Maskenscanner

Anfrage an: Stadt Hildesheim

Beschreibung und Nachweis darüber, wie das eingesetzte System der Firma "MaskeDanke" in den Eingangsbereichen des Rathauses und der Stadtbibliothek die DSGVO, erfüllt.

Wie wurde die Firma ausgewählt und hat eine öffentliche Ausschreibung stattgefunden?

Wenn es keine öffentliche Ausschreibung gab, würde ich den Entscheidungsprozess gerne dargestellt haben.

Wie wird die (zukünfige) Einhaltung der DSGVO garantiert und geprüft?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2020
  • Frist
    5. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beschreibung und Nachw…
An Stadt Hildesheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maskenscanner [#186094]
Datum
6. Mai 2020 12:00
An
Stadt Hildesheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beschreibung und Nachweis darüber, wie das eingesetzte System der Firma "MaskeDanke" in den Eingangsbereichen des Rathauses und der Stadtbibliothek die DSGVO, erfüllt. Wie wurde die Firma ausgewählt und hat eine öffentliche Ausschreibung stattgefunden? Wenn es keine öffentliche Ausschreibung gab, würde ich den Entscheidungsprozess gerne dargestellt haben. Wie wird die (zukünfige) Einhaltung der DSGVO garantiert und geprüft?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186094 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Hildesheim
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage bezüglich des Maskenscanners im Eingangsbereich des Rathauses beantwort…
Von
Stadt Hildesheim
Betreff
AW: Maskenscanner [#186094]
Datum
29. Mai 2020 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage bezüglich des Maskenscanners im Eingangsbereich des Rathauses beantworte ich Ihnen nach Rücksprache hier im Haus wie folgt: Die von der Firma "Maske? Danke!" im Auftrag der Stadt Hildesheim aufgestellten Tablet-PCs entsprechen den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Das System erfasst über die im Gerät eingebaute Kamera die eintretenden Personen. Die Bilder werden unmittelbar nach ihrer Aufnahme im Arbeitsspeicher des Gerätes verarbeitet und wieder gelöscht. Es erfolgt weder eine Speicherung der Bilder im Gerät noch erfolgt eine Übertragung der Bilder auf andere Geräte. Ein externer Zugriff auf die Bilddaten durch die Stadt Hildesheim, die Firma "Maske? Danke!" oder Dritte ist nicht möglich. Bei der Verarbeitung der Bilddaten erfolgt darüber hinaus keine Identifizierung von Einzelpersonen anhand von biometrischen Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Die aufgenommenen Bilder werden nur daraufhin automatisiert geprüft, ob die erfasste Person einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Eine Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt nicht. Zweck der beschriebenen Datenverarbeitung ist die Ausübung des Hausrechts der Stadt Hildesheim. Im speziellen Fall dient sie dazu, die Regelung, Verwaltungsgebäude der Stadt nur mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten, durchzusetzen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 14 NDSG. Die Gesetzeskonformität der laufenden Datenverarbeitung ist durch Prüfrechte der Stadt Hildesheim gegenüber der Firma "Maske? Danke!" entsprechend Art. 28 Abs. 3 DSGVO gesichert. Soweit Sie von der Datenverarbeitung betroffen sind, steht Ihnen das Recht auf Auskunft, auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist: die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover Einer öffentlichen Ausschreibung bedurfte es vorliegend nicht, da die Firma "Maske? Danke!" derzeit der einzige Anbieter eines Maskenscanners ist. Gem. § 8 Abs. 4 Nr. 10 Unterschwellenvergabeordnung kann eine Leistung direkt an ein Unternehmen vergeben werden, wenn diese Leistung nur durch ein bestimmtes Unternehmen erbracht werden kann. Mit freundlichen Grüßen