Informationen zu leerstehendem Gebäude Moltkestraße 31a, Karlsruhe

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Ich möchte mich gerne informieren über die Eigentums- und Besitzverhältnisse der Immobilie mit der Anschrift Moltkestraße 31a in Karlsruhe.

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich um ein leerstehendes Gebäude, dass unter Denkmalschutz steht. Bis 2008 befand sich dort ein Kindergarten [1].
Augenscheinlich befindet sich das Gebäude trotz prominenter Lage im Karlsruher Zentrum in einem ungenutzten und teils baufälligen Zustand. Vermeintlich hatten Interessenten in vergangener Zeit sich vergeblich um einen Kauf und Erhalt der Immobilie bemüht. Angeblich konnte die Zuständigkeit auf Kommunal- oder Landesebene für dieses Gebäude nicht ausfindig gemacht werden. Über die Motivation und die Gründe des Leerstandes lässt sich daher nur spekulieren.

Meine Fragen an sie wären deshalb:
1) Unter welchen Besitzverhältnissen steht oben genannte Immobilie?
2) Unter welcher Zuständigkeit fällt oben genannte Immobilie?
3) Welche zukünftigen Nutzungspläne gibt es für oben genannte Immobilie?

[1] https://ka.stadtwiki.net/Stationsgeb%C3%A4ude_des_Kasernenbahnhofs

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2020
  • Frist
    10. Juni 2020
  • 7 Follower:innen
Jonas Heinrich
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möcht…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
Jonas Heinrich
Betreff
Informationen zu leerstehendem Gebäude Moltkestraße 31a, Karlsruhe [#186368]
Datum
11. Mai 2020 13:14
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte mich gerne informieren über die Eigentums- und Besitzverhältnisse der Immobilie mit der Anschrift Moltkestraße 31a in Karlsruhe. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich um ein leerstehendes Gebäude, dass unter Denkmalschutz steht. Bis 2008 befand sich dort ein Kindergarten [1]. Augenscheinlich befindet sich das Gebäude trotz prominenter Lage im Karlsruher Zentrum in einem ungenutzten und teils baufälligen Zustand. Vermeintlich hatten Interessenten in vergangener Zeit sich vergeblich um einen Kauf und Erhalt der Immobilie bemüht. Angeblich konnte die Zuständigkeit auf Kommunal- oder Landesebene für dieses Gebäude nicht ausfindig gemacht werden. Über die Motivation und die Gründe des Leerstandes lässt sich daher nur spekulieren. Meine Fragen an sie wären deshalb: 1) Unter welchen Besitzverhältnissen steht oben genannte Immobilie? 2) Unter welcher Zuständigkeit fällt oben genannte Immobilie? 3) Welche zukünftigen Nutzungspläne gibt es für oben genannte Immobilie? [1] https://ka.stadtwiki.net/Stationsgeb%C3%A4ude_des_Kasernenbahnhofs
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich Anfragenr: 186368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186368 Postanschrift Jonas Heinrich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich
Jonas Heinrich
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu leerstehendem Gebäude M…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
Jonas Heinrich
Betreff
AW: Informationen zu leerstehendem Gebäude Moltkestraße 31a, Karlsruhe [#186368]
Datum
11. Juni 2020 19:59
An
Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu leerstehendem Gebäude Moltkestraße 31a, Karlsruhe“ vom 11.05.2020 (#186368) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich Anfragenr: 186368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186368 Postanschrift Jonas Heinrich << Adresse entfernt >>
Stadt Karlsruhe
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte mic…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Informationen zu leerstehendem Gebäude Moltkestraße 31a, Karlsruhe [#186368]
Datum
15. Juni 2020 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte mich gerne informieren über die Eigentums- und Besitzverhältnisse der Immobilie mit der Anschrift Moltkestraße 31a in Karlsruhe. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich um ein leerstehendes Gebäude, dass unter Denkmalschutz steht. Bis 2008 befand sich dort ein Kindergarten [1]. Augenscheinlich befindet sich das Gebäude trotz prominenter Lage im Karlsruher Zentrum in einem ungenutzten und teils baufälligen Zustand. Vermeintlich hatten Interessenten in vergangener Zeit sich vergeblich um einen Kauf und Erhalt der Immobilie bemüht. Angeblich konnte die Zuständigkeit auf Kommunal- oder Landesebene für dieses Gebäude nicht ausfindig gemacht werden. Über die Motivation und die Gründe des Leerstandes lässt sich daher nur spekulieren. Meine Fragen an sie wären deshalb: 1) Unter welchen Besitzverhältnissen steht oben genannte Immobilie? 2) Unter welcher Zuständigkeit fällt oben genannte Immobilie? 3) Welche zukünftigen Nutzungspläne gibt es für oben genannte Immobilie? [1] https://ka.stadtwiki.net/Stationsgeb%C3%A4ude_des_Kasernenbahnhofs Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Karlsruhe
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte mic…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Informationen zu leerstehendem Gebäude Moltkestraße 31a, Karlsruhe [#186368]
Datum
17. Juni 2020 09:09
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte mich gerne informieren über die Eigentums- und Besitzverhältnisse der Immobilie mit der Anschrift Moltkestraße 31a in Karlsruhe. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich um ein leerstehendes Gebäude, dass unter Denkmalschutz steht. Bis 2008 befand sich dort ein Kindergarten [1]. Augenscheinlich befindet sich das Gebäude trotz prominenter Lage im Karlsruher Zentrum in einem ungenutzten und teils baufälligen Zustand. Vermeintlich hatten Interessenten in vergangener Zeit sich vergeblich um einen Kauf und Erhalt der Immobilie bemüht. Angeblich konnte die Zuständigkeit auf Kommunal- oder Landesebene für dieses Gebäude nicht ausfindig gemacht werden. Über die Motivation und die Gründe des Leerstandes lässt sich daher nur spekulieren. Meine Fragen an sie wären deshalb: 1) Unter welchen Besitzverhältnissen steht oben genannte Immobilie? 2) Unter welcher Zuständigkeit fällt oben genannte Immobilie? 3) Welche zukünftigen Nutzungspläne gibt es für oben genannte Immobilie? [1] https://ka.stadtwiki.net/Stationsgeb%C3%A4ude_des_Kasernenbahnhofs Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen