IT-Strategie und Digitalisierung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: IT-Strategie und Ko…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT-Strategie und Digitalisierung [#186430]
Datum
12. Mai 2020 11:27
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186430
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständig…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; IT-Strategie und Digitalisierung; Vg. 183-2020
Datum
26. Mai 2020 15:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Da Ihre Anfrage nicht mehr im Rahmen einer einfachen kostenfreien Auskunft beantwortet werden kann, ist eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des IFG-Bescheids mit Blick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkungen und die Bestimmung der Rechtsbehelfsfristen sicherzustellen. Daher ist die Mitteilung der Postadresse erforderlich und datenschutzrechtlich gem. Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG gerechtfertigt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Erläuterung, wieso der Versand eines Dokuments keine einfache Auskunft …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; IT-Strategie und Digitalisierung; Vg. 183-2020 [#186430]
Datum
28. Mai 2020 08:20
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Erläuterung, wieso der Versand eines Dokuments keine einfache Auskunft ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186430