Termin Reisewarnung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die weltweite Reisewarnung gilt bis 14.06.2020. Alle verbalen Hinweise deuten auf eine weiter Verlängerung hin. Unsere Reise soll am 19.06.2020 beginnen. Die Restzahlung in Höhe von fast 3000 € wird fällig. Für Rentner eine Menge Geld. In der augenblicklichen Situation bleibt Bezahlen oder Verweigern und das Geld zum Anwalt tragen.
Wann wird über eine Verlängerung der Reisewarnung oder Öffnung entschieden.
Danke für Ihre Mühe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die weltweite Reise…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Termin Reisewarnung [#185999]
Datum
5. Mai 2020 09:24
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die weltweite Reisewarnung gilt bis 14.06.2020. Alle verbalen Hinweise deuten auf eine weiter Verlängerung hin. Unsere Reise soll am 19.06.2020 beginnen. Die Restzahlung in Höhe von fast 3000 € wird fällig. Für Rentner eine Menge Geld. In der augenblicklichen Situation bleibt Bezahlen oder Verweigern und das Geld zum Anwalt tragen. Wann wird über eine Verlängerung der Reisewarnung oder Öffnung entschieden. Danke für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185999 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung welche als IFG-Anfra…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10428633] Termin Reisewarnung [#185999]
Datum
13. Mai 2020 10:40
Status
Warte auf Antwort
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung welche als IFG-Anfrage einging und an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Bitte entschuldigen Sie unsere verzögerte Antwort anläßlich des extrem hohen Anfragenvolumens. Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Sie eine Reise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen oder gar unmöglich machen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein. Wer eine Reise nicht antreten möchte, sollte sein Reisebüro bzw. seinen Reiseveranstalter kontaktieren. Neben Alternativen wie Umbuchungen lässt sich so auch die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung auf Kulanzbasis besprechen. Die seit dem 17. März 2020 gültige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen gilt bis auf weiteres fort, vorerst bis einschließlich 14. Juni 2020. Eine unmittelbare Rechtswirkung wie z.B. ein Ausreiseverbot ist mit dieser Reisewarnung übrigens nicht verbunden. Eine Ausreise aus Deutschland ist vielmehr davon abhängig, ob der Zielstaat dieser Einreise zustimmt. In Abstimmung mit den Nachbarstaaten und den betroffenen Bundesländern wurden zur Eindämmung der Infektionsgefahren vorübergehende Grenzkontrollen eingeführt. Die Binnengrenzkontrollen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark sowie (luftseitig) zu Italien und Spanien gelten zunächst bis zum 15. Mai 2020. Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen laut BMI nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Zumindest bis zum 15. Mai 2020 müssen auch die Quarantänebestimmungen bei Wiedereinreise berücksichtigt werden. Beachten Sie auch unseren Artikel dazu: https://www.auswaertiges-amt.de/de/Reis… Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ: www.diplo.de/de/service/fragenkatalog-n… Zur Unterscheidung von Sicherheitshinweisen und einer Reisewarnung bzw. wann es eine solche geben kann, finden Sie ausführliche Hinweise in unseren FAQ: www.diplo.de/antworten Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Termin Reisewarnung“ vom 05.05.2020 (#185999) ha…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Ticket#: 10428633] Termin Reisewarnung [#185999]
Datum
10. November 2020 05:59
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Termin Reisewarnung“ vom 05.05.2020 (#185999) hat sich erledigt. Danke für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185999/