Sitzungsprotokolle des Auschusses für das Wasserrettungswesen

Die Sitzungsprotokolle des Auschusses nach §15 der untenstehenden Vereinbarung sowie alle weiteren im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst Berlin stehenden Dokumente.

Gemäß §15 der Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und den in der Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst Berlin vertretenen Hilfsorganisationen über die Organisation und Durchführung des Wasserrettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 des Rettungsdienstgesetzes vom 8. Juli 1993 (GVBI. S. 313), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. März 2005 (GVBI. S. 125) tritt der Ausschuss für das Wasserrettungswesen tritt nach Bedarf, [jedoch] mindestens einmal im Jahr, zusammen.

Leider lassen sich im Internet keine Sitzungsprotokolle hierzu finden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    9. Februar 2021
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sitzungsprotokolle des Auschusses für das Wasserrettungswesen [#185633]
Datum
29. April 2020 13:00
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Sitzungsprotokolle des Auschusses nach §15 der untenstehenden Vereinbarung sowie alle weiteren im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst Berlin stehenden Dokumente. Gemäß §15 der Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und den in der Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst Berlin vertretenen Hilfsorganisationen über die Organisation und Durchführung des Wasserrettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 des Rettungsdienstgesetzes vom 8. Juli 1993 (GVBI. S. 313), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. März 2005 (GVBI. S. 125) tritt der Ausschuss für das Wasserrettungswesen tritt nach Bedarf, [jedoch] mindestens einmal im Jahr, zusammen. Leider lassen sich im Internet keine Sitzungsprotokolle hierzu finden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185633 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Sitzungsprotokolle des Auschusses für das Wasserrettungswesen [#185633]
Datum
29. April 2020 13:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 4664-907210 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sitzungsprotokolle des Ausschusses für das Wasserrettungswesen [#185633] - Anfrage nach dem IFG Sehr geehrteAntrag…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Sitzungsprotokolle des Ausschusses für das Wasserrettungswesen [#185633] - Anfrage nach dem IFG
Datum
5. Mai 2020 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre nachstehende elektronische Nachricht habe ich zuständigkeitshalber erhalten und bestätige hiermit deren Eingang. Bitte nehmen Sie zunächst eine Konkretisierung vor, auf welche Akten bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sich Ihre Anfrage in Bezug auf die Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst Berlin beziehen soll. Ich weise darauf hin, dass die Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst Berlin ein Zusammenschluss des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und des Deutschen Roten Kreuz e.V., ohne Beteiligung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, darstellt. Etwaige an diese Arbeitsgemeinschaft gerichteten Fragen können daher an dieser Stelle grundsätzlich nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an die Träger selbst. Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, dass in diesem Jahr sowie im Jahr 2019 keine Sitzungen des Ausschusses für das Wasserrettungswesen stattfanden. Die für den 17.03.2020 geplante Sitzung wurde auf Grund der Corona Pandemie abgesagt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie dennoch Akteneinsicht in Sitzungsprotokolle begehren, die vor den genannten Zeiträumen liegen. Erst dann kann ich Ihr Anliegen konkret prüfen und Ihnen auch den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft mitteilen. Sollte sich Ihre Anfrage mit dieser Auskunft nicht bereits erledigt haben, bitte ich Sie, Ihre Anfrage nach obigen Ausführungen zu konkretisieren und stehe ich Ihnen für etwaige Rückfragen gerne zur Verfügung. Ansonsten betrachte ich die Angelegenheit hiermit als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Sitzungsprotokolle des Ausschusses für das Wasserrettungswesen [#185633] - Anfrage nach dem IFG [#185633] Sehr…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sitzungsprotokolle des Ausschusses für das Wasserrettungswesen [#185633] - Anfrage nach dem IFG [#185633]
Datum
27. November 2020 00:39
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte entschuldigen Sie meine verspätete Rückmeldung. Bitte senden Sie mir eine möglichst vollständige Aufstellung (Übersicht inkl. Jahresangaben, kurzer Inhaltsangabe, Bearbeiter und Aktenzeichen) aller Aktenbestände zu, die in Ihrem Hause zur ARGE WRD geführt werden bzw. bereits an das Landesarchiv oder andere Behörden abgegeben worden sind. Weiterhin begehre ich folgendes a) Akteneinsicht in Sitzungsprotokolle des Ausschusses für das Wasserrettungswesen ab dem Jahr 2010. b) ein Übersicht über die beantragten Zuwendungen beim Land Berlin durch die ARGE WRD seit dem Haushaltsjahr 2010. (§10 Abs. 2 sowie §11 Abs. 1 ARGE WRD) c) die bei Ihnen eingereichte Tätigkeitsbericht der ARGE WRD ab dem Jahr 2010. d) ein Übersicht zu den bei Ihrer Senatsverwaltung beantragte(n) und ggf. erteilte(n) Zustimmung(en) zu den folgenden Veränderungen ab dem Jahr 2010: 1. Errichtung von Wasserrettungsstationen, 2. Aufgabe und Veränderung des Standortes von Wasserrettungsstationen, 3. Neuanschaffungen von Rettungsbooten, soweit es sich nicht um Ersatzbeschaf­fungen oder Reservevorhaltungen handelt 4. ersatzlose AußerdienststeIlung von Rettungsbooten 5. Änderungen der Alarmierungsgebiete der Leitstellen und der Betreungsgebiete von Wasserrettungsstationen. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185633/

