Nachlieferung fehlender deutscher Daten an EUROMOMO

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Will man ein Urteil über die unterschiedlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona in Deutschland und anderen europäischen Ländern fällen, ist die wöchentlich aktualisierte Todesfall-Statistik von EUROMOMO unersetzbar. Aus Deutschland nehmen anscheinend nur Hessen und Berlin teil. So fehlt für alle anderen Bundesländer eine wichtige Grundlage. Gibt es diese Daten für alle anderen Bundesländer beim RKI oder einer anderen Behörde? Kann man sie einsehen und können sie - auch für die Vergangenheit - an EUROMOMO schnell nachgeliefert werden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • 12 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Will man ein Urteil…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachlieferung fehlender deutscher Daten an EUROMOMO [#185266]
Datum
24. April 2020 17:48
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Will man ein Urteil über die unterschiedlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona in Deutschland und anderen europäischen Ländern fällen, ist die wöchentlich aktualisierte Todesfall-Statistik von EUROMOMO unersetzbar. Aus Deutschland nehmen anscheinend nur Hessen und Berlin teil. So fehlt für alle anderen Bundesländer eine wichtige Grundlage. Gibt es diese Daten für alle anderen Bundesländer beim RKI oder einer anderen Behörde? Kann man sie einsehen und können sie - auch für die Vergangenheit - an EUROMOMO schnell nachgeliefert werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185266 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f?r Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist f?r Fragen aus der Fach?…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Nachlieferung fehlender deutscher Daten an EUROMOMO [#185266]
Datum
24. April 2020 17:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f?r Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist f?r Fragen aus der Fach?ffentlichkeit zust?ndig. Wegen eines erh?hten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 k?nnen derzeit keine B?rgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazit?tsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. ?rzte k?nnen sich auch an die Kassen?rztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und sch?tzt das Risiko f?r die Bev?lkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf h?ufig gestellte Fragen f?r Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen f?r B?rger stellt die Bundeszentrale f?r gesundheitliche Aufkl?rung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verf?gung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die M?glichkeit, gezielt nach Antworten auf h?ufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. F?r die Durchf?hrung der empfohlenen Ma?nahmen sind die Landesbeh?rden und Gesundheits?mter vor Ort zust?ndig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines f?r B?rger: - das B?rgertelefon des Bundesministeriums f?r Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabh?ngige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbeh?rden der Bundesl?nder telefonische Beratung an. Vielen Dank f?r Ihr Verst?ndnis und freundliche Gr??e
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nachlieferung fehlender deutscher Daten an EUROMOMO“ [#185266] [#185266]
Datum
24. April 2020 18:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185266 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Arbeitsüberlastung kein zulässiger Ablehnungsgrund ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 185266.pdf Anfragenr: 185266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185266
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen zu Datenver…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Nachlieferung fehlender deutscher Daten an EUROMOMO [#185266]
Datum
27. April 2020 14:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen zu Datenverfügbarkeit und -weitergabe. Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Landkreis und Bundesland stellt das COVID-19-Dashboard (https://corona.rki.de ) bereit. Nachfolgend eine kurze Anleitung, wie die Daten des Dashboards heruntergeladen werden können. Zusätzlich kann das Dashboard insgesamt oder z.B. nur die Landkarte in andere Webseiten eingebettet werden. Für die Datentabelle ist Folgendes zu tun: - im Dashboard oben rechts auf "Kombination, Analyse, ... Erkunden Sie den NPGEO Corona Hub" klicken, - --> es öffnet sich ein neuer Tab "NPGeo Corona Hub 2020", - etwas weiter unten auf der Seite die blaue Kategorie "Robert Koch-Institut" anklicken, - dort den dritten Eintrag "RKI Covid19" auswählen, - es öffnet sich eine Seite mit einer Beschreibung der Daten und einem Reiter "Daten", - hier sieht man die ersten Datensätze der zugrundeliegenden Daten und kann durch die gesamte Tabelle scrollen, - und es gibt oben rechts einen Button "Herunterladen" womit u.a. eine csv-Tabelle erzeugt werden kann. Weitere Datenquellen: - SurvStat - COVID-19-Meldedaten (mit etwas Zeitverzug) nach Wochen, Kreisen, Altersgruppen etc.: https://survstat.rki.de - DIVI-Intensivregister: https://www.divi.de/register/kartenansi… Die täglichen Lageberichte mit einer detaillierten Auswertung der Meldedaten kennen Sie vielleicht schon: www.rki.de/covid-19-lagebericht . Für darüber hinaus gehende Datenbestände des Robert Koch-Instituts gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen, die eine ungeregelte Weitergabe an externe Forschungseinrichtungen oder gar Einzelpersonen nicht zulassen. Es wird derzeit an Lösungen gearbeitet, auch solche Daten unter strikter Wahrung des Datenschutzes auf Antrag bzw. im Rahmen von Kooperationen verfügbar zu machen, kapazitätsbedingt wird die Etablierung entsprechender Prozesse noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie konkrete Fragestellungen in Kooperation mit uns bearbeiten wollen, schicken Sie uns gerne einen Projektvorschlag, in dem Sie die genaue Fragestellung und den Nutzen, den die Untersuchung dieser Frage für die öffentliche Gesundheit erbringt, die zu verwendenden Methoden und Ihre publizierten Vorarbeiten dazu beschreiben. Auch das Team von EUROMOMO kann gerne eine Kooperationsanfrage stellen, die unter gleichen Bedingungen behandelt wird. In diesem Rahmen können sicherlich auch weitere Datenschutzrechtlich Mögliche Daten zur Verfügung gestellt werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen nicht auf alle Kooperationsanfragen eingehen können. Falls zukünftig Interesse von unserer Seite aus bestehen sollte, würden wir noch einmal von uns aus auf Sie zukommen. Interessant ist für Sie möglicherweise auch ein europäisches Fallregister für COVID-19 Patienten, das neu aufgebaut wurde: https://www.dzif.de/de/covid-19-europae… Auf der Seite heißt es, dass interessierte Studienzentren und Datenanalysten eingeladen sind, sich an LEOSS zu beteiligen. Sie finden alle weiterführenden Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung und Mitarbeit unter https://leoss.net . Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal vielen Dank für die rasche Antwort. Ich verstehe Sie so, dass wöchent…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachlieferung fehlender deutscher Daten an EUROMOMO [#185266]
Datum
27. April 2020 17:55
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal vielen Dank für die rasche Antwort. Ich verstehe Sie so, dass wöchentlich aktualisierte Todeszahlen nach Bundesländern - unabhängig von COVID-19, also all-case-mortality - nicht bei Ihnen verfügbar sind. Wer hat dann diese Daten, die nach meiner Einschätzung frei zugänglich sein müssen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185266 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. April 2020 17:55
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfrage. Eine Mortalitätssurveillance besteht in Deutschland …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Nachlieferung fehlender deutscher Daten an EUROMOMO [#185266]
Datum
28. April 2020 17:35
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfrage. Eine Mortalitätssurveillance besteht in Deutschland bisher nur in einzelnen Bundesländern, namentlich in Hessen und Berlin. Eine Regelung auf Bundesebene wurde im Masernschutzgesetz getroffen (§ 13 Abs. 6 n. F. IfSG) und tritt zum 01.11.2021 in Kraft. Mit freundlichen Grüßen