Fußballtraining trotz Corona

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Wieso ist es Fußballspielern der ersten Bundesliga gestattet sich in Gruppen zu versammeln und gemeinsam zu trainieren während die Privatpersonen nicht gestattet ist. Weitere Informationen: https://taz.de/Fussballprofis-trainieren-trotz-Corona/!5674611/?goMobile2=1586304000000

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso ist es Fußbal…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fußballtraining trotz Corona [#185677]
Datum
29. April 2020 20:55
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso ist es Fußballspielern der ersten Bundesliga gestattet sich in Gruppen zu versammeln und gemeinsam zu trainieren während die Privatpersonen nicht gestattet ist. Weitere Informationen: https://taz.de/Fussballprofis-trainieren-trotz-Corona/!5674611/?goMobile2=1586304000000
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185677 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskanzleramt
WG: K-401 306/20/0002 Antragsteller/in, Antragsteller/in ( 107 neg, 116 , 302-2 WG: Fußballtraining der 1. Bundesl…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: K-401 306/20/0002 Antragsteller/in, Antragsteller/in ( 107 neg, 116 , 302-2 WG: Fußballtraining der 1. Bundesliga trotz Corona [#185677]
Datum
20. Mai 2020 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. April 2020, in dem Sie die Fußballbundesliga bzw. die Wiederaufnahme von Trainings thematisieren. Meiner Antwort voranstellend erlaube ich mir folgenden Hinweis: § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf die Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, tatsächlich (aktenkundig) vorhanden sind. In Ihrer E-Mail bitten Sie jedoch im Ergebnis um eine Wertung. Die Bewertung eines Vorgangs oder Sachverhaltes ist nach dem IFG jedoch nicht geschuldet. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt deshalb als Bürgerbrief und nicht als Anfrage nach dem IFG. Kosten entstehen in diesem Zusammenhang für Sie nicht. Zu Ihrem Anliegen: Der exponentielle Anstieg der Infektionszahlen Anfang März in Deutschland hat deutlich gemacht, was für ein hohes Ansteckungspotenzial das SARS-Cov2-Virus hat. Trotzdem ist es Deutschland in der Folge gelungen, durch einschneidende Beschränkungen die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder deutlich zu reduzieren. Auch nachdem seit dem 20. April 2020 schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist die Zahl der Neuinfektionen niedrig geblieben. Stand heute ist keine erneut einsetzende Infektionsdynamik erkennbar. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einem Höchstmaß an Eigenverantwortung das Kontaktverbot sowie die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten haben. Deshalb gehen Bund und Länder einen erheblichen weiteren Öffnungsschritt, insbesondere um die Bildungschancen von jungen Menschen zu wahren, um den wirtschaftlichen Schaden, den das Eindämmen des Virus verursacht, weiter zu begrenzen und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen. In einer Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde am 6. Mai 2020 u.a. beschlossen, dass der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt wird. Die Sonderstellung von Berufssportlerinnen und Berufssportlern erfordert- auch rechtlich - eine gesonderte Beurteilung. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder halten die Fortsetzung des Spielbetriebes in der 1. und 2. Fußballbundesliga für die dort startberechtigten 36 Vereine auf deren Kosten für vertretbar. Dabei sind die Ausführungen von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zum erarbeiteten Schutzkonzept der Deutsche Fußball Liga (DFL) sowie die Maßgaben des Beschlusses der Sportministerinnen und Sportminister der Länder von 28. April 2020 zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen