitte ich darum mir mitzuteilen, welche zukünftigen Verkehrsschauen geplant sind bzw. mir diejenigen Dokumente zu senden die hierüber Informationen enthalten." Der Anspruch nach dem IFG NRW bezieht sich lediglich auf vorhandene Informationen. Ist eine solche Liste zukünftiger Schauen nicht bei der Stadt vorhanden, so haben Sie, zumindest auf der Grundlage des IFG NRW, auch keinen Anspruch auf Mitteilung künftig geplanter Schauen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
AW: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]
Datum
25. November 2020 15:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann Ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Aus welchem Paragraphen des IFG ergibt sich, dass es eine vorgefertigte Liste bzw. Übersicht geben muss, damit einzelne Informationen erfragt werden können? Die Information, dass Verkehrsschauen geplant sind liegt, in welcher Form auch immer, vor. Andernfalls hätte dies, mir und anderen, nicht mitgeteilt werden können. Spätestens durch diese Mitteilung existiert ein Dokument in dem eine Verkehrsschau angekündigt wird. Es ist davon auszugehen, dass die Behörde in der Lage ist diese Informationen zusammenzustellen. Es ist auch davon auszugehen, dass in einer Millionenstadt mehr als zwei Verkehrsschauen geplant sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185004/
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AW: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
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Betreff
AW: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]
Datum
24. Januar 2021 19:09
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Stellungnahme an die LDI NRW vom 10.07.2020 schreiben Sie, dass keine Protokolle von Verkehrsschauen existieren. „Da diese Überprüfungen jedoch im Rahmen des normalen Dienstbetriebes erfolgen, sind keine Protokolle „Verkehrsschau“ vorhanden.“ In einer anderen Anfrage wurde nun ein solches Protokoll bzw. eine Niederschrift veröffentlicht. https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsschau-16/#nachricht-549870 Bitte erläutern Sie, wie Ihre Aussage mit dieser Tatsache in Einklang zu bringen ist. Anfragenr: 185004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185004/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
24. Januar 2021 19:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
WG: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
WG: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]
Datum
25. Januar 2021 08:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie mehrfach mitgeteilt, werden die vorgesehenen Verkehrsschauen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in der Regel lediglich punktuell im Rahmen üblicher Ortstermine Überprüfungen durchgeführt. Hierüber sind regelmäßig keine Protokolle „Verkehrsschau“ vorhanden. In Einzelfällen kann aber selbstverständlich eine Abweichung von dieser Praxis erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]
Datum
25. Januar 2021 08:58
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe diese Einzelfälle zu keinem Zeitpunkt von meiner Anfrage ausgenommen. Bitte senden Sie mir folglich alle vorliegenden Niederschriften bzw. Protokolle. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185004/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
AW: WG: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: WG: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]
Datum
25. Januar 2021 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in für die neun Stadtbezirke in Köln liegt eine entsprechende Auflistung nicht vor. Sofern Sie an einer bestimmten Örtlichkeit interessiert sind, teilen Sie uns diese aber gerne mit, damit eine gezielte Prüfung vorliegender Unterlagen erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 209.2.3.2.3-4741/20 WG: Antrag auf Informationszugang vom 21.04.2020, Auflistung von Verkehrsschauen [#185004]
Datum
22. Februar 2021 19:46
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie ich bereits in meiner letzten Nachricht geschrieben habe bitte ich darum mir alle Protokolle bzw. Niederschriften von Verkehrsschauen zu senden. Da es eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Behörde ist regelmäßig Verkehrsschauen durchzuführen bitte ich davon abzusehen mir Gebühren dafür in Rechnung zu stellen sich einen Überblick darüber zu verschaffen für welche Straßen ein Protokoll bzw. eine Niederschrift vorliegt. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht notwendig ist personenbezogene Daten zu schwärzen, weil davon auszugehen ist, dass alle enthaltenen personenbezogenen Daten unter die Ausnahme aus § 9 Absatz 3 fallen. "(3) Dem Antrag auf Informationszugang soll in der Regel stattgegeben werden, soweit sich die Angaben auf Namen, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Rufnummer beschränken und a) die betroffene Person als Amtsträger an dem jeweiligen Vorgang mitgewirkt hat oder b) die betroffene Person als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat, es sei denn, der Offenbarung stehen schutzwürdige Belange der betroffenen Person entgegen" Da es offenbar sehr wenige Protokolle bzw. Niederschriften von Verkehrsschauen gibt, gehe ich davon aus, dass es sich bei meiner Anfrage um eine einfache und somit gebührenfreie Anfrage handelt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185004/