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Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie

Alle Erlasse, Handreichungen, Handlungsempfehlungen oder Weisungen Ihres Hauses an die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich, die Sie anlässlich des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 an die entsprechenden Behörden übersandt haben.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie [#186452]
Datum
12. Mai 2020 15:40
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Erlasse, Handreichungen, Handlungsempfehlungen oder Weisungen Ihres Hauses an die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich, die Sie anlässlich des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 an die entsprechenden Behörden übersandt haben. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186452 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr <Information-entfernt> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Ich habe diese zunächst zur Prüfung i…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie [#186452]
Datum
13. Mai 2020 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Ich habe diese zunächst zur Prüfung in die Fachabteilung gegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr <Information-entfernt> leide habe ich erst heute von der Fachabteilung die von Ihnen erbetenen Unterla…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie [#186452]
Datum
12. Juni 2020 08:25
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr <Information-entfernt> leide habe ich erst heute von der Fachabteilung die von Ihnen erbetenen Unterlagen erhalten. Für die eingetretene Verzögerung bitte ich um Entschuldigung. Es handelt sich um insgesamt 22 Dokumente. Anders als ursprünglich auch von der Fachabteilung vermutet, wird der Aufwand für die Bereitstellung der Informationen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Daher habe ich für die Bearbeitung Ihres Antrags nach § 10 IZG LSA<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=InfZG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-InfZGSTV1P10> Verwaltungskosten zu erheben. Die genaue Höhe der entstehenden Verwaltungskosten kann derzeit noch nicht beziffert werden. Als Mindestmaß dürfte jedoch folgender zu berechnender Zeitaufwand nach Teil A der Anlage 1 zu § 1 der IZG LSA KostVO<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/;jsessionid=AD6726C3C6B14D3403FFB91C338B183D.jp11?quelle=jlink&query=InfZGKostV+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-InfZGKostVSTV1Anlage> in Verbindung mit § 3 Abs. 1 AllGO LSA<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=GebO+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-GebOST2012V7P3> anzusetzen sein · Eingangsbestätigung / Anhörung / interne Abstimmung mit Fachabteilung --> 1 Stunde je 71 Euro für Beamte in der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 13 bis E 15Ü · Heraussuchen und Aufbereiten der Unterlagen durch die Fachabteilung --> 2 Stunden je 71 Euro für Beamte in der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 13 bis E 15Ü · Anonymisieren der Unterlagen --> 0,5 Stunden je 57 Euro für Beamte in der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 9 bis E 12 · Prüfung von Ausschlusstatbeständen nach den §§ 3 bis 6 IZG LSA und Fertigung des Bescheides --> 1 Stunde je 71 Euro für Beamte in der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 13 bis E 15Ü · Zahlungsanordnung --> 0,5 Stunden je 57 Euro für Beamte in der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 9 bis E 12 Gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/jcw/page/bssahprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVfGST2005rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VwVfGST2005pP1> in Verbindung mit § 28 VwVfG<https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__28.html> höre ich Sie zu diesem Sachverhalt an und bitte sie um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten. Sollten Sie sich nicht zurück melden, lege ich dies als Rücknahme Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.