Anwaltskammern

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im Zuge einer privaten Feier hat ein niedergelassener Rechtsanwalt erzählt, dass bei der Bundesrechtsanwaltskammer bzw. den regionalen Anwaltkammern Listen über "unbotmäßige" Mandanten geführt werden. Sogenannte "Schwarze Listen". Da der Unterzeichner hier sich einmal vor Jahren bei einer regionalen Anwaltskammer über einen Anwalt wegen Schlechtvertretung beschwert hat, schenkt er nach den eigenen Erfahrungen mit diversen Anwaltskanzleien und deren Verhalten dieser Aussage Glauben und bittet das Justizministerium um Auskunft, inwieweit dort Erkenntnisse über diese - sicherlich nicht rechtmäßige Speicherung von Personendaten - bestehen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Udo vom Bruch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge ein…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Anwaltskammern [#185015]
Datum
21. April 2020 12:23
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge einer privaten Feier hat ein niedergelassener Rechtsanwalt erzählt, dass bei der Bundesrechtsanwaltskammer bzw. den regionalen Anwaltkammern Listen über "unbotmäßige" Mandanten geführt werden. Sogenannte "Schwarze Listen". Da der Unterzeichner hier sich einmal vor Jahren bei einer regionalen Anwaltskammer über einen Anwalt wegen Schlechtvertretung beschwert hat, schenkt er nach den eigenen Erfahrungen mit diversen Anwaltskanzleien und deren Verhalten dieser Aussage Glauben und bittet das Justizministerium um Auskunft, inwieweit dort Erkenntnisse über diese - sicherlich nicht rechtmäßige Speicherung von Personendaten - bestehen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 185015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185015 Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 300/200 Pardon, mein Fehler!!! Hatte Anmahnung veranlasst und abgeschickt, aber vergessen,…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 300/200
Datum
20. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
Pardon, mein Fehler!!! Hatte Anmahnung veranlasst und abgeschickt, aber vergessen, das eine Anwort (s.unten)gerade gekommen war. Sollte also eine entsprechende Beschwerde kommen, habe ich die zu vertreten. LG Udo vom Bruch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 300/2020 Sehr geehrter Herr von Bruch, zu Ihrem nachstehenden Antrag vom 21. April 2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine der angefragten Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 300/2020 Sehr geehrter Herr von …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 21. April 2020 - Anwaltskammern [#185015]
Datum
20. Mai 2020 16:30
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 300/2020 Sehr geehrter Herr von Bruch, zu Ihrem nachstehenden Antrag vom 21. April 2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine der angefragten Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwaltskammern“ vom 21.04.2020 (#185015)…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 21. April 2020 - Anwaltskammern [#185015]
Datum
23. Mai 2020 12:57
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwaltskammern“ vom 21.04.2020 (#185015) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 185015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185015 Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>
Udo vom Bruch
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Aber die ist - pardon - leider nicht ausreichen…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 21. April 2020 - Anwaltskammern [#185015]
Datum
24. Mai 2020 11:54
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Aber die ist - pardon - leider nicht ausreichend: Wenn Sie schreiben, dass bei Ihnen keine Erkenntnisse über die Speicherung von personenbezogenen Daten bei der Bundesrechts-anwaltskammer vorliegen, dann glaube ich Ihnen das gerne. Aber das Fehlen von Erkenntnissen über einen Vorgang bedeutet ja nicht unbedingt, dass es diesen Vorgang nicht gibt - nach dem Motto, "was nicht sein darf, gibt es auch nicht". Ich vermute aber mal - nach so einigen eigenen dubiosen Erfahrungen mit der Anwaltschaft - dass man dort nicht unbedingt diese (mögliche) Speicherung NICHT vornimmt und sie schon gar nicht herausstellt bzw. publiziert. Oder keine Kenntnis