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Absonderungshaft in Büren

Wie viele Menschen befanden sich in der Abschiebehafteinrichtung Büren in den Monaten März und April nach § 30 IfSG und in Abschiebehaft nach §§ 15, 62, 62b und Dublin-III-VO in Haft? Bitte nach Haftart Tag genau auflisten.
Wie viele Inhaftierte waren mit Covid-19-Viren im Zeitraum März und April infiziert? Bitte nach Haftart Tag genau auflisten.
Wie viele Mitarbeiter waren im Zeitraum März und April mit Covid-19 infiziert? Bitte Tag genau auflisten. Wie hoch waren im März und April der Krankenstand bei den Mitarbeitern in Prozent? Bitte Tag genau aufgliedern nach Landesbediensteten, Mitarbeitern von privaten Wachschutzorganisationen und sonstigen Mitarbeitern.
Wie viele Abschiebehäftlinge wurden im März und April aus der Einrichtung heraus abgeschoben? Es wird um eine Statistik für jeden Tag gebeten. Wie wurde sichergestellt, dass keiner der Abzuschiebenden mit Covid-19-Vieren infiziert waren?
Welches Vollzugsgesetz gilt/galt in der Hafteinrichtung für Menschen, die nach dem IfSG inhaftiert waren? Welche Aufsichtsbehörde war/ist für diese Haft zuständig?
Wurde den Menschen, die nach dem IfSG inhaftiert waren oder sind, ihr eigenes Mobiltelefon abgenommen oder wurden ihnen andere Gegenstände abgenommen? Wenn ja, auf welche gesetzliche Grundlage? Wurde ihnen der Empfang von Besuch verboten? Wenn ja, auf welche gesetzliche Grundlage? Wurden ihre Daten gespeichert? Wenn ja, auf welche gesetzliche Grundlage? Wie wurden sie darüber informiert und gab es eine Widerspruchsbelehrung? Was wäre bei einem Widerspruch passiert? Wie viele Stunden wurden die Betroffenen in ihre Zellen eingesperrt, gab es Hofgang, gab es die Möglichkeit auf die Nutzung von Internet? Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgten mögliche Einschränkungen? Wie oft und wie lange hatten die Betroffenen persönlichen Kontakt zu anderen Inhaftierten?
Gibt es ein schriftliches Regelwerk oder Dienstanweisungen, welche Haftbedingungen aufgrund der Covid-19-Pandemie für die Gefangenen (sowohl IfSG als auch Abschiebehaft) eingeschränkt wurden? Wenn ja, wird um die Übermittlung des Regelwerkes/Dienstanweisung gebeten.
Gibt es einen Hygieneplan? Wenn ja, wird um die Übermittlung des Hygieneplans gebeten.
Seit wann sind keine Privatbesuche in der Hafteinrichtung möglich? Seit wann gibt es einen Hinweis herüber auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold? Wann wurde bei dem Hinweis auf der Internetseite die Telefonnummer korrigiert und auf welche Veranlassung?
Wie viele Faxgeräte (bitte mit Auflistung der jeweiligen Nummern) gibt es in der Haftanstalt? Bitte auch auflisten, wie oft die Geräte im März und April auf Eingang von Faxen kontrolliert wurden. Bei welcher Faxnummer kann sichergestellt werden, dass eingehende Faxe innerhalb von 24 Stunden registriert werden? Bei welchen Faxgeräten war in der Vergangenheit nicht sichergestellt, dass Faxe innerhalb von 24 Stunden wahrgenommen wurden?
Wie oft und wann besuchten Mitglieder des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. und Beiratsmitglieder die Hafteinrichtung in Büren im März und April 2020? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um einen regelmäßigen Besuch wieder zu ermöglichen? Wann wurde der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. und der Beirat darüber informiert, dass Gefangene nach dem IfSG inhaftiert sind? Wurden diese Gefangenen informiert, dass diese Organisationen existent sind?
Wie viele fest angestellte Ärzte sind in der Hafteinrichtungen vorhanden? Sind Hygieniker und Virologen für die Absonderungsabteilung nach dem IfSG vorhanden?
Wie viele FFP-2-Masken, Gesichtsvisiere und Einwegschutzanzüge hat die Hafteinrichtung im März und April 2020 verbraucht? Welche weitere Schutzkleidung gab es?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
  • Kosten dieser Information:
    383,50 Euro
  • 0 Follower:innen
Guido Amtsmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
Guido Amtsmann
Betreff
Absonderungshaft in Büren [#185766]
Datum
1. Mai 2020 01:49
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Menschen befanden sich in der Abschiebehafteinrichtung Büren in den Monaten März und April nach § 30 IfSG und in Abschiebehaft nach §§ 15, 62, 62b und Dublin-III-VO in Haft? Bitte nach Haftart Tag genau auflisten. Wie viele Inhaftierte waren mit Covid-19-Viren im Zeitraum März und April infiziert? Bitte nach Haftart Tag genau auflisten. Wie viele Mitarbeiter waren im Zeitraum März und April mit Covid-19 infiziert? Bitte Tag genau auflisten. Wie hoch waren im März und April der Krankenstand bei den Mitarbeitern in Prozent? Bitte Tag genau aufgliedern nach Landesbediensteten, Mitarbeitern von privaten Wachschutzorganisationen und sonstigen Mitarbeitern. Wie viele Abschiebehäftlinge wurden im März und April aus der Einrichtung heraus abgeschoben? Es wird um eine Statistik für jeden Tag gebeten. Wie wurde sichergestellt, dass keiner der Abzuschiebenden mit Covid-19-Vieren infiziert waren? Welches Vollzugsgesetz gilt/galt in der Hafteinrichtung für Menschen, die nach dem IfSG inhaftiert waren? Welche Aufsichtsbehörde war/ist für diese Haft zuständig? Wurde den Menschen, die nach dem IfSG inhaftiert waren oder sind, ihr eigenes Mobiltelefon abgenommen oder wurden ihnen andere Gegenstände abgenommen? Wenn ja, auf welche gesetzliche Grundlage? Wurde ihnen der Empfang von Besuch verboten? Wenn ja, auf welche gesetzliche Grundlage? Wurden ihre Daten gespeichert? Wenn ja, auf welche gesetzliche Grundlage? Wie wurden sie darüber informiert und gab es eine Widerspruchsbelehrung? Was wäre bei einem Widerspruch passiert? Wie viele Stunden wurden die Betroffenen in ihre Zellen eingesperrt, gab es Hofgang, gab es die Möglichkeit auf die Nutzung von Internet? Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgten mögliche Einschränkungen? Wie oft und wie lange hatten die Betroffenen persönlichen Kontakt zu anderen Inhaftierten? Gibt es ein schriftliches Regelwerk oder Dienstanweisungen, welche Haftbedingungen aufgrund der Covid-19-Pandemie für die Gefangenen (sowohl IfSG als auch Abschiebehaft) eingeschränkt wurden? Wenn ja, wird um die Übermittlung des Regelwerkes/Dienstanweisung gebeten. Gibt es einen Hygieneplan? Wenn ja, wird um die Übermittlung des Hygieneplans gebeten. Seit wann sind keine Privatbesuche in der Hafteinrichtung möglich? Seit wann gibt es einen Hinweis herüber auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold? Wann wurde bei dem Hinweis auf der Internetseite die Telefonnummer korrigiert und auf welche Veranlassung? Wie viele Faxgeräte (bitte mit Auflistung der jeweiligen Nummern) gibt es in der Haftanstalt? Bitte auch auflisten, wie oft die Geräte im März und April auf Eingang von Faxen kontrolliert wurden. Bei welcher Faxnummer kann sichergestellt werden, dass eingehende Faxe innerhalb von 24 Stunden registriert werden? Bei welchen Faxgeräten war in der Vergangenheit nicht sichergestellt, dass Faxe innerhalb von 24 Stunden wahrgenommen wurden? Wie oft und wann besuchten Mitglieder des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. und Beiratsmitglieder die Hafteinrichtung in Büren im März und April 2020? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um einen regelmäßigen Besuch wieder zu ermöglichen? Wann wurde der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. und der Beirat darüber informiert, dass Gefangene nach dem IfSG inhaftiert sind? Wurden diese Gefangenen informiert, dass diese Organisationen existent sind? Wie viele fest angestellte Ärzte sind in der Hafteinrichtungen vorhanden? Sind Hygieniker und Virologen für die Absonderungsabteilung nach dem IfSG vorhanden? Wie viele FFP-2-Masken, Gesichtsvisiere und Einwegschutzanzüge hat die Hafteinrichtung im März und April 2020 verbraucht? Welche weitere Schutzkleidung gab es?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Guido Amtsmann Anfragenr: 185766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185766
Mit freundlichen Grüßen Guido Amtsmann
Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrter Herr Amtsmann, bitte entschuldigen Sie, dass Sie erst jetzt eine Rückmeldung erhalten. Hiermit best…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Ihre Anfrage "Absonderungshaft in Büren", Nr. 185766
Datum
22. Mai 2020 08:52
Status
Warte auf Antwort
image001.png
11,4 KB


