Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Anfang Januar berichtete der Tagesspiegel über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit behördlicher Social-Media-Auftritte. Aufhänger waren die Urteile des EuGHs und des Bundesverwaltungsgerichts zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpages, sowie die Ankündigung des Baden-Württembergischen Datenschutzbeauftragten, seinen Twitter-Account zu löschen. Link:
https://www.tagesspiegel.de/themen/agenda/unklarheit-ueber-datenschutz-und-meinungsfreiheit-behoerden-ziehen-sich-aus-sozialen-medien-zurueck/25393444.html
In dem Artikel zitiert der Tagesspiegel das BMJV damit, dass die Urteile des EuGHs und des Bundesverwaltungsgerichts „zur Kenntnis genommen“ worden seien und deren Auswirkungen derzeit „geprüft“ würden. Ich gehe davon aus, dass diese Prüfung bzw. deren Ergebnisse in irgendeiner Form verschriftlicht wurden (z.B. in einem Gutachten oder Vermerk). Ich bitte Sie um Herausgabe dieser „Verschriftlichung“.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow
Anfragenr: 185950
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/185950
Postanschrift
Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow
<< Adresse entfernt >>