Tätigkeitsbericht 2019

Nach Art. 59 DS-GVO veröffentlichen die Aufsichtsbehörden jährlich Tätigkeitsberichte.
Inhaltlich kann der Tätigkeitsbericht eine Liste der Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen umfassen (Statistiken).

Nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO müssen solche Statistiken/Listen jedoch intern geführt werden.

Um die Transparenz zu erhöhen, bitte ich mir die derzeit aktuellen internen Listen/Statistiken zur Verfügung zu stellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Art. 59 DS-…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tätigkeitsbericht 2019 [#185451]
Datum
27. April 2020 17:32
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Art. 59 DS-GVO veröffentlichen die Aufsichtsbehörden jährlich Tätigkeitsberichte. Inhaltlich kann der Tätigkeitsbericht eine Liste der Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen umfassen (Statistiken). Nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO müssen solche Statistiken/Listen jedoch intern geführt werden. Um die Transparenz zu erhöhen, bitte ich mir die derzeit aktuellen internen Listen/Statistiken zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185451 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Informationsbegehren wird nicht entsprochen. Gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 3 HDSIG be…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Tätigkeitsbericht 2019 [#185451]
Datum
29. April 2020 16:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Informationsbegehren wird nicht entsprochen. Gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 3 HDSIG besteht Informationszugang nur mit Blick auf den allgemeinen Verwaltungsbereich des Hessischen Datenschutzbeauftragten; der Informationszugang besteht jedoch nicht hinsichtlich des Datenschutzverwaltungsbereichs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Basierend auf folgender Anfrage, würde …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tätigkeitsbericht 2019 [#185451]
Datum
29. April 2020 17:24
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Basierend auf folgender Anfrage, würde ich erwarten, dass hier auf Basis der Gleichbehandlung ebenfalls eine Antwort zu erwarten wäre: https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-arten-von-gemeldeten-verstoen-und-der-arten-der-getroffenen-manahmen-13/ Nach meinen Informationen hat sich die rechtliche Grundlage seitdem nicht geändert. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185451 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ob Sie trotz § 81 Abs. 1 Nr. 3 HDSIG die Informationen noch erhalten, entscheidet je…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Tätigkeitsbericht 2019 [#185451]
Datum
30. April 2020 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ob Sie trotz § 81 Abs. 1 Nr. 3 HDSIG die Informationen noch erhalten, entscheidet jetzt das dafür zuständige Fachreferat. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Informationen in der Angelegenheit werden ab jetzt nur noch im Rahmen des Tätigkeits…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
WG: Tätigkeitsbericht 2019 [#185451]
Datum
30. April 2020 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Informationen in der Angelegenheit werden ab jetzt nur noch im Rahmen des Tätigkeitsberichts bekannt gegeben. Der nächste erscheint im Mai 2020. Sie haben, ohne dass es eines Widerspruchsverfahrens bedarf, die Möglichkeit, wegen der Verweigerung des Informationszugangs beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage zu erheben, § 87 Abs. 5 HDSIG. Mit freundlichen Grüßen