Schulungsunterlagen zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 wurde unter TOP 2, "Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID 19-Epidemie" der unter https://fragdenstaat.de/dokumente/4177-beschluss-zu-beschrankungen-des-offentlichen-lebens-zur-eindammung-der-covid-19-epidemie/ veröffentlichte Beschluss getroffen. Darin heißt es: "Um das Meldewesen der Fallzahlen zu optimieren und die
Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der Kontaktnachverfolgung zu verbessern, führt das Bundesverwaltungsamt online-Schulungen durch."
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Schulungsunterlagen, möglichst in einem gängigen elektronischen Format (zum Beispiel Powerpoint oder PDF)
- oder, falls es sich um eine automatisiert ablaufende interaktive Online-Schulung handelt, die bei Ihnen intern veraktete Wiedergabe der Schulungsinhalte, die dem tatsächlichen Schulungsablauf am nächsten kommt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum2. Mai 2020
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6. Juni 2020
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