Ausschreibungstext

Ich bin auf der Suche nach einer etwas länger zurückliegenden Ausschreibung, die mir online auf Ihrer Plattform leider nicht ermittelbar war (vmtl. wegen des Alters).
Es geht um die Ausschreibung der TH Wildau für das digitale Campus Management System (eine Software für Noten und Studierendenlaufbahn). Ich vermute, damals wurde HISinOne ausgewählt, aktuell ist es jedenfalls noch so.
Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Ausschreibungstext [#186159]
Datum
7. Mai 2020 12:23
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin auf der Suche nach einer etwas länger zurückliegenden Ausschreibung, die mir online auf Ihrer Plattform leider nicht ermittelbar war (vmtl. wegen des Alters). Es geht um die Ausschreibung der TH Wildau für das digitale Campus Management System (eine Software für Noten und Studierendenlaufbahn). Ich vermute, damals wurde HISinOne ausgewählt, aktuell ist es jedenfalls noch so. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 186159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186159 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrter Herr Langner, das Ministerium des Innern und für Kommunales betreibt lediglich die technisches Plat…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
WG: Ausschreibungstext [#186159]
Datum
7. Mai 2020 13:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, das Ministerium des Innern und für Kommunales betreibt lediglich die technisches Plattform "Vergabemarktplatz". Aktenführende und -haltende Stelle ist die jeweils ausschreibende Verwaltungsstelle, in Ihrem Falle also die TH Wildau. Nur diese kann Ihnen Unterlagen einer Ausschreibung/Vergabe zur Verfügung stellen. Ihrer Bitte folgend habe ich Ihre Anfrage gemäß § 6 Abs. 1 AIG BB an diese zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> allerbesten Dank für die schnelle Auskunft. Ebenso die Weiterleitung nach § 6…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WG: Ausschreibungstext [#186159]
Datum
7. Mai 2020 13:21
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> allerbesten Dank für die schnelle Auskunft. Ebenso die Weiterleitung nach § 6 Abs. 1 AIG BB. Der TH Wildau liegt meine Anfrage auch bereits vor. Diese verlangt jedoch für die Auskunft 80€ und die Anfrage liegt dort auch bereits seit 4. März. Daher dachte ich bei Ihnen mit weniger Schmerzen für alle erfolgreicher zu sein. Wenn ich die Ausführungen der LDSB Brandeburg in ihren Anwendungshinweisen richtig verstanden habe, dann ist eine Auskunft auch zu erteilen, selbst wenn man nicht selbst Aktenführende Stelle ist. Es geht darum, ob die Information vorliegt oder nicht. Da dachte ich, dass die Daten doch noch gespeichert sein müssten, in der Plattform. Darf ich daher konkretisieren nachfragen, ob Ihnen die Information vorliegt oder eben nicht? Gesundheitliche Grüße Marcel Langner Anfragenr: 186159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186159
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrter Herr Langner, gemäß der §§ 6 und 7 des AIG BB ist die Gewährung und Durchführung der Akteneinsicht …
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: WG: Ausschreibungstext [#186159]
Datum
7. Mai 2020 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, gemäß der §§ 6 und 7 des AIG BB ist die Gewährung und Durchführung der Akteneinsicht durch die zuständige sprich Akten führende Stelle durchzuführen. Dies ist die TH Wildau. Von hiesiger Seite kann nämlich auch nicht beurteilt werden, ob Ihr Antrag möglicherweise abgelehnt werden müsste bzw. ob personenbezogene Daten oder Unternehmensdaten (siehe hierzu §5 des AIG BB) betroffen sind und hier erst entsprechende Genehmigungen bei den Betroffenen eingeholt werden müssten. Desweiteren sei angemerkt, dass Unternehmen im Laufe des Vergabeverfahrens grundsätzlich auch die Möglichkeit haben, ihre Angebote in Schriftform bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Insofern liegen hier - insbesondere da es sich ja um eine ältere Vergabe handelt - mit großer Wahrscheinlichkeit keine vollständigen Unterlagen vor, da lediglich die Ausschreibung selbst elektronisch zu erfolgen hat. Die Kommunikation und die Angebotsabgabe an die ausschreibende Stelle sowie die Mitteilung über die Ergebnisse der Submission sind grundsätzlich auch in Schriftform möglich. Weiterhin würde die Recherche in den Archivdateien des Vergabemarktplatzes eine Beauftragung nachgeordneter Stellen (Support, Rechenzentrum) bedingen, der ebenfalls mit Kosten verbunden wäre. Ich bitte Sie, sich aus den vorgenannten Gründen direkt an die zuständige Stelle, die zentrale Vergabestelle der TH Wildau, zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ah ich glaube Ihre Argumente jetzt erst verstanden zu haben. Ich glaube es is…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WG: Ausschreibungstext [#186159]
Datum
7. Mai 2020 16:02
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ah ich glaube Ihre Argumente jetzt erst verstanden zu haben. Ich glaube es ist alles viel einfacher. Mich interessiert tatsächlich nur der ohnehin öffentliche Teil, der dann zumindest aktuell ja als PDF ausgegeben wird. Angebote der Bieter u.ä. wollte ich nicht anfragen. Nur den Text und das Datum der Veröffentlichung. Und mich interessieren ja gerade auch Ihre Akten. Nach meiner Lesart, sind die in Ihren Systemen gespeicherten (sicherlich auch mit Archivregelungen versehenen) Informationen Akten, für welche Sie zuständig und aktenführend sind. Mir geht es auch darum, die Angaben Ihrer Systeme mit jenen, die ich von der TH Wildau bekommen werde, zu korrelieren. Ich kann gut verstehen, wenn eine Recherche in Archiven, sofern erforderlich, Kosten nach sich zieht. Dort möchte ich daher erneut auf meinen Wunsch eines vorherigen Kostenvoranschlag hinweisen. Vielen Dank für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 186159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186159
