Hintergrund zu uk-essen.cloud.opencampus.net

Informationen zu https://uk-essen.cloud.opencampus.net/ da das Portal selbst nur auf das Impressum von https://www.uni-due.de/ verweist.
Insbesondere:
* Betreiber der Plattform
* ggf. die zugehörige Ausschreibung
* Weshalb nicht die existente HISinOne Lösung verwendet wird.
* Ob der Datenschutzbeauftragte der Universität darüber im Bilde ist, dass sämtliche Daten der Medizinstudenten bei einem externen Dienstleister in die Amazon-Cloud kopiert wurden und ggf. seine Beurteilung dazu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Christoph Bluoss
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Universität Duisburg-Essen Details
Von
Christoph Bluoss
Betreff
Hintergrund zu uk-essen.cloud.opencampus.net [#186031]
Datum
5. Mai 2020 14:32
An
Universität Duisburg-Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu https://uk-essen.cloud.opencampus.net/ da das Portal selbst nur auf das Impressum von https://www.uni-due.de/ verweist. Insbesondere: * Betreiber der Plattform * ggf. die zugehörige Ausschreibung * Weshalb nicht die existente HISinOne Lösung verwendet wird. * Ob der Datenschutzbeauftragte der Universität darüber im Bilde ist, dass sämtliche Daten der Medizinstudenten bei einem externen Dienstleister in die Amazon-Cloud kopiert wurden und ggf. seine Beurteilung dazu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Bluoss Anfragenr: 186031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186031 Postanschrift Christoph Bluoss << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Bluoss

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Universität Duisburg-Essen
Ihre Anfrage vom 5. Mai 2020 Sehr geehrter Herr Bluoss, Sie haben per E-Mail vom 5. Mai 2020 einen Antrag auf …
Von
Universität Duisburg-Essen
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 5. Mai 2020
Datum
4. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
142,5 KB
Sehr geehrter Herr Bluoss, Sie haben per E-Mail vom 5. Mai 2020 einen Antrag auf Erteilung von Hintergrundinformationen zum Portal „https://uk-essen.cloud.opencampus.net/ gestellt. Da diese Anfrage die Medizinische Fakultät der Universität Duisburg-Essen betrifft und derartige Verwaltungsangelegenheiten nach der Rechtsverordnung für die Universitätskliniken Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster (Universitätsklinikum-Verordnung - UKVO) in Verbindung mit der Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Duisburg-Essen und dem Universitätsklinikum Essen durch das Universitätsklinikum Essen wahrgenommen werden, wurde Ihr Antrag zur Bearbeitung an mich weitergeleitet. Betreiber der Plattform ist, wie dies auch im Impressum angegeben ist, die Universität Duisburg-Essen. Zum Hintergrund der Plattform ist folgendes anzumerken: Das Universitätsklinikum Essen hat, in Wahrnehmung der Aufgaben der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen, Campus Essen, im Januar 2019 einen Vertrag mit der OpenCampus GmbH über die Campusmanagement Software abgeschlossen. Bei der Software handelt es sich um ein speziell auf die Anforderungen des Studiums der Humanmedizin zugeschnittenes elektronisches Studien- und Prüfungssystem, das auch schon von anderen Fakultäten bzw. Hochschulen in Deutschland genutzt wird. Eine Ausschreibung ist nicht erfolgt; die Gründe hierfür und auch die Gründe, aus denen die Nutzung des Systems HISinOne nicht in Betracht kam, entnehmen Sie bitte dem anliegenden Auszug aus dem Vergabevermerk des Einkaufs des Universitätsklinikum Essen vom 17.12.2018. Zuständigkeitshalber hat der Vertrag mit der OpenCampus GmbH inklusive der Vereinbarung über Auftragsverarbeitung dem Datenschutzbeauftragten des Universitätsklinikum Essen unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten der Universität Duisburg-Essen vorgelegen. Der Datenschutzbeauftragte des Universitätsklinikum Essen hat den Einsatz der Software geprüft und freigegeben. Im Hinblick auf Ihre Anfrage habe ich den Datenschutzbeauftragen des Universitätsklinikum Essen gleichwohl noch einmal um seine Stellungnahme explizit auch zum Einsatz des Amazon Web Service gebeten. Die Antwort vom 3. Juni 2020 lautet: „… die Verarbeitung „OpenCampus“ ist datenschutzrechtlich von uns bewertet worden. Im Ergebnis gibt es keine Gründe, die Software nicht zu verwenden. Selbstverständlich ist uns bekannt, dass zur Verarbeitung der Daten der Amazon Web Service (AWS) genutzt wird. Das ist auch mit dem Vertragspartner im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung dokumentiert. …“ Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage damit umfassend beantwortet ist. Sollten sich doch noch Rückfragen ergeben, können Sie sich gerne direkt an mich wenden. Auf die Erhebung von Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) wird gem. § 2 VerwGebO IFG NRW aus Gründen der Billigkeit verzichtet.