Bußgeldverfahren nach §104a HGB

Eine Übersicht über die Anzahl der Bußgeldverfahren nach §104a HGB - seit Einführung der Vorschrift - mit Informationen über die Art des Verstoßes und die Höhe des Bußgelds.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht über…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgeldverfahren nach §104a HGB [#185546]
Datum
28. April 2020 17:52
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die Anzahl der Bußgeldverfahren nach §104a HGB - seit Einführung der Vorschrift - mit Informationen über die Art des Verstoßes und die Höhe des Bußgelds.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185546 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 3 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage vom 28.…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 3 IFG
Datum
28. Mai 2020 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage vom 28.04.2020. Ihr Antrag ist an das zuständige Referat WA 17 weitergeleitet worden und wird zeitnah bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl von anhängigen Verfahren und Anfragen mit Bezug zu Bußgeldverfahren der Wertpapieraufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie der vorhandenen Personalkräfte verzögert sich die Beantwortung Ihrer Anfrage leicht. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis. Für Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte verwenden Sie dafür folgendes Geschäftszeichen: WA 17 QB 4100-2020/0001 Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihre IFG-Anfrage WA 17-QB 4100-2020/0001 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie den Bescheid zu Ihre…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre IFG-Anfrage WA 17-QB 4100-2020/0001
Datum
2. Juni 2020 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 28.04.2020. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
WG: Ihre IFG-Anfrage WA 17-QB 4100-2020/0001 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie den Bescheid zu …
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
WG: Ihre IFG-Anfrage WA 17-QB 4100-2020/0001
Datum
2. Juni 2020 12:48
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 28.04.2020. Mit freundlichen Grüßen