Kosten für Rückholflüge

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Informationen zu den Kosten von Rückhollfügen im Rahmen der Corona-Krise 2020 und welche Airlines dazu mit welchen Kosten ausgewählt wurden

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu de…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Rückholflüge [#185249]
Datum
24. April 2020 11:33
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu den Kosten von Rückhollfügen im Rahmen der Corona-Krise 2020 und welche Airlines dazu mit welchen Kosten ausgewählt wurden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185249
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständig…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Kosten für Rückholflüge; Vg. 166-2020
Datum
29. April 2020 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift. Es ist absehbar, dass es sich bei Ihrer Anfrage um keine einfache Auskunft gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG handelt, da die Bearbeitung Ihrer Anfrage auf alle Fälle länger als eine halbe Stunde in Anspruch nehmen wird und ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist, dessen Bekanntgabe wegen der rechtlich gebotenen präzisen Bestimmung des Adressaten und des Beginns und Ablaufs von Widerspruchs- und Klagefristen nachvollziehbar sein muss. Mit freundlichen Grüßen