Verfahren zur R-Zahl Berechnung

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Medienberichten wurde das Verfahren zur Berechnung der Reproduktionszahl innerhalb des Zeitraums der Corona-Pandemie von ihnen mehrfach verändert. Bitte teilen Sie mir daher folgendes mit:

1) Welches Rechenverfahren zur Berechnung der R-Zahl wurde an welchem Tag während des Zeitraums der Corona-Pandemie angewandt?

2) Bitte teilen Sie mir die Rohdaten pro Tag seit dem Beginn der Ermittlung der R-Zahl mit, aus denen für den jeweiligen Tag die R-Zahl berechnet wurde.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
  • 4 Follower:innen
Rufus Buschart
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> laut Medienberichten wurde das Verfahren zur Be…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
Verfahren zur R-Zahl Berechnung [#185583]
Datum
28. April 2020 23:34
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> laut Medienberichten wurde das Verfahren zur Berechnung der Reproduktionszahl innerhalb des Zeitraums der Corona-Pandemie von ihnen mehrfach verändert. Bitte teilen Sie mir daher folgendes mit: 1) Welches Rechenverfahren zur Berechnung der R-Zahl wurde an welchem Tag während des Zeitraums der Corona-Pandemie angewandt? 2) Bitte teilen Sie mir die Rohdaten pro Tag seit dem Beginn der Ermittlung der R-Zahl mit, aus denen für den jeweiligen Tag die R-Zahl berechnet wurde. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 185583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185583 Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. April 2020 23:34
Status
Warte auf Antwort

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Rufus Buschart
Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte sie hiermit daran erinnern, dass die gesetzliche Frist zur Beantw…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: Automatische Antwort: Verfahren zur R-Zahl Berechnung [#185583]
Datum
24. Mai 2020 17:02
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte sie hiermit daran erinnern, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner Anfrage in einer Woche und zwei Tagen ablaufen wird. ... Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 185583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185583 Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Mai 2020 17:02
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Rufus Buschart
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahren zur R-Zahl Berechnung“ vom 28.…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Verfahren zur R-Zahl Berechnung [#185583]
Datum
4. Juni 2020 09:28
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahren zur R-Zahl Berechnung“ vom 28.04.2020 (#185583) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 185583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185583 Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Rufus Buschart
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verfahren zur R-Zahl Berechnung“ [#185583] [#185583]
Datum
10. Juni 2020 11:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185583 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie komplett ignoriert wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anhänge: - 185583.pdf Anfragenr: 185583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185583
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-721/009 II#0360 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Verfahren zur R-Zahl Berechnung“[#185583] # 25-721/009 II#0360
Datum
12. Juni 2020 12:30
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
459,3 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-721/009 II#0360 Sehr geehrter Herr Buschart, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 28.04.2020 Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang te…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.04.2020
Datum
24. Juni 2020 15:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Rufus Buschart
AW: Ihre Anfrage vom 28.04.2020 [#185583] Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre freundliche E…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.04.2020 [#185583]
Datum
25. Juni 2020 11:47
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre freundliche Email. Selbstverständlich verstehe ich, dass beim RKI im Moment sehr viel zu tun ist und die Bearbeitung meiner Anfrage sich etwas verzögern kann. Allerdings ist die Anfrage nun ziemlich genau zwei Monate alt und die Größe der R-Zahl war und ist ein entscheidendes Kriterium für die größte Einschränkung von Grundrechten seit der Gründung der Bundesrepublik. Ich möchte Sie daher freundlich bitten, die Anfrage bis Freitag, den 10. Juli zu beantworten. Mit freundlichen Grüßenn Rufus Buschart Anfragenr: 185583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185583/
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 28.04.2020 Sehr geehrter Herr Buschart, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ih…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 28.04.2020
Datum
12. August 2020 17:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Buschart, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen angefragten Informationen sind bereits öffentlich zugänglich iSd § 9 Abs.3 2. Alt IFG. 1. Zum Rechenverfahren des sensitiveren 4 Tage R-Wertes, sowie des stabileren 7 Tage R-Wertes, füge ich diesem Schreiben die mathematische Erläuterung bei. Zum praktischem Verständnis füge ich zum 4 Tage R-Wert das damalige Epidemiologisches Bulletin (Ab Seite 13) bei. Es handelt sich insoweit um zwei verschiedene Berechnungen, welche unterschiedliche Zeiträumen beschreiben. In diesem Sinne wurde kein R-Wert durch den anderen abgelöst. Die begehrte Information liegt daher nicht als amtliche Information vor. Im Übrigen verweise ich auf folgenden Link. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/Nowcasting.html 2. Die angefragten zugrunde liegenden Rohdaten sind die täglichen Infektionszahlen. Diese sind Berechnungsgrundlage und über den täglichen Lagebericht öffentlich einsehbar und archiviert. Die betreffenden Daten können sie über folgenden Link abrufen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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