Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website wirvsvirushackathon.org
Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://wirvsvirushackathon.org/
= Zum Hintergrund =
Die Website https://wirvsvirushackathon.org/ , die von der Darstellung sich ausdrücklich als
#WIRVSVIRUS DER HACKATHON DER BUNDESREGIERUNG
präsentiert, wirbt mit dem Wappen der Bundesregierung.
Dem Website https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Aufgaben/DE/B/bundesadler.html [1] habe ich entnommen
> Zitatanfang
Bundesadler bzw. Hoheitszeichen
Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes
Das Bundesverwaltungsamt entscheidet über Genehmigungen zur Verwendung des Bundesadlers auf Darstellungen aller Art. Zudem verfolgt und ahndet es Ordnungswidrigkeiten nach § 124 OWiG bei unbefugter Benutzung der geschützten Hoheitszeichen des Bundes. Dazu gehören der Bundesadler, das Bundeswappen, die Dienstflaggen des Bundes sowie diesen zum Verwechseln ähnliche Darstellungen.
> Zitatende
Der Antwort des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit habe ich entnommen:
> Zitatanfang
Das Bundeskanzleramt stellte für den Hackathon der Bundesregierung Logos zur verfügung. Ferner übernahm Herr Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun die Schirmherrschaft zu dieser veranstaltung. Einzelne Beschäftigte der Bundesregierung haben ehrenamtlich am Hackathon mitgewirkt.
Die Bundesregierung und das Bundeskanzleramt haben nach hiesiger Erkenntnis nicht die technischen und organisatorischen Mittel des Hackathons bestimmt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, insbesondere die Wahl der Verarbeitungsmittel (Telemedienangebot, eingesetzte Werkzeuge etc.), wurden durch die Zivilgesellschaften entschieden.
> Zitatende
https://realtime.fyi/cloud/panicroomplus/Datenschutz/wirvsvirushackathon/Datenschutz-im-oeffentlichen-Bereich-2020-05-05-24-501-1-II-8543-geschwaerzt-a.pdf
Nach meiner Auffassung ist es bei der Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://wirvsvirushackathon.org unzulässig von einem "Logo" zu sprechen. Es ist ein Hoheitszeichen des Bundes und dementsprechend ist die Verwendung des Bundesadlers ohne die in [1] genannte Genehmigung unzulässig.
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Mai 2020
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13. Juni 2020
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