Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website wirvsvirushackathon.org

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://wirvsvirushackathon.org/

= Zum Hintergrund =

Die Website https://wirvsvirushackathon.org/ , die von der Darstellung sich ausdrücklich als
#WIRVSVIRUS DER HACKATHON DER BUNDESREGIERUNG

präsentiert, wirbt mit dem Wappen der Bundesregierung.

Dem Website https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Aufgaben/DE/B/bundesadler.html [1] habe ich entnommen

> Zitatanfang
Bundesadler bzw. Hoheitszeichen

Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes

Das Bundesverwaltungsamt entscheidet über Genehmigungen zur Verwendung des Bundesadlers auf Darstellungen aller Art. Zudem verfolgt und ahndet es Ordnungswidrigkeiten nach § 124 OWiG bei unbefugter Benutzung der geschützten Hoheitszeichen des Bundes. Dazu gehören der Bundesadler, das Bundeswappen, die Dienstflaggen des Bundes sowie diesen zum Verwechseln ähnliche Darstellungen.
> Zitatende

Der Antwort des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit habe ich entnommen:

> Zitatanfang
Das Bundeskanzleramt stellte für den Hackathon der Bundesregierung Logos zur verfügung. Ferner übernahm Herr Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun die Schirmherrschaft zu dieser veranstaltung. Einzelne Beschäftigte der Bundesregierung haben ehrenamtlich am Hackathon mitgewirkt.

Die Bundesregierung und das Bundeskanzleramt haben nach hiesiger Erkenntnis nicht die technischen und organisatorischen Mittel des Hackathons bestimmt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, insbesondere die Wahl der Verarbeitungsmittel (Telemedienangebot, eingesetzte Werkzeuge etc.), wurden durch die Zivilgesellschaften entschieden.
> Zitatende
https://realtime.fyi/cloud/panicroomplus/Datenschutz/wirvsvirushackathon/Datenschutz-im-oeffentlichen-Bereich-2020-05-05-24-501-1-II-8543-geschwaerzt-a.pdf

