Sehr geehrter Herr Bluoss,
Sie haben per E-Mail vom 5. Mai 2020 einen Antrag auf Erteilung von Hintergrundinformationen zum Portal „
https://uk-essen.cloud.opencampus.net/ gestellt. Da diese Anfrage die Medizinische Fakultät der Universität Duisburg-Essen betrifft und derartige Verwaltungsangelegenheiten nach der Rechtsverordnung für die Universitätskliniken Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster (Universitätsklinikum-Verordnung - UKVO) in Verbindung mit der Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Duisburg-Essen und dem Universitätsklinikum Essen durch das Universitätsklinikum Essen wahrgenommen werden, wurde Ihr Antrag zur Bearbeitung an mich weitergeleitet.
Betreiber der Plattform ist, wie dies auch im Impressum angegeben ist, die Universität Duisburg-Essen.
Zum Hintergrund der Plattform ist folgendes anzumerken:
Das Universitätsklinikum Essen hat, in Wahrnehmung der Aufgaben der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen, Campus Essen, im Januar 2019 einen Vertrag mit der OpenCampus GmbH über die Campusmanagement Software abgeschlossen. Bei der Software handelt es sich um ein speziell auf die Anforderungen des Studiums der Humanmedizin zugeschnittenes elektronisches Studien- und Prüfungssystem, das auch schon von anderen Fakultäten bzw. Hochschulen in Deutschland genutzt wird.
Eine Ausschreibung ist nicht erfolgt; die Gründe hierfür und auch die Gründe, aus denen die Nutzung des Systems HISinOne nicht in Betracht kam, entnehmen Sie bitte dem anliegenden Auszug aus dem Vergabevermerk des Einkaufs des Universitätsklinikum Essen vom 17.12.2018.
Zuständigkeitshalber hat der Vertrag mit der OpenCampus GmbH inklusive der Vereinbarung über Auftragsverarbeitung dem Datenschutzbeauftragten des Universitätsklinikum Essen unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten der Universität Duisburg-Essen vorgelegen. Der Datenschutzbeauftragte des Universitätsklinikum Essen hat den Einsatz der Software geprüft und freigegeben. Im Hinblick auf Ihre Anfrage habe ich den Datenschutzbeauftragen des Universitätsklinikum Essen gleichwohl noch einmal um seine Stellungnahme explizit auch zum Einsatz des Amazon Web Service gebeten. Die Antwort vom 3. Juni 2020 lautet:
„… die Verarbeitung „OpenCampus“ ist datenschutzrechtlich von uns bewertet worden. Im Ergebnis gibt es keine Gründe, die Software nicht zu verwenden. Selbstverständlich ist uns bekannt, dass zur Verarbeitung der Daten der Amazon Web Service (AWS) genutzt wird. Das ist auch mit dem Vertragspartner im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung dokumentiert. …“
Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage damit umfassend beantwortet ist. Sollten sich doch noch Rückfragen ergeben, können Sie sich gerne direkt an mich wenden.
Auf die Erhebung von Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) wird gem. § 2 VerwGebO IFG NRW aus Gründen der Billigkeit verzichtet.