Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit behördlicher Social-Media Auftritte

Anfang Januar berichtete der Tagesspiegel über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit behördlicher Social-Media-Auftritte. Aufhänger waren die Urteile des EuGHs und des Bundesverwaltungsgerichts zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpages, sowie die Ankündigung des Baden-Württembergischen Datenschutzbeauftragten, seinen Twitter-Account zu löschen. Link:

https://www.tagesspiegel.de/themen/agenda/unklarheit-ueber-datenschutz-und-meinungsfreiheit-behoerden-ziehen-sich-aus-sozialen-medien-zurueck/25393444.html

In dem Artikel zitiert der Tagesspiegel das BMJV damit, dass die Urteile des EuGHs und des Bundesverwaltungsgerichts „zur Kenntnis genommen“ worden seien und deren Auswirkungen derzeit „geprüft“ würden. Ich gehe davon aus, dass diese Prüfung bzw. deren Ergebnisse in irgendeiner Form verschriftlicht wurden (z.B. in einem Gutachten oder Vermerk). Ich bitte Sie um Herausgabe dieser „Verschriftlichung“.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfang Janu…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow
Betreff
Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit behördlicher Social-Media Auftritte [#185950]
Datum
4. Mai 2020 11:43
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anfang Januar berichtete der Tagesspiegel über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit behördlicher Social-Media-Auftritte. Aufhänger waren die Urteile des EuGHs und des Bundesverwaltungsgerichts zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpages, sowie die Ankündigung des Baden-Württembergischen Datenschutzbeauftragten, seinen Twitter-Account zu löschen. Link: https://www.tagesspiegel.de/themen/agenda/unklarheit-ueber-datenschutz-und-meinungsfreiheit-behoerden-ziehen-sich-aus-sozialen-medien-zurueck/25393444.html In dem Artikel zitiert der Tagesspiegel das BMJV damit, dass die Urteile des EuGHs und des Bundesverwaltungsgerichts „zur Kenntnis genommen“ worden seien und deren Auswirkungen derzeit „geprüft“ würden. Ich gehe davon aus, dass diese Prüfung bzw. deren Ergebnisse in irgendeiner Form verschriftlicht wurden (z.B. in einem Gutachten oder Vermerk). Ich bitte Sie um Herausgabe dieser „Verschriftlichung“.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow Anfragenr: 185950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185950 Postanschrift Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6II – Z3 307/2020 Sehr geehrter Herr Re…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 4. Mai 2020 - Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit behördlicher Social-Media Auftritte [#185950]
Datum
4. Juni 2020 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6II – Z3 307/2020 Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt von Engelbrechten-Ilow, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 4. Mai 2020 teile ich Ihnen Folgendes mit: Inwiefern die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts Auswirkungen auf das Engagement des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in den Sozialen Netzwerken haben werden, befindet sich in einer laufenden Prüfung, deren Ergebnis von den Gesprächen des Bundespresseamtes (BPA) mit Facebook über eine neue Vereinbarung zur Datenverarbeitung bei Fanpages abhängt. Die Federführung für diese Gespräche liegt innerhalb der Bundesregierung beim BPA. Mit freundlichen Grüßen