Nach meiner Auffassung ist es bei der Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://wirvsvirushackathon.org unzulässig von einem "Logo" zu sprechen. Es ist ein Hoheitszeichen des Bundes und dementsprechend ist die Verwendung des Bundesadlers ohne die in [1] genannte Genehmigung unzulässig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2020
  • Frist
    13. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Genehmigung…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website wirvsvirushackathon.org [#186356]
Datum
11. Mai 2020 08:14
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://wirvsvirushackathon.org/ = Zum Hintergrund = Die Website https://wirvsvirushackathon.org/ , die von der Darstellung sich ausdrücklich als #WIRVSVIRUS DER HACKATHON DER BUNDESREGIERUNG präsentiert, wirbt mit dem Wappen der Bundesregierung. Dem Website https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Aufgaben/DE/B/bundesadler.html [1] habe ich entnommen > Zitatanfang Bundesadler bzw. Hoheitszeichen Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes Das Bundesverwaltungsamt entscheidet über Genehmigungen zur Verwendung des Bundesadlers auf Darstellungen aller Art. Zudem verfolgt und ahndet es Ordnungswidrigkeiten nach § 124 OWiG bei unbefugter Benutzung der geschützten Hoheitszeichen des Bundes. Dazu gehören der Bundesadler, das Bundeswappen, die Dienstflaggen des Bundes sowie diesen zum Verwechseln ähnliche Darstellungen. > Zitatende Der Antwort des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit habe ich entnommen: > Zitatanfang Das Bundeskanzleramt stellte für den Hackathon der Bundesregierung Logos zur verfügung. Ferner übernahm Herr Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun die Schirmherrschaft zu dieser veranstaltung. Einzelne Beschäftigte der Bundesregierung haben ehrenamtlich am Hackathon mitgewirkt. Die Bundesregierung und das Bundeskanzleramt haben nach hiesiger Erkenntnis nicht die technischen und organisatorischen Mittel des Hackathons bestimmt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, insbesondere die Wahl der Verarbeitungsmittel (Telemedienangebot, eingesetzte Werkzeuge etc.), wurden durch die Zivilgesellschaften entschieden. > Zitatende https://realtime.fyi/cloud/panicroomplus/Datenschutz/wirvsvirushackathon/Datenschutz-im-oeffentlichen-Bereich-2020-05-05-24-501-1-II-8543-geschwaerzt-a.pdf Nach meiner Auffassung ist es bei der Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://wirvsvirushackathon.org unzulässig von einem "Logo" zu sprechen. Es ist ein Hoheitszeichen des Bundes und dementsprechend ist die Verwendung des Bundesadlers ohne die in [1] genannte Genehmigung unzulässig.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 186356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186356 Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Gustav Wall
Sehr geehrte<< Anrede >> der Bundesadler ist jetzt auf der Website https://wirvsvirushackathon.org/ a…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website wirvsvirushackathon.org [#186356]
Datum
15. Mai 2020 07:04
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> der Bundesadler ist jetzt auf der Website https://wirvsvirushackathon.org/ aus dem Abschnitt "Initiatoren" entfernt. Nach wie vor wird aber der Bundesadler mit der Aufschrift "Bundesregierung" im Abschnitt "Schirmherrschaft des #WirVsVirus Hackathons" sehr exponent eingeblendet. Ich bitte mir die Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers im Abschnitt "Schirmherrschaft des #WirVsVirus Hackathons" auf der Website https://wirvsvirushackathon.org/ zu senden. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 186356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186356
Gustav Wall
Sehr geehrte<< Anrede >> der Bundesadler ist jetzt auf der Website https://wirvsvirushackathon.org/ a…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website wirvsvirushackathon.org [#186356]
Datum
17. Mai 2020 07:36
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> der Bundesadler ist jetzt auf der Website https://wirvsvirushackathon.org/ aus dem Abschnitt "Initiatoren" entfernt. Nach wie vor wird aber der Bundesadler im Abschnitt "Unterstützung nach dem #WirVsVirus Hackathon" auf der Webseite https://wirvsvirushackathon.org/weiterfuehrung-2/ sehr exponent eingeblendet. Ich bitte mir die Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers im Abschnitt "Unterstützung nach dem #WirVsVirus Hackathon" auf der Website https://wirvsvirushackathon.org/ zu senden. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 186356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186356
Gustav Wall
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung zur Verwendung des Bundesadl…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website wirvsvirushackathon.org [#186356]
Datum
16. Juni 2020 05:58
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website wirvsvirushackathon.org“ vom 11.05.2020 (#186356) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 186356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186356/
Bundesverwaltungsamt
Z I 5-i-270a/20 IFG Anfrage #186356 vom 11.Mai 2020, 08:15 Uhr Z I 5-i-270c/20 IFG Anfrage #187276 vom 23.Mai 20…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
WG: [EXTERN]Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website wirvsvirushackathon.org [#186356]
Datum
17. Juni 2020 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Z I 5-i-270a/20 IFG Anfrage #186356 vom 11.Mai 2020, 08:15 Uhr Z I 5-i-270c/20 IFG Anfrage #187276 vom 23.Mai 2020, 19:04 Uhr Sehr geehrter Herr Wall, Ihre Anträge auf Informationszugang gemäß § 1 Abs. 1 IFG mit Mail vom 11.Mai 2020, 08:15 Uhr ( #186356) und Ihr erneuter Antrag auf Informationszugang mit Mail vom 23.Mai 2020,19:04Uhr ( #187276) betreffen denselben rechtlichen Sachverhalt und werden daher zusammen bearbeitet. Derzeit ist die Abstimmung mit der Fachabteilung wegen der erneuten Antragstellung noch nicht abgeschlossen. Ihre IFG Anfrage #186356 wird in Kürze zum Aktenzeichen Z I 5-i-270a/20 , Ihre erneute IFG-Anfrage #187276 zum Aktenzeichen Z I 5-i-270c/20 auf der Plattform einheitlich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesverwaltungsamt
Z I 5-i-270a/20 - Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website wirvsvirushackathon.org [#186356] S…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Z I 5-i-270a/20: Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website wirvsvirushackathon.org [#186356]
Datum
18. Juni 2020 17:09
Status
Z I 5-i-270a/20 - Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website wirvsvirushackathon.org [#186356] Sehr geehrter Herr Wall, bei dem auf der Website https://wirvsvirushackathon.org/ abgebildeten Bildwortmarke (Adler mit Säule) handelt es sich um keine Darstellung des Bundesadlers laut "Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20.01.1950 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1130-1 veröffentlichten bereinigten Fassung" http://www.gesetze-im-internet.de/bwa... ,sodass das Bundesverwaltungsamt nicht für die Genehmigung der Verwendung zuständig ist. Vielmehr handelt es sich bei der Bildwortmarke um eine gestalterische Darstellung aus dem Styleguide der Bundesregierung , den Sie unter https://styleguide.bundesregierung.de... erläutert finden: Danach wird die Bundesregierung durch ihr Corporate Design mit einer eigenständigen Identität sichtbar: Es bestimmt ihr charakteristisches visuelles Profil und schafft damit eine einheitliche Basis für eine erfolgreiche Kommunikation. Das Corporate Design wird medienübergreifend im Print- und Onlinebereich eingesetzt und ist für die Kommunikation nach innen und außen verbindlicher Ausdruck der Corporate Identity der Bundesregierung. Klammer und Dachmarke des Corporate Design ist die seit 1999 eingesetzte Bildwortmarke der Bundesregierung. Der Styleguide der Bundesregierung beinhaltet alle Vorgaben für das visuelle Erscheinungsbild der Bundesregierung im Geschäfts-, Print- und Onlinebereich. Das Corporate Design der Bundesregierung basiert auf dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 2. Juni 1999. Die Pflege, Entwicklung und Umsetzung des Corporate Design obliegt dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen dorthin. Mit freundlichen Grüßen