Sehr geehrter Herr Amtsmann, bitte entschuldigen Sie, dass Sie erst jetzt eine Rückmeldung erhalten. Hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 01.05.2020. Die Antwort auf Ihre Anfrage befindet sich in Bearbeitung und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte um Ihre Geduld und werde mich unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Detmold
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW)-Ihre Anfrage Nr.185766 Sehr geehrter Herr Amtsmann, im Anh…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW)-Ihre Anfrage Nr.185766
Datum
3. Juni 2020 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Amtsmann, im Anhang übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre im Betreff genannte Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Guido Amtsmann
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW)-Ihre Anfrage Nr.185766 [#185766] Sehr geehrte<< A…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
Guido Amtsmann
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW)-Ihre Anfrage Nr.185766 [#185766]
Datum
8. Juni 2020 19:15
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Absonderungshaft in Büren“ vom 01.05.2020 (#185766) wurde von Ihnen nur zum Teil beantwortet. Ich gehe davon aus, dass zumindest die Frage "Welches Vollzugsgesetz gilt/galt in der Hafteinrichtung für Menschen, die nach dem IfSG inhaftiert waren? Welche Aufsichtsbehörde war/ist für diese Haft zuständig?" kostenfrei zu beantworten ist. Können Sie mir da Auskunft erteilen? Mit freundlichen Grüßen Guido Amtsmann Anfragenr: 185766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185766

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Bezirksregierung Detmold
Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihre anliegende Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Rechtsgru…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Anfrage
Datum
9. Juni 2020 16:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihre anliegende Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Rechtsgrundlage für die Absonderung von Menschen mit bestimmten Infektionen/Erkrankungen, die in § 30 Abs.1 IfSG definiert sind, ist das Infektionsschutzgesetzt. Da diese Menschen nicht inhaftiert werden, gibt es auch kein "Vollzugsgesetz für eine Hafteinrichtung". Uneinsichtige Infizierte können auf richterlichen Beschluss hin in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung untergebracht werden - vgl. § 30 Abs. 2 IFSG. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.