Prüfungen des Amazon-Logistikzentrums

Sämtliche Ergebnisse der Prüfungen der Amazon-Logistikzentren in Koblenz durch die dortige Regionalstelle in den Jahren 2018, 2019 und 2020. Diese sollen sämtliche Prüfungen zum Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz umfassen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche…
An Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Prüfungen des Amazon-Logistikzentrums [#186145]
Datum
7. Mai 2020 08:22
An
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Ergebnisse der Prüfungen der Amazon-Logistikzentren in Koblenz durch die dortige Regionalstelle in den Jahren 2018, 2019 und 2020. Diese sollen sämtliche Prüfungen zum Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz umfassen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 186145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186145 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
LTranspG Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei mein Schreiben bzgl. Ihrer Anfrage nach Landestransparenzgesetz. Mit…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Betreff
LTranspG
Datum
7. Mai 2020 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei mein Schreiben bzgl. Ihrer Anfrage nach Landestransparenzgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: LTranspG [#186145] Sehr geehrte<< Anrede >> die Anfrage wurde von mir gestellt. Ich arbeite bei de…
An Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: LTranspG [#186145]
Datum
7. Mai 2020 15:54
An
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die Anfrage wurde von mir gestellt. Ich arbeite bei der Open Knowledge Foundation, das heißt, Post erreicht mich darüber auch. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 186145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186145 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
AW: LTranspG [#186145] Sehr geehrter Herr Semsrott, Danke für die schnelle Rückmeldung. Wenn ich über Ihren Verei…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Betreff
AW: LTranspG [#186145]
Datum
8. Mai 2020 08:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Danke für die schnelle Rückmeldung. Wenn ich über Ihren Verein richtig informiert bin, besteht für jeden Bürger, jede Bürgerin über Ihr Portal die Möglichkeit Anfragen an Behörden z u verschicken. Unsere Antwort im Rahmen dieser Anfrage steht aber immer nur demjenigen zu für den sie bestimmt ist, der von ihr betroffen ist d.h. wir benötigen den Namen und die Anschrift des ursprünglichen Antragsstellers, Antragstellerin. Dies wird im Landestransparenzgesetz in Teil 3 §11 (2) auch entsprechend ausgeführt: "Der Antrag muss die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers ... erkennen lassen..." Hier reicht es leider nicht aus, dass Sie im Auftrag von Open Knowledge Foundation die Anfrage einreichen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: LTranspG [#186145] Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe Ihnen meine Identität Ihnen gezeigt. Ich stel…
An Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: LTranspG [#186145]
Datum
8. Mai 2020 08:23
An
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe Ihnen meine Identität Ihnen gezeigt. Ich stelle die Anfrage nicht im Auftrag von jemandem, sondern in meinem Namen. Wenn Ihnen das nicht reicht, dann lehnen Sie meinen Antrag gerne ab und wir klären das auf dem verwaltungsrechtlichen Weg. Einen Übersicht über die Klagen, die ich in den letzten Jahren geführt habe, finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/info/ueber/klagen/ Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 186145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186145
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
AW: LTranspG [#186145] Sehr geehrter Herr Semsrott, bei Anfragen, die über Plattformen gestellt werden ist es seh…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Betreff
AW: LTranspG [#186145]
Datum
8. Mai 2020 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, bei Anfragen, die über Plattformen gestellt werden ist es sehr schwer bis unmöglich zu erkennen, ob hier als Bevollmächtiger im Auftrag gehandelt wird oder als eigentlicher Antragssteller*in. Daher müssen wir, auch im Sinne der Antragssteller*in absichern, dass keine Fehler durch falsche Adressate unterlaufen. Ich gehe jetzt, aufgrund Ihrer u.s. Mailantwort daher davon aus, dass Sie nicht als Bevollmächtigter für den Verein handeln sondern der eigentliche Antragssteller sind. Zu Ihrer Anfrage: Sie beantragen in Ihrem Schreiben vom 07.05.2020 "sämtliche Prüfungen zum Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz". Wie schon vorab geschrieben regelt hier Teil 3 des LTranspG die Grundlagen des Informationszuganges in Form eines Antrags. Wir benötigen hierfür eine genaue Beschreibung dessen, was zur Einsicht gewünscht wird. Die allgemeine Begrifflichkeit "Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz" sind hier zu unbestimmt. Bitte präzisieren Sie mir genauer, welche Daten bzw. Informationen sie unter den entsprechenden Begriffen einsehen möchten. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: LTranspG [#186145] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich beziehe mich auf sä…
An Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: LTranspG [#186145]
Datum
8. Mai 2020 08:58
An
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich beziehe mich auf sämtliche Prüfungen auf Basis folgender rechtlicher Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Chemikaliengesetz (ChemG), Fahrpersonalgesetz (FPersG), Medizinproduktegesetz (MPG), Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV), Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV). Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 186145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186145
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
AW: LTranspG [#186145] Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei mein Schreiben bzgl. Ihrer Anfrage nach LTranspG. Mit…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Betreff
AW: LTranspG [#186145]
Datum