darüber hat, dass dies bei den regionalen Anwaltskammern stattfindet. Daher würde ich Sie für eine belastbare Auskunft höflich bitten, sich einen aktuellen Kentnisstand in dieser Sachfrage zu verschaffen, z.B. mit einer Anfrage des Ministeriums bei der Kammer. Kann ja auch nur im Interesse des Ministeriums sein! Ich hoffe, Sie sehen meinen Wunsch nicht als zu vermessen an, denn im zutreffenden Fall werden viele Rechtssuchende, die einen zuverlässigen Anwalt suchen, benachteiligt - und das wird man ja wohl in einem SPD-geführten Ministerium nicht zulassen, oder? Wenn Sie also bestätigte Erkenntnisse vorliegen haben, teilen Sie uns das bitte mit. Ansonsten gehen wir immer davon aus, dass man nur versucht, uns zu vertrösten - und solange wir keine qualifizierte Auskunft von Ihnen bekommen, werden wir die Angelegenheit weiter verfolgen. Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 185015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185015
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr vom Bruch, vielen Dank für Ihre E-Mail. Eine Veranlassung für eine Nachfrage bei der Bundesrec…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 24. April 2020 - Anwaltskammern; hiesiges AZ 1451/6II-Z3 300/2020
Datum
8. Juni 2020 19:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr vom Bruch, vielen Dank für Ihre E-Mail. Eine Veranlassung für eine Nachfrage bei der Bundesrechtsanwaltskammer (über die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz allein die Staatssaufsicht hat; die Aufsicht über die Rechtsanwaltskammern liegt bei den Ländern) vermag ich jedoch keine Anhaltspunkte zu erkennen. Allein die nicht näher belegte Behauptung eines nicht näher benannten Rechtsanwalts auf einer privaten Feier kann hierfür nicht ausreichen. Dies gilt umso mehr, als nicht ersichtlich ist, wozu der Bundesrechtsanwaltskammer, in der lediglich die Rechtsanwaltskammern und nicht die Rechtsanwälte selbst zusammengeschlossen sind, diese Liste dienen sollte. Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Wir sehen diese allerdings nur als Teilbe…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 24. April 2020 - Anwaltskammern; hiesiges AZ 1451/6II-Z3 300/2020 [#185015]
Datum
8. Juni 2020 20:03
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Wir sehen diese allerdings nur als Teilbeantwortung unserer Anfrage - schließlich lautete die zweite Frage, ob der Bundesrechtsanwaltskammer Erkenntnisse darüber vorliegen, ob bei den regionalen Anwaltskammern solche Verzeichnisse geführt werden. Wir würden es begrüßen, wenn Sie also unsere Anfrage nicht einfach abbügeln würden, sondern sich einen Kenntnisstand - ob positiv oder negativ - verschaffen. In diesem Sinne erwarten wir Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 185015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185015
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Her vom Bruch, auch für eine solche Anfrage besteht keine Veranlassung. Die Bundesrechtsanwaltskamm…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 24. April 2020 - Anwaltskammern; hiesiges AZ 1451/6II-Z3 300/2020 [#185015]
Datum
9. Juni 2020 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Her vom Bruch, auch für eine solche Anfrage besteht keine Veranlassung. Die Bundesrechtsanwaltskammer übt keine Aufsichtsfunktionen über die Rechtsanwaltskammern aus. Im Übrigen fehlt es ohnehin - wie ich bereits bemerkt hatte - an belastbaren Anhaltspunkten. Weitere Antworten in dieser Sache kann ich Ihnen nicht in Aussicht stellen. Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anwaltskammern“ [#185015] [#185015]
Datum
23. Juni 2020 16:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185015/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Antwortenden sich kategorisch weigern, dieser Verdachslage nachzugehen - und sein es über ein Stellungnahme der Bundesrechts-anwaltskammer. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anhänge: - 185015.pdf Anfragenr: 185015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185015/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Juni 2020 12:48
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
627,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Juli 2020 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.