Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die dokumentierte Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile der Maßnahmen gemäß des Verfassungsrang genießenden Verhältnismäßigkeitsprinzips.
Die dokumentierte Abwägung insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte gemäß des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Die dokumentierte Abwägung insbesondere im Hinblick auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Den Nachweis, dass Folgewirkungen der Maßnahmen in der Abwägung berücksichtigt sind sowie die Dokumentation dieser Folgewirkungen.
Den Nachweis, dass die Abwägung vor Beschluss und vor Inkraftsetzung der Maßnahmen erfolgt ist.
Eine Information darüber, welche Teile der Abwägung einerseits auf Vermutungen, Hypothesen, Projektionen, "Experten"meinungen etc. beruhen und andererseits welche Teile der Abwägung evidenzbasiert sind.
Bezüglich der evidenzbasierten wie auch der weiteren Faktoren wird jeweils um Quellenangaben gebeten.
Die Dokumentation der Wirkungsanalyse (Erfolgskontrolle?) der durch die Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen.

Ich beziehe mich auf Ihre Pressemitteilung vom 10.05.2020 mit dem (irreführenden?) Titel "Mitarbeiter des BMI verbreitet Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement": https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/05/mitarbeiter-bmi-verbreitet-privatmeinung-corona-krisenmanagement.html

Darin führen Sie u.a. aus:
"Die Bundesregierung hat in Folge der Corona-Infektionsgefahren zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen, um die Infektionskette im Inland und im grenzüberschreitenden Verkehr zu unterbrechen. Diese werden innerhalb der Bundesregierung fortlaufend abgewogen (...). Die ergriffenen Maßnahmen wirken."

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die dokumentierte A…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung [#186440]
Datum
12. Mai 2020 14:15
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die dokumentierte Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile der Maßnahmen gemäß des Verfassungsrang genießenden Verhältnismäßigkeitsprinzips. Die dokumentierte Abwägung insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte gemäß des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Die dokumentierte Abwägung insbesondere im Hinblick auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Den Nachweis, dass Folgewirkungen der Maßnahmen in der Abwägung berücksichtigt sind sowie die Dokumentation dieser Folgewirkungen. Den Nachweis, dass die Abwägung vor Beschluss und vor Inkraftsetzung der Maßnahmen erfolgt ist. Eine Information darüber, welche Teile der Abwägung einerseits auf Vermutungen, Hypothesen, Projektionen, "Experten"meinungen etc. beruhen und andererseits welche Teile der Abwägung evidenzbasiert sind. Bezüglich der evidenzbasierten wie auch der weiteren Faktoren wird jeweils um Quellenangaben gebeten. Die Dokumentation der Wirkungsanalyse (Erfolgskontrolle?) der durch die Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen. Ich beziehe mich auf Ihre Pressemitteilung vom 10.05.2020 mit dem (irreführenden?) Titel "Mitarbeiter des BMI verbreitet Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement": https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/05/mitarbeiter-bmi-verbreitet-privatmeinung-corona-krisenmanagement.html Darin führen Sie u.a. aus: "Die Bundesregierung hat in Folge der Corona-Infektionsgefahren zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen, um die Infektionskette im Inland und im grenzüberschreitenden Verkehr zu unterbrechen. Diese werden innerhalb der Bundesregierung fortlaufend abgewogen (...). Die ergriffenen Maßnahmen wirken." Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186440 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung“ vom…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung [#186440]
Datum
16. Juni 2020 06:58
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung“ vom 12.05.2020 (#186440) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186440/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Gesendet: Freitag, 26. Juni 2020 um 21:48 Uhr An: Antragsteller/in Cc: <<E-Mail-Adresse>>, "f AfD…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung [#186440]
Datum
27. Juni 2020 08:42
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gesendet: Freitag, 26. Juni 2020 um 21:48 Uhr An: Antragsteller/in Cc: <<E-Mail-Adresse>>, "f AfD" <<Name und E-Mail-Adresse>>, "f FDP" <<Name und E-Mail-Adresse>>, "f Grüne" <<Name und E-Mail-Adresse>>, "Fraktion Linke" <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Einschaltung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit in seiner Ombudsfunktion im Zusammenhang mit einer Anfrage nach dem IFG an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren,   am 12.05.2020 stellte ich eine Anfrage nachfolgenden Inhalts, die auch unter diesem Link einsehbar ist: https://fragdenstaat.de/anfrage/corona-krisenmanagement-der-bundesregierung/. Innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat erfolgte keine Reaktion des Empfängers. Am 16.06.2020 wurde der Empfänger von mir über seinen Verzug informiert und um umgehende Antwort gebeten. Diese Reaktion erfolgte bisher (26.06.2020) nicht. M.E. ist damit §12 Abs. (1) des IFG einschlägig. Um bevorzugte Bearbeitung wird gebeten, da hier die Legitimation des "Corona-Krisenmangements" angesprochen ist. Das Krisenmanagement hat nachweislich massive "Kollateralschäden" verursacht, die mit jedem Tag weiter wachsen, womit Eilbedürftigkeit des Vorganges gegeben sein dürfte. Dennoch möchte ich es nicht versäumen, Ihnen Herr Prof. Kelber sowie Ihren Mitarbeiternnen und Mitarbeitern ganz herzlich für Ihre Arbeit im Datenschutz zu danken, insbesondere im Zusammenhang mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, welche formal mit COVID-19 begründet wurden. Es gibt aktuell in Legislative wie auch Exekutive nur wenige unabhängige und grundrechtssensible Stimmen, welche zudem häufig großem politischem und medialem Druck ausgesetzt sind. Um so anerkennenswerter sind hier Ihre persönliche Haltung und die sehr substanzielle Arbeit Ihres Teams. Nachfolgend finden Sie den Wortlaut meiner Zuleitungen an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Vorab schon einmal vielen Dank für Ihre Aktivität in diesem Vorgang. Beste Grüße aus Bonn (nach Bonn) Anfragenr: 186440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186440/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
BfDI, 30.06.2020: Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 26. Juni 2020 an den Bundesbe…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung Ihrer Anfrage "Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung [#186440]
Datum
30. Juni 2020 14:54
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
BfDI, 30.06.2020: Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 26. Juni 2020 an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Ihre Eingabe wird unter dem o. g. Aktenzeichen bearbeitet. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung wird sich die o. g. Bearbeiterin mit Ihnen in Verbindung setzen. Für eventuelle Rückfragen oder Ergänzungen wenden Sie sich bitte an das für die Bearbeitung zuständige Referat 25, welches unter den o. g. Kontaktdaten erreichbar ist. Bitte beachten Sie, dass die Anrufung des BfDI etwaige Rechtsbehelfsfristen in einem IFG-Verfahren weder hemmt noch unterbricht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (...) Anfragenr: 186440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186440/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Ihr IFG-Antrag an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung S. Anlage.
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr IFG-Antrag an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Datum
10. August 2020
Status
Warte auf Antwort

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass Sie bisher keine Nachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 12.…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung [#186440]
Datum
19. Oktober 2020 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
896,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass Sie bisher keine Nachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 12. Mai 2020 sowie zu Ihren Nachfragen erhalten haben. Der Mail beigefügt erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag vorab per Mail. Der Bescheid wird Ihnen per Postzustellurkunde an die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt. Mit freundlichen Grüßen