8. Mai 2020 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei mein Schreiben bzgl. Ihrer Anfrage nach LTranspG. Mit freundlichen Grüßen
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
AW: LTranspG [#186145] Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei erhalten Sie, vorab per Mail, meinen Bescheid zu u.a. U…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Betreff
AW: LTranspG [#186145]
Datum
1. Juli 2020 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei erhalten Sie, vorab per Mail, meinen Bescheid zu u.a. Unterlagen. Das Original ist auf postalischem Weg zu Ihnen unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Prüfungen des Amazon-Logistikzentrums“ [#186145] [#186145]
Datum
3. Juli 2020 16:30
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186145/ Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord geht in ihrer Ablehnung weder darauf ein, welche Dokumente vorliegen, noch darauf, warum die genannten Ausnahmetatbestände vorliegen. Es ist unwahrscheinlich, dass Prüfberichte tatsächlich komplett geheim sein sollten. Mit der äußerst kurzen Begründung ist es nicht möglich, adäquat einzuschätzen, ob der Verwaltungsrechtsweg bestritten werden sollte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 186145.pdf - 2020-05-07_2-Amazon_LandesTransgG_05-2020.pdf - 2020-05-08_5-Amazon_LandesTransgG_08_05-2020.pdf - 2020-07-01_1-Amazon_LandesTranspG_Bescheid.pdf Anfragenr: 186145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186145/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfrei…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit
Datum
16. Juli 2020 07:01
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 16.07.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.077 Ihr Zeichen: fragdenstaat.de # 186145 <<E-Mail-Adresse>> Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit - Übersendung von Unterlagen Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Beschwerde habe ich erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. In dem oben bezeichneten informationsfreiheitsrechtlichen Beschwerdeverfahren übersende ich Ihnen den beigefügten Schriftverkehr zur Kenntnisnahme. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz keine aufschiebende Wirkung gegenüber einem Ablehnungs- bzw. Widerspruchsbescheid einer öffentlichen Stelle hat. Eine Ablehnung kann daher trotz Anrufung des Landesbeauftragten bestandskräftig werden. Um eine Überprüfung der Ablehnung zu erreichen, müssen daher immer Widerspruch bzw. Verpflichtungsklage erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfrei…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit
Datum
27. August 2020 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2606 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 27.08.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.077 Ihr Zeichen: fragdenstaat.de # 186145 <<E-Mail-Adresse>> Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit Ihre E-Mail vom 03.07.2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrer o.g. Beschwerde möchte ich Ihnen mitteilen, dass die SGD Nord fristgemäß Stellung zu meinem Schreiben vom 15.07.2020 genommen hat. Die SGD Nord hat die dem ablehnenden Bescheid zugrunde liegenden Erwägungen und Gründe in Bezug auf die dem Zugang entgegenstehenden Belange (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Schutz personenbezogener Daten) ausreichend, schlüssig und nachvollziehbar dargelegt. Ich bitte um Verständnis, dass ich ebenso im Hinblick auf den Schutz dieser entgegenstehenden Belange keine weiteren konkreten Ausführungen im Detail anführen kann. Eine Kopie dieses Schreibens sende ich ebenfalls an die SGD Nord. Ich sehe das Verfahren hiermit als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit [#186145] 4.03.20.077 Sehr geehrte<< Anrede >> vie…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit [#186145]
Datum
28. August 2020 06:29
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
4.03.20.077 Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wenn die Behörde Ihnen gegenüber die Ablehnungsgründe schlüssig dargestellt hat, möchte ich Sie bitten, mir das Schreiben weiterzuleiten. Wie in meiner Vermittlungsbitte beschrieben hat die Behörde mir gegenüber Ablehnungsgründe lediglich behauptet, allerdings nicht begründet. Ich möchte Sie bitten mir mitzuteilen, ob Sie die Ablehnung der Behörde mir gegenüber - nicht Ihnen gegenüber - für ausreichend halten. Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 186145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186145/

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag auf Informationszugang Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland…
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [geschwärzt] Telefon: (06131) 208 [geschwärzt] Telefax: (06131) 208 [geschwärzt] Datum: 18.09.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.077; 4.04.20.053 Ihr Zeichen: fragdenstaat.de # 186145 [geschwärzt] Ihr Antrag auf Informationszugang Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit - Übersendung von Unterlagen Ihre E-Mail vom 28.08.2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, in dem oben bezeichneten informationsfreiheitsrechtlichen Beschwerdeverfahren übersende ich Ihnen den beigefügten Schriftverkehr zur Kenntnisnahme. Inhaltlich möchte ich darauf hinweisen, dass sich in meinem Schreiben vom 15.07.2020 an die SGD Nord ein Schreibfehler befindet. Dort habe ich Ihre Mail vom 03.07.2020 versehentlich auf den 03.06.2020 datiert. Dies führte bei der SGD Nord im Rahmen der Stellungnahme zu einem Missverständnis über den zeitlichen Ablauf (vgl. S. 2/12 Abs. 4), welcher sich Inhaltlich jedoch nicht auf die Begründung ausgewirkt hat. Ich bitte dies dennoch zu entschuldigen. Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die Begründung zwar nicht in allen Punkten teile. Insbesondere bin ich der Auffassung, dass die zitierten Normen der GewO nicht in dem dargelegten Umfang im Rahmen des LTranspG Berücksichtigung finden. Letztlich hat die SGD Nord ihre Abwägungsentscheidung jedoch schlüssig begründet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]