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
WG: Anfrage nach dem IFG [#185633] WG: Sitzungsprotokolle des Ausschusses für das Wasserrettungswesen [#185633] - …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Anfrage nach dem IFG [#185633] WG: Sitzungsprotokolle des Ausschusses für das Wasserrettungswesen [#185633] -
Datum
30. November 2020 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre elektronische Nachricht habe ich zuständigkeitshalber erhalten und bestätige hiermit den Eingang. Sie begehren pauschal Akteneinsicht zu allen Vorgängen in Bezug auf die ARGE WRD und nennen darüber hinaus explizite Vorgänge. Wie Ihnen bereits mit Mail vom 05.05.2020 mitgeteilt wurde, ist die Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst Berlin ein freiwilliger Zusammenschluss der Organisationen des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und des Deutschen Roten Kreuz e.V., die die Aufgaben des Rettungsdienstes unterstützt. Dafür erhält die ARGE WRD Zuwendungen aus dem Landeshaushalt. Die Bauunterhaltung der Wasserrettungsstationen erfolgt durch die BIM. In Ihrer Mail begehren Sie Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft. Nach dem Verzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung – VGebO – vom 24. November 2009, (GVBl. S. 707), (Tarifstelle 1004- Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche) entstünden voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 250 ,00 €, wobei auch höhere Kosten bis zu 500 € nicht im Vornherein ausgeschlossen werden können. Gleiches gilt für eine Akteneinsicht vor Ort, wobei diese aufgrund der Corona –Pandemie nur eingeschränkt unter strengen Hygieneauflagen durchgeführt werden kann. Für Auskünfte allgemeiner Art zu der Vereinbarung mit der ARGE WRD, die über die im Internet verfügbaren Informationen hinausgehen, können Sie mich auch gerne anrufen. Ggf. können einige Ihrer Fragen schon auf diesem Weg beantwortet werden. Ungeachtet dessen bitte ich, Ihr Anliegen hinsichtlich einer pauschalen Aufstellung aller Aktenbestände, die über Ihre konkreten Fragen hinaus gehen, zu begründen, insbesondere mit Blick auf die mit dem Aufwand verbundenen Kosten. Für Ihre zeitnahe Rückmeldung bedanke ich mich und weise darauf hin, dass ich im Zeitraum vom 04.12. bis 15.12.2020 nicht im Büro bin. Mit freundlichen Grüßen