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrter Herr Langner, vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich versuche es noch einmal z…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: WG: Ausschreibungstext [#186159]
Datum
8. Mai 2020 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich versuche es noch einmal zu erklären. Das Ministerium des Innern und für Kommunales betreibt lediglich eine technische Plattform, über die die angeschlossenen öffentlichen Dienststellen der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung ihre Vergabe durchführen können. Die hierüber gesteuerten Daten werden im Sinne einer Auftragsverarbeitung durch den IT-Dienstleiter der Landes (ZIT-BB) im Rechenzentrum verarbeitet. Eine Bearbeitung oder Bereitstellung von Akten im Ministerium des Innern und für Kommunales erfolgt zu keiner Zeit. Herr der Daten und Akten, also des gesamten Vergabevorganges, ist die zuständige, sprich Akten führende Stelle. Dies ist in Ihrem Fall die TH Wildau. Nur diese kann Ihnen hierzu Auskunft geben bzw. Akteneinsicht gewähren. Denn auch nur dort kann eine Bewertung hinsichtlich Ihres Auskunftsgesuchs durchgeführt werden, insbesondere da hier mit hoher Wahrscheinlichkeit auch datenschutzrelevante Daten (Unternehmensdaten, personenbezogene Daten) vorliegen. Ich bitte Sie daher abschließend noch einmal, sich dorthin zu wenden. Das Ministerium des Innern und für Kommunales kann Ihnen hierzu keine Auskunft erteilen. Selbstverständlich steht es Ihnen nach § 11 AIG BB frei, sich in der Angelegenheit auch an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich denke verstanden zu haben, dass Sie sich nicht als aktenführende Stelle i…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WG: Ausschreibungstext [#186159]
Datum
8. Mai 2020 18:45
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich denke verstanden zu haben, dass Sie sich nicht als aktenführende Stelle im Sinne des AIG ansehen. Vorrangig deswegen, weil die Akte bei der Hochschule liegt. Genau das sehe ich anders. Auch Sie besitzen eine Akte, die inhaltlich zu einem überwiegenden Teil identisch mit der der urpsprünglich von der Hochschule verfassten ist. Letztlich ist es aber Ihre Akte. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg führt dazu in Ihren Anwendungshinweisen aus: "Die Zuständigkeit als Akten führende Stelle ist gegeben, soweit die Behörde über die gewünschten Unterlagen verfügt. So kann sich beispielsweise eine Gemeinde nicht von der Pflicht zur Offenlegung von Akten befreien, indem sie auf eine andere Behörde verweist, für die sie selbst lediglich eine Stellungnahme geschrieben habe." Hier nachzulesen: https://www.lda.brandenburg.de/media_fast/4055/AIG_Hinweise_2014_180525_n.pdf auf Seite 61. Das lese ich so, dass es unerheblich ist, wer die Information erstmalig verfasst hat. Sofern bei Ihnen die Information vorliegt, ist diese auch im Rahmen des AIG zu übermitteln. Darf ich Sie bitten, im Falle von Uneinigkeit, hierüber die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg zu befragen? Ich kann diese auch tun. Lassen Sie mich es bitte wissen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 186159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186159
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrter Herr Langner, meine Antwort zu diesem Vorgang war abschließend. Als Betreiber der elektronischen Ve…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: WG: Ausschreibungstext [#186159]
Datum
11. Mai 2020 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, meine Antwort zu diesem Vorgang war abschließend. Als Betreiber der elektronischen Vergabeplattform verfügt das Ministerium des Innern und für Kommunales nicht über die von Ihnen gewünschten Daten/Akten. Bitte wenden Sie sich an die TH Wildau. Sollten Sie diese Auffassung nicht teilen, steht es Ihnen - wie bereits mitgeteilt - selbstverständlich frei, sich in der Angelegenheit an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ausschreibungstext“ [#186159] [#186159]
Datum
11. Mai 2020 22:19
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186159 Ich versuche auch von dieser Quelle den Text einer Ausschreibung zu erhalten, den ich auch direkt bei der entsprechenden Hochschule angefragt habe. Ich vermute auch bei dieser Hochschule werde ich Sie erneut um Vermittlung bitten müssen. Bei dieser Anfrage bin ich jedoch nach dem Studium Ihrer Anwendungshinweise der Ansicht, dass auch das Ministerium auskunftspflichtig ist. Ich bitte um Ihre Einschätzung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 186159.pdf Anfragenr: 186159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186159
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium des Innern und für Kommunales vom 7. Mai 2020 Sehr geehrter Her…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium des Innern und für Kommunales vom 7. Mai 2020
Datum
3. Juni 2020 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Das wird sicherlich helfen, dass ich Sie …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ausschreibungstext“ [#186159] [#186159]
Datum
3. Juni 2020 18:32
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Das wird sicherlich helfen, dass ich Sie zukünftig nicht unnötig einschalte. Diese Anfrage ist für mich abgeschlossen. Ich möchte jedoch auch erklären, dass ich diese Anfrage nur gestellt habe, da mir die TH Wildau für die Beantwortung 80€ berechnen wollte (https://fragdenstaat.de/a/181921). Ich hoffte hier einfacher an die Information zu kommen. Spannenderweise erhielt ich heute ein Schreiben der TH Wildau (nach Ankündigung einer Untätigkeitsklage meinerseits), dass es garkeine Ausschreibung gibt. Aufgrund dieser Art des Umanges der TH Wildau mit dem AIG, ist an vielen Stellen ganz unnötig Arbeit entstanden. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 186159.pdf - 2020-06-03_1-002200736.pdf Anfragenr: 186159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186159